Geständnis zurückziehen?

Ich habe da mal eine Frage: Wenn man bei dre Polizei ein Geständnis zurückziehen will, geht das? Was hat das für Folgen? Was gibt es da für eine Frist? Bringt das was?

Ich habe da mal eine Frage: Wenn man bei dre Polizei ein
Geständnis zurückziehen will, geht das? Was hat das für
Folgen? Was gibt es da für eine Frist? Bringt das was?

Hallo!
Ein Geständnis kann man immer zurückziehen, Fristen gibt es keine. Es wird eine Frage der Beweiswürdigung durch die Behörde sein, ob sie das, was „gestanden“ wurde, nun als erwiesen annimmt oder nicht und ob sie den späteren Angaben beim Widerruf glaubt. Es gibt da eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach die bei der ersten Vernehmung getätigten Angaben der Wahrheit erfahrungsgemäß am nächsten kommen würde, aber da muss man natürlich immer den Einzelfall betrachten. Was es bringt, kann man auch immer nur für einen konkreten Einelfall beurteilen.
Grüße, Peter

Hallo.

Etwas derartiges kennt man ja aus Gerichtsshows wie ‚Richter Hold‘: wer bei der Polizei eine Aussage x-beliebiger Natur macht und diese im Nachhinein modifiziert macht sich schlichtweg unglaubwürdig. Ein Unschuldiger, der eine nicht begangene Tat gesteht, wird u.U. wg. „Behinderung der Justiz“ oder „Falschaussage“ (oder schlimmer) belangt. Besser hat es da ein Schuldiger: er/sie kann das Blaue vom Himmel lügen oder schweigen, da die Justiz (Staatsanwalt) die Wahrheit herausfinden muss. Allerdings gilt da auch mein erster Satz und zudem noch die lateinische Weisheit „Wer schweigt, scheint zuzustimmen“.

HTH
mfg M.L.

Geständnis zurückziehen!
Sie sollten sich einen Anwalt nehmen !
Das Geständnis zurückziehen, ein guter Anwalt wird gründe finden !
Evtl. Haben sie ja nur etwas zugegeben weil sie ihrer Meinung nach Angst , vor irgendetwas hatten!
Evtl. haben sie gedacht wenn sie nicht das sagen was , man hören will
könnte irgendwas schlimmes geschehen??
Ansonsten wenn das was sie zugegeben haben , stimmt!
Und sie ihre aussage zurückziehen, später aber doch das nachgewiesen wird , was sie abstritten, sieht es allerdings schlecht aus für sie !
Denn Gestzes Mühlen mahlen langsam aber gerecht!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Denn Gestzes Mühlen mahlen langsam aber gerecht!!!

Naja, ob das so stimmt…

Denn wo der Mammon richtet, wird jeder Streit geschlichtet
…und die Richter raten doch nur für Golddukaten

(aus: Das Lied vom Mammon)
:wink:

Hallo!

Es gibt da eine Rechtsprechung des
Verwaltungsgerichtshofs, wonach die bei der ersten Vernehmung
getätigten Angaben der Wahrheit erfahrungsgemäß am nächsten
kommen würde

Also ehrlich gesagt, ich kenne diese Rechtsprechung des VwGH nicht, würde mich aber sehr interessieren, kennst du das Aktenzeichen der Entscheidung?

Dass eine solche Ansicht nicht nur Unfug, sondern auch mit den Verfahrensgarantien der EMRK unvereinbar wäre, versteht sich ja fast von selbst, daher würde mich das interessieren.

Gruß
Tom

kleine Korrektur
Hi Markus,

du gestattest:

Besser hat es da ein Schuldiger Beschuldigter: er/sie kann das Blaue vom Himmel
lügen oder schweigen, da die Justiz (Staatsanwalt) die Wahrheit herausfinden
ein Urteil finden muss.

Gruß Ralf

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Hallo Herr Vorsitzender.

du gestattest:

Besser hat es da ein Schuldiger Beschuldigter: er/sie kann das Blaue vom Himmel
lügen oder schweigen, da die Justiz (Staatsanwalt) die Wahrheit herausfinden
ein Urteil finden muss.

Ja, diesen Einwurf kann ich gestatten. ‚Schuldiger‘ war schon ein Schritt zu weit gegangen. Damit hing natürlich die Aussage mit dem ‚Staatsanwalt‘ zusammen…

Ich habe keine Fragen mehr
mfg M.L.

Hallo Tom!
(Achtung, deutsche Leser: Tom und ich reden hier über österreichische Rechtsprechung)
siehe z.B. VwGH 25.6.1992, 90/16/0077; VwGH 9.10.1991, 90/13/0279; VwGH 16.6.1986, 86/16/0085
Grüße, Peter

Danke!
Hallo!

Danke, das werde ich mir dann gleich mal ansehen.

Gruß
Tom