Verlust Postpaket - Haftung Postagentur?

Es wird ein Paket in das europäische Ausland verschickt. Bei der Einlieferung gibt der Versender an, dass er es gerne bis 500,00 EUR versichern lassen will (Wert Inhalt 321,00 EUR). Die Mitarbeiterin der Postagentur teilt dem Absender mit, dass Pakete generell bis 500,00 EUR versichert sind und es wird keine Paketversicherung abgeschlossen.

Prompt geht das Paket verloren. Jetzt stellt sich heraus:

Internationale Postpakete per Luftpost sind automatisch bis 500 Euro
versichert. Ohne Luftpost beträgt der gewichtsabhängige
Haftungshöchstbetrag maximal 164,00 Euro.

Der Versender wird nun auf einem Verlust in Höhe von 157,00 EUR sitzen bleiben, was nun wirklich kein Pappenstiel ist.

Könnte man, auf Grund falscher Beratung der Postagentur, die trotz ausdrücklichem Versicherungswunsch eine Falschauskunft geleistet hat, diesen Verlust gegenüber dem Vertragsunternehmen geltend machen?

Gruß
Christian

Könnte man, auf Grund falscher Beratung der Postagentur, die
trotz ausdrücklichem Versicherungswunsch eine Falschauskunft
geleistet hat, diesen Verlust gegenüber dem
Vertragsunternehmen geltend machen?

Hallo,
theoretisch ja -----kann man!
Aber der Unterschied ist zwischen „Recht haben“ und „Recht kriegen“.
Ohne einen Anwalt und wahrscheinlich nur mit einer anberaumten Gerichtsverhandlung
kann man seine Forderung durchsetzen.
Du redest dort von einem Konzern mit einer riesigen Rechtsabteilung und diese Leute müssen dort auch beschäftigt werden.
Ich spreche da aus eigener Erfahrung.
Genau so einen Fall habe ich auch erlebt, ich hatte sogar Zeugen dabei
die mitgekriegt haben, das man mich falsch beraten hat.
Interessiert hat es nicht wirklich jemanden…
Eine Woche vor dem Gerichtstermin hat man sich außergerichtlich per
Vergleich geeinigt.

Viele Grüße + Frohe Weihnachten