ich habe im inserat meine Elsa 2 angeboten es hat sich jemand gemeldet und sie gekauft!
Jetzt hat er sich beschwert das es keine 3er wäre da ich das im Inserat geschrieben hätte!!
Ich hab sie ihm per Nachnahme für 90 Dm geschickt! Wie gesagt ich denke mal das ich wirklich, Elsa 2 geschrieben habe bin mir also wirklich keiner Schuld bewusst !!
Ja der gute Herr war total sauer und will mihc jetzt wegen Betrug anzeigen!
Geht das ? Oder wie soll ich mihc verhalten ? Soll ich meinen Anwalt informieren?
Schau doch mal nach, was Du in der Anzeige geschrieben hast.
Natürlich kann er Dich anzeigen, was daraus wird ist eine andere Sache. Warte einfach mal ab, was passiert. Sollte wirklich eine Anzeige ins Haus flattern, solltest Du einen Anwalt nehmen.
Du kannst natürlich auch die Ware wieder zurücknehmen.
Gruß
Roland
Ich würde dem Mann einen Einschreibebrief schicken und ihn darin auffordern, die Karte gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Damit ist der Betrugsvorwurf schon einmal entkräftet. Gibt er die Karte zurück, hat sich die Sache erledigt und du kannst sie neu anbieten. Tut er das nicht, kannst du einer evtl. Anzeige gelassen entgegenblicken. Wenn in der Anzeige tatsächlich ELSA 3 steht kanns ja auch ein Druckfehler sein !
Wie Roland schon sagte: Anzeigen kann man jeden, allerdings muß man in einem evtl. Verfahren seine Vorwürfe auch beweisen. Verhindern kannst du die Anzeige nicht, nur dir die besseren Karten verschaffen.
Erstens hast du ja keinen vorsätzlichen betrug gemacht…
Zweitens würde so eine Anzeige sowieso mangels öffentlichen Interesses eingestellt werden…
Drittens ist ein Irrtum kein Betrug…
Also…nichts machen, sondern abwarten…auch nicht die Ware zurücknehmen…warum überhaupt ;o)
Abgesehen davon hat sich Dein Gegenüber eher strafbar gemacht, denn solche Drohungen in der Absicht dadurch den Kauf rückgängig zu machen sind gesetzwidrig ;o)