Urlaubsanspruch bei Kündigung

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
ich möchte zum 31.08.2000 kündigen und danach studieren.
Steht mir nach Kündigung der komplette Jahresurlaub (30 Tage) zu oder anteilig 20 Tage. Dieses Jahr habe ich bislang erst 2 Tage genommen.

Vielen Dank im Voraus.

Tim

Hallo Tim,
selbstverständlich steht dir nur der anteilige Jahresurlaub zu

Ulrike

Hallo Tim,
selbstverständlich steht dir nur der anteilige Jahresurlaub zu

Ulrike

Hallo Ulrike,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort, aber wie kommst Du darauf? So selbstverständlich ist das nicht. Was ist zum Beispiel, wenn man den ganzen Jahresurlaub vor Kündigung genommen hat? Wenn man den Arbeitgeber in der 1. Jahreshälfte wechselt und noch keinen Urlaub hat muß der neue Arbeitgeber, habe ich gehört, einem den vollen Jahresurlaub gewähren.

Gruß Tim

Hi!

Vergiß, was du gehört hast! Du bekommst anteiligen Urlaub, mehr net!

Wenn man zuviel Urlaub genommen hat, gibt es diverse Modelle, dies zu regeln…

Abgesehen davon… glaubst du wirklich, daß der neue Arbeitgeber dir den „vollen“ Urlaub gibt?!?

Dann wechsel ich jeden Monat den Arbeitgeber…nimm mir als erstes Urlaub und kündige dann… ergo hab ich das ganze Jahr Urlaub ;o))

Denk dran…viel, was so herumerzählt wird ist nur Geschwätz/Verarsche!

Bernd

Steht mir nach Kündigung der komplette Jahresurlaub (30 Tage)
zu oder anteilig 20 Tage.

Kommt drauf an, wie lange Du in diesem Kalenderjahr schon gearbeitet hast. Laut Bundesurlaubsgesetz (§4 oder so - ich habe das Gesetz momentan nicht vor mir) steht Dir der gesamte Jahresurlaub zu, falls Du in einem Kalenderjahr länger als sechs Monate bei Deinem Arbeitgeber gewesen bist (d.h. sechs Monate und ein Tag).
Ich hatte vor etwa 15 Jahren einen Streit mit meinem damaligen Arbeitgeber wegen demselben Problem (und vor Gericht voll gewonnen).