Mangel nach 11 Monaten

Von: , Frage gestellt am Di, 21. Dez 2004

Moin moin,

folgender Fall: C kauft von einem Gebrauchtwagenhändler ein Auto, drei Jhare alt.

Nun fällt nach 11 Monaten die Lüftung aus. Denkt sich C, kein Problem, da ist ja noch eine Gewährleistung drauf, schreibt dem Händler und fragt nac der Behebung des Mangels.

Der Händler weigert sich, den Schaden zu beheben, da ja 11 Monate lang die Lüftung funktioniert hat und somit bei Übergabe ja funktioniert hat.

Ich weiss, das C nach 6 Monaten Gewährleistung den Beweis erbringen muss, dass ein Mangel besteht. Aber was ist eine Gewährleistung von einem Jahr wert, wenn sich ein Händler auf den Punkt zurück zieht, dass ein Mangel nach 11 Monaten nicht unter die Gewährleistung fällt?

Welche Möglichkeiten hätte C, sich zu wehren.

Gruß

ALex

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Minuten 0 hilfreich
    Re: Mangel nach 11 Monaten

    Die Sache muss nur mangelfrei sein zum Zeitpunkt, in dem du das Auto bekommen hast. Wenn sie nachträglich mangelhaft wird, fällt das nicht unter das Gewährleistungsrecht. Man könnte sich höchstens fragen, ob der Mangel schon "angelegt" war und ob insofern doch schon ein Mangel bestanden hat.

    Levay

    • Antwort von nach 22 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Mangel nach 11 Monaten

      Moin,

      wäre ein Mangel nicht automatisch "angelegt", wenn ein Defekt an einem Teil auftritt, das kein Verschleißteil ist?

      Was heisst eigentlin in dem Zusammenhang angelegt? Und beweist man eine solche Anlage?

      Vielen Dank vorab

      Alex [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 2 Stunden 3 hilfreich
        Re^3: Mangel nach 11 Monaten

        Hallo ALex, wäre ein Mangel nicht automatisch "angelegt", wenn ein Defekt
        an einem Teil auftritt, das kein Verschleißteil ist?
        Wäre eine vertretbare Argumentation. Im Zweifel mal dem Anwalt Deines
        Vertrauens fragen, vielleicht mag er es verwursten. Was heisst eigentlin in dem Zusammenhang angelegt? Und beweist
        man eine solche Anlage?
        Tja, wenn man das so sagen könnte. Am Besten vielleicht mit einer
        Formel...
        Nein, mal im Ernst: auch wenn sich das bitter anhören mag, dass ist
        das Problem der Praxis. Und ich würde wetten, dass das Amtsrichter
        zwischen Flensburg und Weil am Rhein höchst unterschiedlich sehen.
        Solltest Du also rechtsschutzversichert sein, wirklich so
        streitlustig wie Du auf Deiner ViKa angibst und auch gerade keine
        Lust auf diesen Händler haben, geh´ zu einem RA und gib ihm ein
        Mandat. Vielleicht investierst Du noch ein kleines Gutachten eines
        Kfz-Sachverständigen (in jedem größeren Ort erhältlich) und versuchst
        mit oben angerissener Argumentation vor Gericht zu gewinnen.

        Oder Du entscheidest, dass der Lüftertausch nicht soo teuer ist und
        Dir Deine Zeit auch irgendwie wertvoller ist, als dass Du sie in
        Zukunft häufiger bei einem RA verbringen willst und verzichtest auf
        ein Vorgehen gegen den Händler. Vielleicht kannst Du ihm ja
        wenigstens noch die kostenlose Vornahme des Umbaus rausleiern.

        Das ist nicht als Angriff gedacht sondern einfach bemüht objektiv
        abwägend. Vielleicht mit einer Prise Desillusionismus aufgrund der
        dunklen Jahreszeit, aber ich bin überzeugt, dass da vernünftigerweise
        nicht mehr drin- oder hintersteckt.

        Gruß - Jaschiii

      • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Mangel nach 11 Monaten

        Hallo Alex, wäre ein Mangel nicht automatisch "angelegt", wenn ein Defekt
        an einem Teil auftritt, das kein Verschleißteil ist?
        a) Ein Lüfter ist ein Verschleißteil. So wie alles, was sich bewegt. Ein Gegenbeispiel ist ein Kotflügel oder eine Motorhaube.
        b) Kein Gerät muß so konstruiert sein, daß zwei Jahre lang nichts kaputt geht. Wer das nach der Änderung des Gewährleistungsrechts glaubt, ist völlig auf dem falschen Dampfer. Das galt früher nicht und heute auch nicht. Erst recht nicht bei der heutigen 'Geiz ist geil'-Mentalität einiger Käufer. Was heisst eigentlin in dem Zusammenhang angelegt? Und beweist
        man eine solche Anlage?
        Angelegt hieße z.B. Materialfehler einer Schraube, die dann abreißt oder ein Lager eines Motors, das aufgrund einer falsch hergestellten Öldüse nicht geschmiert wird.
        Beweisen kann man sowas normalerweise, indem man den Fehler durch einen Sachverständigen untersuchen läßt, der dann die genaue Fehlerursache feststellen und in einem Gutachten nachweisen muß.
        Sowas kostet allerdings was, und ob in diesem Fall der Aufwand gerechtfertigt ist, mußt Du selber entscheiden.

        Gruß
        Axel

  2. Antwort von nach 48 Minuten 0 hilfreich
    Re: Mangel nach 11 Monaten

    Hallo!

    Tja ein Schulfall zum Thema "Gewährleistung vs Garantie"!

    Der Verkäufer haftet nur dafür, dass der Wagen bei Übergabe mangelfrei ist,das ist Gewährleistung. Damit sagt er nicht "Bei diesem Wagen wird ein Jahr lang nichts kaputt gehen". Das wäre Garantie.

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