Kauf in gutem glauben

hallo jura-freunde,
folgende hypothetische geschichte:

herr kund bringt sein fahrrad in die werkstatt von herrn weiss,um es reparieren zu lassen. herr weiss verschusselt den reparaturauftrags-zettel und im glauben, es handele sich um ein gebrauchtes verkaufs-rad veräussert er das rad versehentlich an frau schwarz. nach 3 wochen fällt der irrtum auf. herr kund fragt nach seinem rad. herr weiss gesteht den beiden anderen parteien sein missgeschick und bittet frau schwarz um die herausgabe des rades, natürlich gegen entschädigung. frau schwarz weigert sich aber. und herr kund besteht ebenfalls auf dieses fahrrad und möchte sich nicht mit ersatz entschädigen lassen.

frau schwarz hätte in diesem fall das rad wohl in gutem glauben gekauft. ist sie
daher nicht eigentlich verpflichtet, es dem eigentlichen eigentümer herrn kund zurückzugeben. schliesslich wollte er gar nicht verkaufen.

neugierig
pedro

Du sagst es ja selbst: guter Glaube! Also kennst du doch offenbar die Regeln über den gutgläubigen Eigentumserwerb. Wenn jemand gutgläubig Eigentümer wird, ist er natürlich gerade nicht zur Herausgabe verpflichtet, denn er ist ja Eigentümer.

Levay

Wieso drängt sich mir bei dem Sachverhalt das Wort „Hausaufgabe“ auf?
Muss wohl Zufall sein :wink:

mfg
Simon

Hallo!

frau schwarz hätte in diesem fall das rad wohl in gutem
glauben gekauft.

Damit ist sie Eigentümerin geworden, guckst Du hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__932.html

ist sie
daher nicht eigentlich verpflichtet, es dem eigentlichen
eigentümer herrn kund zurückzugeben.

Weder eigentlich noch uneigentlich. Herr Kund ist dadurch auch nicht mehr der „eigentliche“, sondern nur noch der „ursprüngliche“ Eigentümer.

dank euch owt
.