Lohnsteuerrueckerstattung in Insolvenz

Mal angenommen, Person X ist dieses Jahr in Insolvenz gegangen.
Was passiert mit seiner zu erwarteten Lohnsteuerrueckerstattung (aufgrund erhoehter Werbungskosten - Weg zur Arbeit)?
Muss diese auch an den Insolvenzverwalter abgefuehrt werden und wird dann zu 60:40 aufgeteilt?
Gruss

Sollten bei einer Behörde, z. B. Finanzamt oder Landeskasse,
auch Schulden bestehen wird dieses Geld ersatzlos einbehalten
und Dir bleibt nur ein dummes Gesicht !

Selbst bei einer FORMGERECHTEN Abtretung VORHER kann es echte
Probleme geben, das Geld vom Finanzamt herauszubekommen.

Mal angenommen, Person X ist dieses Jahr in Insolvenz

gegangen.
Was passiert mit seiner zu erwarteten
Lohnsteuerrueckerstattung (aufgrund erhoehter Werbungskosten -
Weg zur Arbeit)?
Muss diese auch an den Insolvenzverwalter abgefuehrt werden
und wird dann zu 60:40 aufgeteilt?
Gruss

und mal angenommen, dort bestehen keine Schulden?
Es geht nur um die Schulden der „restlichen“ Glaeubiger, die ihre Forderungen beim Inso-Verwalter angemeldet haben…

und mal angenommen, dort bestehen keine Schulden?
Es geht nur um die Schulden der „restlichen“ Glaeubiger, die
ihre Forderungen beim Inso-Verwalter angemeldet haben…

… wenn man Schulden hat, sollte man die auch bezahlen.

Gruss
Olli

Hallo Olli,

wenn man in Insolvenz ist DARF man gar nicht an die Schuldner direkt bezahlen - das wird sogar strafrechtlich (soweit ich weiss) verfolgt, wegen Begünstigung einzelner Schuldner.

Aber danke fuer den Hinweis, ich war mir nicht bewusst, dass man Schulden bezahlen muss um sie loszuwerden…

Leider ist meine Frage hiermit nicht beantwortet.

Gruss