habe ein Problem mit einem Kunden, der zwar seine Ware von mir erhalten hat, aber -auch nach dreimaliger Mahnung- nicht zahlen will. Jetzt ist die letzte Frist verstrichen. Was kann ich jetzt tun? Mahnbescheid? Wie und wo muß ich den beantragen, was kostet mich soetwas und was sind die Voraussetzungen?
könnte Die jetzt eine Menge erzählen, läuft aber nur auf eine Sache hinaus:
Gehe zum Amtsgericht und wende dich an eine zuständige Geschäftsstelle, nimm alle Unterlagen (Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen etc.)mit und beantrage die Einziehung der austehenden Beträge über das Gericht. Das kostet ein paar Mark, muß aber dein Kunde berappen.
Dem Kunden wird nochmals nahegelegt zu Zahlen oder binnen einer Frist widerspruch einzulegen, was u.U. ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen könnte.
Zahlt der Kunde nicht, gehe zum Amtsgericht und fordere die Einziehung per Gerichtsvollzieher.
Übrigens beraten die Beamten beim Gericht auch eingehend.
PS: Die Mahnung wird vom Gericht nicht überprüft, also nur zugestellt, daher sollte die Mahnung bzw. die Rechnung also auch rechtmäßig sein, da ansosnten ein Gerichtsverfahren auf dich zukommen könnte, wenn der Kunde Widerspruch einlegt. Eine Niederlage hätte die Übernahme aller entstandenen Kosten zur Folge.
Vordrucke für einen Mahnbescheid erhalten Sie im gut sortierten Schreibwarenhandel. Dort tragen Sie Ihre Forderungen ein, zzgl. Gebühren und Zinsen. Dem Vordruck ist ein Merkblatt beigelegt, wie das funktioniert. Den ausgefüllten Bescheid bringen Sie zum Amtsgericht und zahlen die Gerichtsgebühr ein (diese haben Sie natürlich vorher als zusätzliche Forderung auf dem Bescheid eingetragen). Das Amtsgericht stellt den Bescheid amtlich zu und fordert den Schuldner auf, entweder zu zahlen oder inner halb 14 Tagen nach Zustellung Widerspruch einzulegen. Zahlt er, dann hat sich die Sache erledigt. Legt er Widerspruch ein, wird Ihnen das mitgeteilt und Sie können klagen. Legt er keinen Widerspruch ein und zahlt er auch nicht, können Sie Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch dem kann der Schuldner innerhalb 14 Tagen nach Zustellung widersprechen. Bei Widerspruch klagen Sie, ohne Widerspruch können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftrage, Kontopfändung oder Lohnpfändung erwirken usw.
Das Ganze kann sich ziehen, ich renne z.B. seit 9 Monaten DM 1200,00 hinterher.
MfG
Dietmar Lucas
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Du solltest vielleicht einem Inkasso-Institut beitreten, dann hast Du nicht selbst den ganzen Ärger und den Papierkram und kannst die Bonität des neuen Kunden vorher anfragen.