Beleidigung ?

Hallo,

mal angenommen, jemand bekommt eine e-mail mit dem Inhalt „Was bist du denn für eine dumme Sau?“.

Ist hier schon der Tatbestand der Beleidigung erfüllt und kann man dagegen vorgehen ??

fragt sich

Peter

Lohnt sich das - meine Meinung nein.
Kostet Geld nämlich deines
Mails sind leicht zu fälschen (der Absender) Beweise???
Trage die Beleidigung mit Fassung.
Jakob

Der niedrige Mensch hat die Verachtung erfunden, da seine Wahrheit die anderen ausschließt. (Antoine de Saint-Exupéry)

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Hallo Peter!

„Was bist du denn für eine :dumme Sau?“.
Ist hier schon der Tatbestand :der Beleidigung erfüllt…

Das könnte sein, selbst dann, wenn gemäß § 192 StGB der Beweis erbracht wird, daß die Sau nicht dumm ist. Ich fürchte aber, die Klage einer Sau würde abgewiesen, da es sich bei Sauen für gewöhnlich nicht um natürliche Personen handelt.

Gruß
Wolfgang

Ist hier schon der Tatbestand der Beleidigung erfüllt und kann
man dagegen vorgehen ??

Du kannst insbesondere formlos Anzeige erstatten. Geh zur Polizei oder erstatte die Anzeige im Internet (möglich z.B. bei der Polizei Köln).

Levay

Hallo,

mal angenommen, jemand bekommt eine e-mail mit dem Inhalt „Was
bist du denn für eine dumme Sau?“.

dabei würde man sich dann streiten, ob es sich um eine Frage (Meinungsäusserung) oder Tatsachenbehauptung handelt.
Widerum kann man das „oder“ weglassen und eventuell davon ausgehen, das es sich bei der Frage um eine (un)wahre Tatsachenbehauptung handelt.

Ausserdem würde festgestellt werden, was vorher für eine Korrespondens bestand, ob solche feinen Äusserungen die Regel war, ob es sich nur um ein Geplänkel handelte, welches hin und her ging, ect. Deine Vorherigen Erwiderungen würden auch beachtet werden. Das spielt bei einer eventuellen Verhandlung alles eine Rolle.

Meine persönliche Meinung ist, der ganze Aufwand lohnt sich nicht.
Über solche Streitereien sind schon Jahre vor Gericht verbracht worden, über die Kosten garnicht zu reden.

Gruß
roland

mal angenommen, jemand bekommt eine e-mail mit dem Inhalt „Was bist du denn für eine dumme Sau?“.

Vorgehen könntest du dagegen schon. Das Ganze wäre durchaus auch als Beleidigung zu qualifizieren. Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass sich der Aufwand lohnt. Von den bereits genannten Gerichtskosten mal ganz abgesehen, ist es immer schwierig so etwas auch nachzuweisen. Damit die Sache zu einem Erfolg werden könnte, müsste der Absender der E-mail auch genau dich meinen. Von der Fälschung von E-mail-Adressen mal ganz abgesehen … der Absender behauptet, dass er sich bei der E-mail-Adresse vertippt hat und schon dürfte es das gewesen sein. Am besten solche Äußerungen einfach ignorieren und die E-mail löschen. Würde man sich jedesmal einer wegen einer solchen E-mail an ein Gericht wenden, dann würden die nie fertig werden und du stehts in hundert jahren noch mit deiner Klage hinten an.

gruß maria

Hallo Peter!

Da heutzutage nie wirklich sicher ist, von wem diese mail nun tatsächlich stammt, würde ich einfach nur die Löschtaste betätigen und keinen Gedanken mehr daran verschwenden.

P.S. im Übrigen sind Schweine alles andere als dumm

Angelika

moin,

zunächst: strafttat gehoert in die schublade strafrecht, nicht zivilrecht.
strafrecht: prüft den strafanspruch der gesellschaft aus relativen (präventiven) oder absoluten (vergeltung) gruenden.
zivilrecht: regelt das rechtliche verhältnis zwischen Bürgern untereinander (evtl. Schadensersatz)

eine strafbarkeit wegen beleidigung gemäß § 185 stgb käme in betracht. (bis zu 1 jahr oder geldstrafe)
dazu müsste es sich bei der aussage „du bist ne dumme sau“ um eine beleidigung handeln.
eine beleidigung ist das zum ausdruck bringen von mißachtung oder nichtachtung. (abzugrenzen von tatsachenbehauptungen)
entscheidend ist, ob ein objektiver dritter es aus der situation heraus als beleidigung auffassen würde.

urteile hierrüber wirst du nicht finden, weil keine staatsanwaltschaft eine solche bagatellsache annehmen würde. die strafverfolgung geschieht nur auf antrag (sog. antragsdelikt(oft wenn kein wirkliches öffentliches interesse an strafverfolgung besteht ) ) und muss bis spätestens 3 monate nach der beleidigung erfolgen.
Eher wahrscheinlich ist das man an die möglichkeit des Privatklageweges (§ 374 stpo) verwiesen wird (kurzes schreiben ans amtsgericht). der geschädigte tritt hier an die stelle des staatsanwalts. vorher muss jedoch bei den leichteren vergehen ein sühneversuch (§ 380 stpo) durch einen schiedsmann erfolgt sein. sollte er aber verlieren, oder der richter sagen dass er einen solchen bagatellfall nicht behandeln will bleibt er auf den kosten sitzen !!(ich glaube rund 500€ waeren das + evtl. anwaltskosten)

zivilrechtlich kannst du da gar nichts erreichen. schmerzensgeld und schadensersatz sind in deutschland fuer beleidigungen unüblich, es sei denn du kannst nachweisen dass dir ein ernsthafter schaden dadurch entstanden ist.

noch was zur verteidigung des beleidigenden:
wie schon gesagt es kommt drauf an ob er jm. damit "mißachten oder nichtachten " wollte oder es mehr als feststellung gesagt wurde. (auf die wörtliche formulierung kommt es nicht an. sarkasmus und ironie sind auch beleidigungen)

übrigends muss auch noch untersucht werden, ob der beleidigende wusste, dass es strafbar ist, jemand dumme sau zu nennen - das waere dann ein verbotsirrtum gemäß § 17 stgb, wodurch gar keine schuld vorläge.

gruss
khs

hallo peter,

wenn du dem schreiber der email derartig viel bedeutung zumißt (warum eigentlich?), solltest du unbedingt eine anzeige wegen beleidigung erstatten.

wahrscheinlich bist du aber noch sehr jung und weißt daher noch nicht, daß man sehr viel lebenzeit darauf verschwenden kann, in dem man auf derlei narrengeschnatter reagiert.

gruß
ann

hi
beleidigungen heben sich gegeneinander auf.
wenn man also das ganze nicht trocken runterschlucken will, kann man einfach entsprechend antworten und hat seine genutuung ohne viel aufwand.

mfg hs

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