Eidesstattliche Versicherung?

Hallo,

hab mal wieder ne Frage zu folgender Situation : ein etwas entfernt wohnender Bekannter hat heut morgen (als ich mit meinem Hundi da unterwegs war) Post von nem Gerichtsvollzieher bekommen, über die er sich sehr aufgeregt hat (Anwaltskosten für den Scheidungsanwalt seiner Frau, die er nicht einsieht zu zahlen, obwohl er wohl den Prozess verloren hat). War wohl schon der 2. Brief dieses Gerichtsmenschen. weil der Mann immer noch nicht gezahlt hat, soll er demnächst eine eidesstattliche Versicherung über sein Einkommen und Vermögen abgeben, wenn er zu diesem Termin keinen Widerspruch einlegt. Er hatte aber, wie er mir sagte, gegen das erste Schreiben telefonisch Widerspruch eingelegt, was aber ja offensichtich ohne Erfolg war. Kann mir jemand erklären, was ne eidesstattliche Versicherung ist und was sowas für Folgen für ihn hätte?? Bitte keinen Link auf ne pdf-Datei, die schafft mein Rechner trotz aktuellem AR nicht zu öffnen (hab ja auch AOL) *g*.

LG Erika

Hallo Erika,

also gegen den Gerichtsvollzieher gibt es keinen Widerspruch…:smile:

Da er deinen Bekannten zu Hause nicht angetroffen hat,ist er nach der ZPO berechtigt,deinen Bekannten zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses zu laden.Und um die Abgabe dieses Verzeichnisses wird dein Bekannter auch kaum herumkommen,denn die einzige Möglichkeit dieses zu umgehen,wäre wenn er
a)entweder bereits innerhalb von 3 Jahren eine EV abgegeben hätte
oder
b)Geld an den Gläubiger gezahlt hätte
oder
c)die Forderung nicht mehr besteht.

Das diese 3 Möglichkeiten ausscheiden,wird dein Bekannter wohl oder übel „offenbaren“ müssen…

Mal ganz davon abgesehen hätte er ohnehin am besten sofort gezahlt.
Auch wenn ihm das „stinkt“…Deutsche Behörden sind langsam aber gründlich…da wird jeder €-Cent eingetrieben…

mfg

Frank

P.S.
Noch ein Tip:

Den Gerichtsvollzieher ruhig reinlassen bzw. wenn er einen Zettel
eingeworfen hat,weil man nicht da war,anrufen und neuen Termin
vereinbaren zu Hause.Das sind nämlich in der Regel nette Menschen.

Hallo Erika,

eine eidesstattliche Versicherung ist das, was man früher Offenbarungseid nannte.
Damit versichert man i.d.R. „an Eides statt“ , dass man total pleite ist und desshalb weder zahlen kann noch eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann.
Wer diese Versicherung einmal abgegeben hat wird in Zukunft große Probleme haben, nochmal einen Kredit, eine Wohnung oder eine Ware auf Pump (Ratenzahlung) zu bekommen !

Gruß

Heidi

Hallo Erika,

da scheint einiges durcheinander zu gehen.

  1. Es gibt da offenbar eine rechtskräftige Forderung. D.h. jemand hat z.B. eine Rechnung bei Gericht erfolgreich durchgesetzt oder ein Zahlungsanspruch ergibt sich direkt aus einem gerichtlichen Urteil oder Vergleich. Anwaltskosten werden nach einem solchen Verfahren dann ggf. im Wege der gerichtlichen Kostenfestsetzung geltend gemacht. Das läuft alles ganz offiziell und mit Kopie an den Betroffenen sowie Rechtsmitteln ab. Sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft oder hat man die Fristen verstreichen lassen, ist das Ding rechtskräftig und es führt nunmehr kein unmittelbarer Weg mehr an der Zahlungspflicht vorbei. Um sich weiteren Ärger zu ersparen, sollte man jetzt fristgerecht zahlen, wenn man kann, oder ggf. Ratenzahlungen vereinbaren.

  2. Zahlt man nicht oder kann nicht zahlen (verständigt sich hierüber aber mit dem Anspruchsinhaber nicht anderweitig) kommt irgendwann der Moment, wo der Gläubiger den Gerichtsvollzieher auf den Weg schickt. In dieser Phase ist bzgl. des Anspruchs selbst (1.) direkt gar nichts mehr zu machen. Den Gerichtsvollzieher interessiert es überspitzt gesagt überhaupt nicht, wo der Titel herkommt, ob das entsprechende Urteil richtig oder falsch ist, … Dafür gab es den Rechtsweg unter 1. und nun ist gut.

Zunächst kommt der Gerichtsvollzieher vorbei und will sich das Geld oder pfändbare Sachen holen. Ist man unhöflich und öffnet ihm nicht, petzt er beim Gläubiger.

  1. Der Gläubiger hat jetzt zwei Möglichkeiten:

3a. Er beantragt Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid). Damit ist man wirtschaftlich für die nächsten Jahre tot, bekommt einen Eintrag ins Schuldnerregister des AG, landet in der Schufa, bekommt keinen Kredit mehr, … und darf natürlich trotzdem seine Schulden abzahlen, sollte mal wieder Geld reinkommen. Ach ja, wer der freundlichen Einladung zur Abgabe der EV nicht nachkommt, findet sich bei nächster Gelegenheit dort unfreiwillig ein, denn die Weigerung ist Grund genug für die Ausstellung eines Haftbefehls.

3b. Wenn der Gläubiger meint, dass in der Wohnung doch etwas zu holen sei beantragt er die Öffnung der Räume in Abwesenheit bei Gericht und schickt den GV wieder los, diesmal mit dem Schlüsselmann. Ist er erstmal in der Wohnung ist es wie im Supermarkt, nur ohne Kasse.

Natürlich gibt es auch in dieser Situation noch Rechtsmittel gegen die Art und Weise der Vollstreckung, gegen die Forderung an sich kann man aber in dieser Phase so gut wie nichts mehr unternehmen.

Also schnellstens zahlen, wenn möglich oder zumindest positiv mit dem GV kooperativ an die Sache rangehen (Ratenzahlung). Er kann für das in den Augen des Schuldners „falsche“ Urteil auch nichts und es ist auch nicht sein Job sich hierüber Gedanken zu machen.

Gruß vom Wiz

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Hallo und danke für die Infos,

der Mann hat mir heut nachmittag dazu gesagt, das er mit seinen Kindern gesprochen hat, die haben ihm das nochmal erklärt und er will jetzt RAtenzahlung versuchen.

Wenn ich sowas lese, wie besch#### man am Ende dastehen kann, bin ich froh, das ich sonen Kram nicht am Hals hab.

LG Erika mit Hund und Katzen (die stellen keine finanziellen Forderungen bei Ämtern und Gerichten)

Hi,
du hast ja schon super Antworten bekommen. Nur eins noch:

Er hatte aber, wie er mir sagte, gegen das erste Schreiben
telefonisch Widerspruch eingelegt,

Widerspruch kann man nur schriftlich oder zur Niederschrift* einlegen. telefonisch hat er keine Wirkung.

*) D.h. man geht dort hin, über den Wi. wird eine Niederschrift gefertigt, die man dann unterschreiben muss.

Nur mal so grundsätzlich.

Gruß
Nelly