Liebe Experten,
als ich noch ein junger Jurastudent war, erzählte uns ein Staatsrecht-Professor, es gäbe im Vereinigten Königreich keine Verfassung nach unserem Verständnis; höherrangig als die Gesetze sei dort insofern nur überstaatliches Recht, und das Parlament hält sich gewissermaßen „von allein“ und gleichsam „ehrenhalber“ an die Grundsätze von Rechtsstaat usw. - weiß jemand, ob das so richtig ist resp. ob es noch stimmt?
Levay
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