Parken auf Firmengelände

Von: , Frage gestellt am Di, 20. Jun 2000

Angenommener Fall
Auf einem Firmengelände wird ein privates Fahrzeug (Kunde oder
Mitarbeiter) von einem Gabelstapler beschädigt.
Es gibt keine Hinweise auf denStaplerverkehr oder Hinweise, dass nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf.
Wer haftet?
Danke für Infos
Friedhelm Bolten

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Parken auf Firmengelände

    Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber des Staplerfahrers; ggf. dieser auch selbst. Wurde das Auto offensichtlich "dämlich" abgestellt, muss sich der Geschädigte ein entsprechendes Mitverschulden anrechnen lassen.

    Insgesamt ist die Quote sehr vom konkreten Einzelfall abhängig.

  2. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Re: Parken auf Firmengelände

    Hi Friedhelm,

    natürlich der Staplerfahrer. Die Jungs (oder Mädels) sind nämlich mit einer speziellen Haftungspflicht versehen. Deshalb gibt es auch den Staplerschein, ohne den keiner eine solche Maschine fahren darf. Alles ander ist grob fahrlässig und muß dem Verursacher angelastet werden. Falls man guter Kunde des Arbeitgebers ist, wird diese natürlich bei der Schadensregulierung helfen.


    Ciao

    Uwe [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!