Kündigungsfrist bei Anstellung ohne Arbeitsvertrag

Hallo,

nach meiner Ausbildung (31.01.2000) bin ich bei diesem Betrieb (6 Mann, keine Gewerkschaft, kein Betriebsrat o.ä.)geblieben. Ich habe keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag von meinem Arbeitgeber (es gab nur mal einen Entwurf, dem ich mündlich zugestimmt habe). Der Entwurf sieht 6 Wochen zum Quartalsende vor.
Wie sieht hier die Frsit aus? Kann ich - unter Berufung auf den fehlenden (mehrfach zugesicherten, aber nie erhaltenen) Arbeitsvertrag - fristlos kündigen?

Danke!

Nein, fristlos kündigen kannst Du nicht.
Du hast einen mündlichen Arbeitsvertrag und der ist genauso bindend wie ein schriftlicher. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen oder die tariflich vereinbarten.
Gruß
Roland

oder die im mündlichen Vertrag vereinbarten

Gruß
Hanns

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