Angenommen eine Person erhält aufgrund einer Straftat (z.B. Beleidigung in 3 Fällen) einen Strafbefehl über die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe meherer tausend Euro obwohl der Verurteilte nie die Gelegenheit bekommen hat sich vor einem Richter zu äußern.Der Verurteilte hat lediglich eine geständige Aussage bei der Polizei gemacht.Ist dies eine zulässige Vorgehensweise?(Immerhin kann der Verurteilte ja Einspruch einlegen.)Was ist wenn der Richter auch nicht bedacht hat in welcher Lebensituation sich der Verurteilte befindet?Kann dieser geltend machen,dass sein Einkommen gering,er demnächst arbeitslos sein wird bzw. an einer Krankheit leidet,die ihn für lange Zeit arbeitslos und arbeitsunfähig machen wird um das Strafmaß zu mildern?Kann er mit diesen Tatsachen seinen Einspruch begründen?Wird es im Falle eines fristgerechten Einspruchs zu einer Verhandlung vor einem Gericht,mit einem Staatsanwalt,Zeugen usw. kommen?
Hallo Markus,
http://www.123recht.net/article.asp?a=391
zum Thema Strafbefehl.
Was ist wenn der Richter auch nicht
bedacht hat in welcher Lebensituation sich der Verurteilte
befindet?
Macht ein Richter meist - eine Strafe soll ja auch schmerzen…
Kann dieser geltend machen,dass sein Einkommen
gering,er demnächst arbeitslos sein wird bzw. an einer
Krankheit leidet,die ihn für lange Zeit arbeitslos und
arbeitsunfähig machen wird um das Strafmaß zu mildern?
Kann er
mit diesen Tatsachen seinen Einspruch begründen?
Kann er schon… nur wird er wohl dann auch noch die Prozesskosten bezahlen müssen.
Es ist dazuhin nicht gesagt, dass ein Urteil milder ausfällt - das kann sich ins Gegenteil verkehren.
Wird es im
Falle eines fristgerechten Einspruchs zu einer Verhandlung vor
einem Gericht,mit einem Staatsanwalt,Zeugen usw. kommen?
Ja.
Gruß Ivo
Hallo erstmal,
nach der Aussage vor der Polizei sollte ja eigentlich mal ein Schrieben gekommen sein, in dem die Frage stand, ob man mit einem Strafbefehl ohne mündliche Verhandlung einverstanden sei, und wo man zu seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen befragt worden ist. Dies ist keine übertriebene Neugier, sondern dient genau dazu, dass die Staatsanwaltschaft dann weiß, welchen Tagessatz sie realistisch ansetzen kann. Geldstrafen gehen nie nach Gesamtsumme, sondern immer nach Zahl Tagessätze, wobei die Höhe des einzelnen Tagessatzes sich nach dem verfügbaren Einkommen orientiert.
Hat man diese Auskünfte nicht gegeben, nimmt die StA eben einen Standardsatz (woher soll sie auch wissen, dass der Delinquent arm ist, gibt ja schließlich Datenschutz in diesem unserem Lande und man kann da nicht einfach mal eben beim Finanzamt nachfragen). Ist der Strafbefehl dann so in der Luft, kann man Einspruch dahingehend einlegen, dass man den Einspruch auf die Höhe des Tagessatzes begrenzt und jetzt die entsprechenden Belege zu den Einkünften beifügt (Gehaltsnachweis, Arbeitslosengeld- oder Sozialhilfebescheid, Belege über Kredite, Unterhaltsverpflichtungen, …). In einem solchen Fall findet dann üblicherweise keine mündliche Verhandlung statt und die Anpassung des Tagessatzes erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Will man sich auch gegen die Zahl der Tagessätze wenden, kommt es allerdings dann zur mündlichen Verhandlung.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]