Muss ich zahlen?

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Dez 2004

Ich bin vor 3 Wochen mit dem Auto meiner ex-Freundin (sie saß neben mir) auf einer vielbefahrenen Autobahn über einen Reifen gefahren. Uns ist dabei nichts passiert aber die beiden Autos die hinter mir fuhren haben durch das hochschleudern etwas abbekommen. Die Polizei wurde natürlich eingeschaltet.

Heute hat meine ex-Freundin einen Brief von ihrer Versicherung bekommen wo sie angaben zum Unfall machen sollte und ausdem ich herausgelesen habe das wir dafür zahlen müssten.

Meine Frage hierzu: Ist das Rechtens das man wenn man im dunkeln über etwas drüber fährt und es dardurch hochschleudert (in diesem Fall ein Autoreifen der auf der Straße lag) und es andere Autos beschädigt, man selber dafür zahlen muss?

Wenn ja, wer zahlt das denn? Es war ja der Wagen meiner Ex-Freundin, da müsste ihre Versicherung das ja bezahlen und sie würde hochgestuft. Auf mich kähme da doch nichts von zu, oder?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Muss ich zahlen?

    Leider ist die Frage viel zu konkret gestellt, daher antworte ich mal nur mit einer Gegenfrage: Lag der Gegenstand denn plötzlich auf der Fahrbahn, d. h. erst als er auf Höhe der Stoßstange war? Hätte ein "Idealfahrer", der überall Augen und Ohren hat und langsam fährt, weil überall mit Hindernissen zu rechnen ist, den Gegenstand auch nicht wahrgenommen? Und was steht eigentlich in § 7 StVG? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Muss ich zahlen?

      Der Gegenstand lag plötzlich auf der Straße, Es war dunkel und es hatte geregnet. Dementsprechend fuhr ich auch nur 100 kmh. Habe den Reifen erst bemerkt wo ich schon drüber gefahren bin, so plötzlich war es. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Muss ich zahlen?

        Hallo,

        ich kann ja jetzt auch auf dem Holzweg sein. Aber würde so ein fiktiver Fall nicht unter die Betriebsgefahr des Pkw fallen? Ich vermute deshalb, dass die Versicherung der Ex-Freundin den Schaden der anderen Unfallbeteiligten zahlen darf und die Freundin in der SF-Klasse entsprechend ihres Vertrages zurückgestuft wird.
        Eine grobe Fahrlässigkeit der Person die über den Reifen gefahren ist, ist unter den geschilderten Umständen wohl kaum nachweisbar. Somit kann diese von der Versicherung auch nicht in Regress genommen werden.

        mit besten Grüßen Steffen [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Muss ich zahlen?

          Hallo,

          ich kann ja jetzt auch auf dem Holzweg sein. Aber würde so ein
          fiktiver Fall nicht unter die Betriebsgefahr des Pkw fallen?
          Wäre es ein fiktiver Fall, würde ich Dir glatt zustimmen.

        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Muss ich zahlen?

          Hallo,

          ich würde mal mindestens von einer satten Teilschuld der anderen Verkehrsteilnehmer ausgehen, die offensichtlich unter widrigen Umständen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand hatten.

          Gruss, Niels

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