Rechte des Schöffen

Liebe Rechtsexperten,

man liest ja manchmal, dass ein Richter des Bundesverfassungsgerichts zu einem Urteil ein Sondervotum abgibt, wenn er mit der Entscheidung nicht einverstanden, aber überstimmt worden ist.

Darf das eigentlich auch ein Schöffe beim Amts- oder Landgericht? Und wenn ja: Wie sieht das dann aus? Verliest dann der Richter das Urteil und anschließend trägt der Schöffe vor, dass das Urteil seiner Ansicht nach nicht im Namen des Volkes, sondern im Namen des Rechtstaates gefallen ist?

Es wäre schön, wenn jemand aus der Praxis mal kurz etwas dazu sagen könnte.

Danke und Gruß,

Matthias

Ein Sondervotum gibt es NUR beim Bundesverfassungsgericht.

Levay

Darf das eigentlich auch ein Schöffe beim Amts- oder
Landgericht? Und wenn ja: Wie sieht das dann aus? Verliest
dann der Richter das Urteil und anschließend trägt der Schöffe
vor, dass das Urteil seiner Ansicht nach nicht im Namen des
Volkes, sondern im Namen des Rechtstaates gefallen ist?

Ach ja, das ist ja sowieso Blödsinn, ein Urteil ist juristisch zu begründen und nicht mit sinnlos-dämlichen Phrasen. Übrigens kann es ja auch sein, dass der Vorsitzende ein Urteil verkündet, dass IHM nicht schmeckt, den Schöffen aber wohl.

Levay

Hallo!

dass das Urteil seiner Ansicht nach nicht im Namen des
Volkes, sondern im Namen des Rechtstaates gefallen ist?

Was soll das für ein Blödsinn sein?

Gruß
Tom

Hallo!

dass das Urteil seiner Ansicht nach nicht im Namen des
Volkes, sondern im Namen des Rechtstaates gefallen ist?

Was soll das für ein Blödsinn sein?

Na, das war natürlich nicht ganz ernst gemeint. In einem Merkblatt zum Schöffenamt las ich neulich, dass der Sinn des Schöffenamtes darin liege, das Volk in die Urteilsfindung miteinzubeziehen und beim der Rechtsfindung den gesunden Menschenverstand zu berücksichtigen. Naja, wenn jetzt die Vertreter des Volkes nun gar nicht mit einem Urteil einverstanden sind…

OK, ich weiß: Richter gehören auch zum Volk. :wink:

Gruß,

Matthias

Hallo,

Menschenverstand zu berücksichtigen. Naja, wenn jetzt die
Vertreter des Volkes nun gar nicht mit einem Urteil
einverstanden sind…

Zumindest bei der kleinen Strafkammer sitzen 2 Schöffen und ein Berufsrichter zusammen.
Die Schöfen können den Richter also jederzeit überstimmen, und zumindest 1 Schöffe muß dem Urteil zustimmen.
Das ist doch Stimme des Volkes genug.

Liebe Grüße,

Max

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Hallo!

…was alles nichts daran ändert, dass Urteile auf Grund des Gesetzes gefällt werden müssen und nicht nach Gutdünken.

Gruß
Tom

Hallo!

Ich war vor einiger Zeit vier Jahre lang Schöffe am Landgericht gewesen und schildere mal kurz was dazu.
Ein Schöffe (Laienrichter) ist bei allen Vorgängen mit anwesend, bei dem auch mindestens ein Berufsrichter zugegen ist und macht sich auf diese Art ein Bild von der Straftat und dem Straftäter.
Vor der Urteilsverkündung setzen sich die Gerichtsmitglieder in einem separaten Zimmer zur Beratung zusammen und jeder erhält reihum das Rederecht und kann alles sagen, was er wie wo gern verurteilt oder auch nicht haben würde. Dabei wird Wert gelegt, dass ein Schöffe seinen gesunden Umgangsverstand einsetzt und sich keinesfalls an Gesetzestexte hält. Nachdem letztlich der vorsitzende Richter seine Sichtweise inklusive der juristischen Feinheiten erläutert hat, steht normalerweise der vom Gesetzgeber her festgelegte Strafmaßspielraum fest, welcher nun noch diskutiert wird. Dabei werden auch die Meinungen der Schöffen berücksichtigt. Mir ist es nie passiert, dass jemand ohne Zustimmung einfach übergangen wurde.
Das Urteil gesetzestreu zu formulieren und zu begründen ist wiederum die Aufgabe des Berufsrichters. Und ich sage Euch, oft kam es vor, dass auch der landläufig so genannte „gesunde“ Menschenverstand des Richters zum tragen kam, in dem dieser den Straftäter gern im Knast oder auch ohne Strafe gesehen hätte, aber die Gesetze in diesem Fall keinen Spielraum mehr boten.
Dass ein Schöffe sich nach der Urteilsverkündung äußert, empfinde ich als taktlos. Das Urteil ist gelaufen und damit dessen Rolle vorbei. Des Weiteren ist es einem Schöffen nicht erlaubt, die in der Urteilsdiskussion und –findung zur Sprache gekommenen Dinge außerhalb des stattgefundenen Raumes zu tragen.

Vielste Grüße
–> Mayo