Hallihallo und vorab schon mal ein frohes Fest!!!
Ich komm direkt zur Sache. Folgende Situation stellt sich dar. Ein Familienvater(1) mit einem kind, aufgrund des Schichtdienstes(Vollzeit) der Ehefrau(1), nur geringfügig erwerbstätig, also jobbt, ist deswegen nur Familien-kranken-versichert über seine Frau(1). Für einen Arbeitsplatz mit eigener Krankenversicherung besteht wegen des Schichtdienstes keine Möglichkeit.
Dieser ist Unterhaltspflichtig für ein weiteres uneheliches Kind, welches bei seiner Mutter(2) lebt. Das Kind war bis vor kurzem über den Ehemann(2) der Mutter(2) mit Krankenversichert(Familienversichert). So die beiden 2/2 haben sich jetzt aber getrennt, sind noch nicht geschieden, aber wohnen getrennt. Somit ist die Krankenkasse des Ehemanns(2) nicht mehr verpflichtet das Kind mit zu versichern. Und da die Mutter(2) jetzt mit drei Kindern insgesamt alleine wohnt empfängt sie Sozialhilfe.
Nun müsste der Familienvater(1) also der Kindesvater die Krankenversicherung übernehmen.
Diese ist nach Aussage der Krankenkasse seiner Frau(1), weil das Kind mit seiner Frau(1) nicht verwand ist, nur möglich wenn das Kind mit im Haushalt wohnt. (Familienkrankenversicherung von Stiefkindern)
Aber das tut es ja nu nicht!!!Ach so noch mal zur Kindesmutter, die ist immer noch über ihren Ehemann(2) familienversichert da die beiden ja noch nicht geschieden sind. Also sind angeblich beide Krankenkassen nicht verpflichtet das Kind mit zu versichern!?
Es gibt die Möglichkeit das Kind freiwillig zu versichern,welches allerdings um die 125€ im Monat kostet.
Ist der Mann(1) dazu verpflichtet auf seine Kosten eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen???
Wenn ja darf er das mit dem Unterhalt verrechnen???
Das Frau(2) und Mann(2) sich trennen dürfte doch eigentlich nicht zum Nachteil von Mann(1) werden oder???
Vorab schon mal VIELEN DANK und ein gesegnetes Weihnachtsfest!!!
Mit freundlichen Grüßen:
Toto
Hallo,
das ist tatsächlich ein Grenzfall und rein rechtlich gesehen
haben beide beteiligten Krankenkassen recht.
Die eine weil keine häusliche Gemeinschaft mehr mit dem Stiefvater
besteht, die andere weil keine häusliche Gemeinschaft mit der
Stiefmutter besteht.
Eine freiwillige Versicherung wäre bei der Kasse möglich, die
die Familienversicherung beednet hat, die Kosten könnten vom Sozial-
amt übernommen werden, wenn der Kindsvater dazu nicht in der Lage
ist.
Wenn keine freiwillige Krankenversicherung begründet wird, aber
Sozialhilfe für das Kind, wird das Kind der letzten Kasse zugeteilt,
die Behandlungskosten werden vom Sozialamt übernommen.
Allerdings wird meines Erachtens das Sozialmnt schon auf die
freiwillige Versicherung bestehen und die Beiträge übernehmen, da
dies das Amt billiger kommt.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo,
zufälligerweise haben wir das so ähnlich auch gerade gehabt.
Ist der Mann(1) dazu verpflichtet auf seine Kosten eine
freiwillige Krankenversicherung abzuschließen???
Eine Krankenversicherung gehört mit zum Grundbedarf des Kindes und ist gegebenenfalls vom Unterhaltspflichtigen 1 zu tragen.
Wenn ja darf er das mit dem Unterhalt verrechnen???
Nein. Allerdings würde der Krankenkassenbeitrag von dem Einkommen runtergerechnet werden, das für die Berechnung des Unterhaltes herangezogen wird. In einigen Fällen würde dann weniger Unterhalt gezahlt werden. Reines Rechenspiel.
Das Frau(2) und Mann(2) sich trennen dürfte doch eigentlich
nicht zum Nachteil von Mann(1) werden oder???
Sieh es doch so, dass du bisher einfach einen Vorteil hattest, weil Herr 2 dein Kind krankenversichert hatte.
Ich gebe dir allerdings Recht : dies ist ein sehr ärgerliches Kapitel.
Frohes Fest
Heike
Wenn ja darf er das mit dem Unterhalt verrechnen???
Nein. Allerdings würde der Krankenkassenbeitrag von dem
Einkommen runtergerechnet werden, das für die Berechnung des
Unterhaltes herangezogen wird. In einigen Fällen würde dann
weniger Unterhalt gezahlt werden. Reines Rechenspiel.
Hallihallo nochmal!!!
Jetzt ist es so der Kindesvater hat nur das Einkommen durch den Minijob!Gut Erziehungsgeld(aber auch nicht mehr lange)und Kindergeld natürlich.
Im Prinzip wäre es ihm ja gar nicht möglich überhaupt Unterhalt zu zahlen.Dank seiner Frau die Vollzeit arbeitet kann er dieses aber!
Das muss er auch ,da das Jugendamt über dem die Zahlung läuft ihn sonst drängen würde,sich arbeitslos zu melden.hat er schon versucht ist aufgrund des Schichtdienstes seiner Frau aber nicht möglich.(die Betreuung der Tochter ist nicht gewährleistet).
Ihr seht ,verzwickter geht es nicht!!!
In wieweit darf den das Gehalt der Frau die mit dem Kind ja nu nich verwand ist,bei der Unterhaltsberechnung mit einbezogen werden???
Oder anders, wenn der Kindesvater mit seiner Einkommenserklärung des Minijobs zum Sozialamt geht,müsste die freiwillige Krankenversicherung doch sofort bewilligt werden,oder?
Frohes Fest alle miteinand!!!