Mangel nach 11 Monaten
Von: , Frage gestellt am Di, 21. Dez 2004
Moin moin,
folgender Fall: C kauft von einem Gebrauchtwagenhändler ein Auto, drei Jhare alt.
Nun fällt nach 11 Monaten die Lüftung aus. Denkt sich C, kein Problem, da ist ja noch eine Gewährleistung drauf, schreibt dem Händler und fragt nac der Behebung des Mangels.
Der Händler weigert sich, den Schaden zu beheben, da ja 11 Monate lang die Lüftung funktioniert hat und somit bei Übergabe ja funktioniert hat.
Ich weiss, das C nach 6 Monaten Gewährleistung den Beweis erbringen muss, dass ein Mangel besteht. Aber was ist eine Gewährleistung von einem Jahr wert, wenn sich ein Händler auf den Punkt zurück zieht, dass ein Mangel nach 11 Monaten nicht unter die Gewährleistung fällt?
Welche Möglichkeiten hätte C, sich zu wehren.
Gruß
ALex
