Parken am Straßenrand

Hallo, ist es erlaubt vor einem Privatgrundstück am Straßenrand (Gartenzaun) einen PKW nachts abzustellen ? Die Straße ist öffentlich; der PKW steht auf der anderen Straßenseite des Privatgrundstückes und nicht vor einer Einfahrt (ca. 5 m Abstand); es besteht kein Park- oder Halteverbot; die Straße ist ausreichend breit (ca. 6 m), so dass andere Fahrzeuge vorbeifahren können; die Straße ist nachts beleuchtet. Hat der Grundstücksbesitzer das Recht, das Parken zu verbieten bzw. wie ist die allgemeine Rechtslage zu diesem Thema (parken am privaten Gartenzaun, auf öffentlicher Straße) und könnte er bspw. die Fläche durch das Legen von Steinen o.ä. absperren ? Wie sollte man auf böse Drohungen mittels am Scheibenwischer befestigter Zettel des Grundstückseigentümers (in Form von: „Letzte Warnung, sonst passiert was…“ reagieren ? Vielen Dank

Hallo!

Vorausgesetzt, dass das Fahrzeug auf öffentlichem Verkehrsgrund steht (nicht auf Privatgrund), nicht behindert, kein Stationierungsverbot besteht (Haltverbot) und eine bestimmte Restfahrbahnbreite eingehalten wurde, kann ich der Schilderung keinen Grund entnehmen, warum dort das Parken verboten sein sollte. Die Restfahrbahnbreite ist zwar in keiner Rechtsvorschrift festgeschrieben, jedoch gibt es ein Urteil des OLG Saarbrücken das besagt, dass sie 3,00 m betragen muss.

Natürlich kann kein Anlieger das Parken vor seinem Grundstück im vorliegendem Fall verbieten.

Absperren darf er die Fläche natürlich auch nicht. Dies wäre eine sogenannte „Sondernutzung“ und müsste von der Stadt/Gemeinde genehmigt werden. Aber eine derartige Genehmigung für diesen Zweck wird es sicher nie geben. Wenn der Anlieger trotzdem mit Steinen die Fahrbahn blockieren würde, stellt dies eine „unerlaubte Sondernutzung“ das und verwirklicht den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach dem BayStrWG (in Bayern; in anderen Bundesländern gibt es sicher ein ähnliches Gesetz).

Wenn durch die Steine eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entstehen würde, stünde außerdem eine Straftat im Raum, nämlich nach § 315 b/I Nr. 2 StGB, Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.

Den Zettel an der Scheibe würde ich einfach ignorieren.

Walter

Hallo,
wenn es keine Privatsrasse ist und das Parken hier nicht eingeschränkt wurde oder du seine Ein / Ausfahrt durch gegenüberliegendes Parken blockierst wüsste ich nicht was es dem Nachbarn angeht das du hier parkst.

Hebe auf jedenfall die Zettel auf (lange aufheben). Falls du mal beschädigungen am Auto hast.

Was für einen Grund der Nachbar hat dich zu dissen weis ich natürlich nicht. Aber schreibe doch einmal einen netten und freundlich verfassten Brief und erkläre ihm das es eine öffentliche strasse ist und du dein Fahrzeug Parken muss. Aus welchen Grund geht in zwar nichts an, aber kannst ihm ja schrieben das du hier wohnst.

Es gibt leider immer Leute die Ärger suchen. Am besten sich erst einmal höflich melden. Wenn man gleich mit Geschützen auffährt reagieren die sonst cholerisch.

Bin kein AW, ist nur ein Ratschlag.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auf öffentlichen Straßen ist grundsätzlich überall da Parken erlaubt, :wo es nicht verboten ist.

Dachte ich auch immer. Bis ein Freund mal ein Knöllchen bekommen hat wegen „Parken außerhalb markierter Flächen“, wo weit und breit kein Schild zu sehen war. Naja, ab mit Schaden. Das nur am Rande.

Zettel zu schreiben mit „Letzte Warnung, sonst passiert was!“, das
ist verboten und passt jetzt schon bestimmt irgendwo in den Bereich
der §§ :240ff StGB rein.

Was heisst das auf Deutsch? Ist das Nötigung? Würde ich als eine solche empfinden. Also auf jeden Fall die Zettel aufheben.

Ist schon immer wieder erstaunlich, wieviele böse Menschen es gibt. Und wie gerne sie sich als deine Nachbarn (oder schlimmer: Vermieter) herausstellen. Meine Theorie ist ja, die haben einfach nicht genug zu tun.
Der einzige Lichtblick: böse Menschen sind meistens (leider nicht immer) auch sehr dumm. Was sich z.B. darin niederschlägt, daß sie sich u.a. mit solchen Zetteln selber schöne Eier ins Nest legen. :stuck_out_tongue: