Was ist eine akontozahlung ?

hallo,

angenommen A Werkunternehmer und B Werkbesteller schließen einen Werkvertrag. Nach Abnahme legt A eine Rechnung. Ca. 2 Monate nach Fälligkeit der Rechnung leistet B einen Teilbetrag i.H.v. ca. 50% der pauschalierten Werkunternehmervergütung. Als Verwendungszweck hat B auf dem Übnerweisungsträger die Rechnungsnummer eingetragen mit dem Zusatz „Akonto-Zahlung“. Hat dieser Zusatz irgendeine rechtliche Relevanz ? Ich habe das Wort gegogglet aber nichts hilfreiches gefunden, da alle links in die Schweiz oder nach Österreich verwiesen, der Fall aber in Dtl. spielt.

Bedeutet „Akonto“ nur,

1.) das B zugibt noch einen Restbetrag zu schulden,

oder

2.) das der Restbetrag vorübewrgehend gestundet wird

oder

3.) gar das A durch Nicht-Zurücküberweisung des Teilbetrages auf den Rest verzichtet ?

oder

  1. oder das A dem B gar im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen einen Kontokorrentkredit einräumt ?

vielen dank astrachan

AKonto sagt aus das der A ein „Konto für B“ führt mit Schulden oder Guthaben und darauf wird diese Zahlung gebucht und verrechnet.
Jakob

Es gibt da noch Steuerliche Aspekte, nicht vergessen.

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Hallo astrachan,

der Fall,den Du schilderst ist recht merkwürdig, eigentlich ist eine Akontozahlung nichts anderes als ein Abschlag; Beispiel:
Ich erledige in einem Neubau den Dachausbau mit Dämmung und Gipskarton. Da ich für das Material vom Lieferanten sofort eine Rechnung bekomme, meine Arbeiten sich aber über zwei Wochen hinziehn werden, vereinbare ich mit meinem Auftraggeber bei Lieferung des Materials eine Akontozahlung in Höhe der Materialkosten, oder bei langfristigen Arbeiten Akontozahlungen nach geleisteter Arbeit.
Ich habe noch nie davon gehört, daß jemand eine Akontozahlung nach Rechnungsstellung leistet.
Viele Grüße
Tom

Hallo!

Das kann durchaus sein, dass Google hier auf österreichische Seiten verweist. Das Wort ist in Österreich jedenfalls üblich und bedeutet hier sowas wie Vorauszahlung/Anzahlung/Vorschuss. Ob das in Deutschland möglicherweise anders ist, weiß ich nicht.

Nach meinem österreichischen Sprachverständnis kann man jedenfalls nicht von einer Akontozahlung sprechen, wenn ein Teilbetrag der Forderung nach Fälligkeit bezahlt wird.

Gruß
Tom

Ergänzung
Hallo!

Übrigens: ich würde die Erklärung schon so verstehen, dass der Einzahler davon ausgeht, dass er noch etwas schuldet, auch wenn das Wort Akonto nicht passt.

Gruß
Tom