Parken auf Firmengelände
Von: , Frage gestellt am Di, 20. Jun 2000
Angenommener Fall
Auf einem Firmengelände wird ein privates Fahrzeug (Kunde oder
Mitarbeiter) von einem Gabelstapler beschädigt.
Es gibt keine Hinweise auf denStaplerverkehr oder Hinweise, dass nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf.
Wer haftet?
Danke für Infos
Friedhelm Bolten
