Hallo Mike,
- Unter welchem rechtlichen Konstrukt können sich Menschen,
die ein gemeinsames Interesse verbindet, gemeinsam Klage
erheben oder auch Verfassungsbeschwerde gegen ein Bundesgesetz
einlegen? Es sollte nicht zu einer Vereinsgründung kommen.
Eine Vereinsgrüdung ist dazu auch nicht notwendig. Eine sogenannte Sammelklage kann von einer unbegrenzten Anzahl von Klägern eingereicht werden, sofern es um ein und denselben Tatbestand handelt (Beispiel: Sammelklage der Kleinaktionäre gegen die Telekom). Denkbar ist auch, daß in einer Zivilangelegenheit zunächst einmal einer klagt und später weitere Personen als Streithelfer in das Verfahren eintreten siehe hierzu auch ZPO §§ 59 ff; kuckst Du: http://dejure.org/gesetze/ZPO/59.html).
Was eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde angeht: auch diese ist möglich, so sämtliche Beschwerdeführer ein und dasselbe ihrer Grundrechte verletzt sehen ( fiktives Beispiel: der Finanzminister wird wegen Abzockerei im Hinblick auf die Tabaksteuer verklagt *g*).
- Wie sieht es dabei mit den Rechtsschutzversicherungen aus?
Gibt es solche, die eine derartige „Interessengemeinschaft“(?)
gezielt auf den Zweck der Klage versichern? Wenn ja,
vielleicht könnt Ihr mir ja die Namen der entsprechenden
Gesellschaften mal zumailen?
Ich fürchte, das geht nicht; nicht einmal bei Lloyd’s, wo man sich nun wirklich gegen so ziemlich jeden Dreck (von Kometeneinschlag bis hin zur Entführung durch Aliens) versichern kann. Du kannst nicht sagen ‚ich will klagen‘ und zu einer Versicherung rennen, um Dich gegen das Kostenrisiko abzusichern.
Eine Verfassungsbeschwerde ist übrigens - im Gegensatz zu einer Zivilklage - kostenlos und kann auch privatschriftlich eingereicht werden; sprich: vor dem BVerfG herrscht kein Anwaltszwang. Auf der anderen Seite liegt die Annahmequote bei ca. 0.2 %.
Gruß
Renee