ich habe folgendes Problem:
ich möchte zum 31.08.2000 kündigen und danach studieren.
Steht mir nach Kündigung der komplette Jahresurlaub (30 Tage) zu oder anteilig 20 Tage. Dieses Jahr habe ich bislang erst 2 Tage genommen.
Hallo Tim,
selbstverständlich steht dir nur der anteilige Jahresurlaub zu
Ulrike
Hallo Ulrike,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort, aber wie kommst Du darauf? So selbstverständlich ist das nicht. Was ist zum Beispiel, wenn man den ganzen Jahresurlaub vor Kündigung genommen hat? Wenn man den Arbeitgeber in der 1. Jahreshälfte wechselt und noch keinen Urlaub hat muß der neue Arbeitgeber, habe ich gehört, einem den vollen Jahresurlaub gewähren.
Steht mir nach Kündigung der komplette Jahresurlaub (30 Tage)
zu oder anteilig 20 Tage.
Kommt drauf an, wie lange Du in diesem Kalenderjahr schon gearbeitet hast. Laut Bundesurlaubsgesetz (§4 oder so - ich habe das Gesetz momentan nicht vor mir) steht Dir der gesamte Jahresurlaub zu, falls Du in einem Kalenderjahr länger als sechs Monate bei Deinem Arbeitgeber gewesen bist (d.h. sechs Monate und ein Tag).
Ich hatte vor etwa 15 Jahren einen Streit mit meinem damaligen Arbeitgeber wegen demselben Problem (und vor Gericht voll gewonnen).