Reparatur ohne Auftrag

Hallo,

angenommen jemand bringt seinen PKW in die Werkstatt mit dem Auftrag einen Fehler zu finden, bzw. den Fehlerspeicher auszulesen, nur das und sonst nichts.
Weiterhin nehmen wir an, der Mechaniker repariert ohne Rückfrage den Wagen. Von einem Reparatuauftrag war nie die Rede.
Der PKW Besitzer wollte den Wagen eigentlich woanders reparieren lassen, wollte aber erst den Fehler wissen.
Die Werkstatt will den Wagen ohne Bezahlung nicht rausrücken.
Was kann der Besitzer des PKWs jetzt machen? Kann die Werkstatt die Herausgabe des Wagens verweigern?

Danke und Gruß
roland

Hallo roland,

hier finden sich einige hilfreiche Informationen zum Thema:
http://www.strafzettel.de/index.html?/content/247.htm

Viele Grüße
Eve*

Hallo Eve,

super Link, danke.

Gruß
roland

Was ist den wenn ich einfach mein Auto bzw Sache
Was ist den wenn ich einfach mein Auto bzw Sache mitnehme.

Wir hatten ein ähnliches Problem mit einen PC.

Ein Bekannter hat ein neues Gehäuse gekauft.
Das Netzteil ging nach eine halben Stunde in Rauch auf.
Er rief mich um an und bat um Hilfe.
Ich ihn samt PC ins Auto und ab zum Holzinger München wo er das Gehäuse+Netzteil gekauft hatte.

In der Technikabteilung haben sie das Netzteil gewechselt.

Nach vereinbarter 1 Stunde kahmen wir wieder hin.
Nun meinte der Techniker e habe da noch sonstwas am PC rumgestellt und will nun 75 Euro haben o_O.

Mein Kumpel sagte er zahle das nicht, das Gehäuse habe 50 Euro gekostet und das Netzeil war Kaputt und wurde nun von denen asugewechselt. Das war ja auch vorher im Gehäuse eingebaut. Ausserdem will er nicht das irgendetwas am PC rumgestellt wird bzw. der Techniker sonstwas dran macht.
Naja nach so 10 Minuten häftige Dikussion meinte der Techniker, dann mache ich wieder alles rückgängig, dann stelle ich es zurück, dann wird er nicht mehr gehen.

In dem moment habe ich mich eingeschaltet,
habe ihn gesagt er gibt umgehend den Rechner her sonst hole ich ihn.
Dann gab es sehr Lautstarken streit, ddazu angemerkt ich bin 187, 100kg, muskolös, ehemaliger Ringer, mein Kumpel 195, über 100kg, Wandschrank.

Da stahen wir nun, wir 2 gerupften Reklamanten gegen 3 Techniker + den Geschäftsführer (Glaube die haben zusammen weniger auf die Waage gebracht als wir 2)
Als ich dann über den Tresen gesprungen bin udn riochtig sauer war, hat der Geschäftsführer eingelenkt udn den Techniker angewiesen uns das Gerät zu geben.

Da waren wir schon im Recht oder? Wenn der Unser nicht mehr rausrückt. Geschlagen hätte ich sie natürlich nicht, aber aufgehalten hätten die uns sicher auch nicht :smile:

Ein Bekannter hat ein neues Gehäuse gekauft.
Das Netzteil ging nach eine halben Stunde in Rauch auf.

Dein Kumpel bastelt ohne Fachkenntnis neu gekaufte Hardware kaputt. Daraufhin

Nach vereinbarter 1 Stunde kahmen wir wieder hin.
Nun meinte der Techniker e habe da noch sonstwas am PC
rumgestellt und will nun 75 Euro haben o_O.

In dem moment habe ich mich eingeschaltet,
habe ihn gesagt er gibt umgehend den Rechner her sonst hole
ich ihn.

verlangt ihr vom Verkäufer, den Fehler deines Kumpels nicht nur auszubessern,

Dann gab es sehr Lautstarken streit, ddazu angemerkt ich bin
187, 100kg, muskolös, ehemaliger Ringer, mein Kumpel 195, über
100kg, Wandschrank.

sondern bedroht, im Vertrauen auf eure Ringerstatur, das Personal des Ladens

Als ich dann über den Tresen gesprungen bin udn riochtig sauer
war, hat der Geschäftsführer eingelenkt udn den Techniker
angewiesen uns das Gerät zu geben.

mit dem Ziel, euch ohne Bezahlung deren Ware herauszurücken.

Da waren wir schon im Recht oder? Wenn der Unser nicht mehr
rausrückt. Geschlagen hätte ich sie natürlich nicht, aber
aufgehalten hätten die uns sicher auch nicht :smile:

Da habt ihr aber ein Scheissglück gehabt, dass die anschliessende Fahndung nach euch offenbar zu keinem Ergebnis geführt hat. Deine These, Recht begründe sich auf deine Gewichtsklasse beim Boxen, dürfte auf Dauer kaum Bestand haben.

Schorsch

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Der Grundfehler der immerwieder gemacht wird ist das kein achriftlicher Auftrag gemacht wird. Dann gibt es Beweisprobleme.
Man sollte zahlen mgl unter Vorbehalt der Rückforderung um das Fahrzeug zu bekommen.
Dann kann man zum Anwalt oder zur Schiedsstelle des KFZ Handwerks.

letzteres ist für den Kunden kostenlos und nicht bindent für den angeschlossenen Kfz betrieb schon.
Zur Abholung des Kfz Zeugen mitbringen und Bargeld natürlich.
Jakob

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Zusatzfrage: Zurückbehaltung eines Kfz möglich?
Hi,

mal angenommen der Wert eines Autos beträgt € 20.000.-, der Streitwert (Rechnungsbetrag) beträgt € 200.-, also 1% davon.
Dürfte der Gläubiger in diesem Fall das Fahrzeug im Falle eines Streits zurückbehalten? Ich denke nein, da die beiden Summen in keinem Verhältnis zueinander stehen.
Wer weiß es genauer? Ist so eine Klausel in den AGBs rechtswirksam?

Grüße,
J~

Hallo!

… ich bin 187, 100kg, :muskolös, ehemaliger Ringer, :mein Kumpel 195, über 100kg, :Wandschrank.

Als ich dann über den Tresen :gesprungen bin…

Spätestens ab diesem Zeitpunkt wurde die Sache ein Fall für die Justiz. Aber nicht wegen irgendeines Reparaturfalls, sondern weil ein paar Schwachmaten auf ihre Gewichtsklasse vertrauend, plötzlich ein halbes Dutzend Paragraphen des Strafgesetzbuchs gegen sich haben. Für Nötigung gemäß § 240 StGB reichts allemal und Du bist mit bis zu 3 Jahren dabei. Mit dem Sprung über den Tresen dürfte Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) erfüllt sein. Kann bis zu einem Jahr kosten. Wenn Du Dir danach unter Androhung von Gewalt irgendwelche Gegenstände aneignest, bist Du mit Raub (§ 249 StGB) und Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr dabei. Je nach Lage der Dinge, Ehrgeiz des Staatsanwalts und Laune des Richters kommen noch Erpressung (§ 253 StGB) und räuberische Erpressung (§ 255 StGB) in Betracht. Die Gesamtzeit Deines Einsitzens richtet sich u. a. danach, wie oft Du in der Vergangenheit meintest, Hirn durch schiere Masse ersetzen zu können.

Gruß
Wolfgang

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Weil die Beitreibung umständlich und teuer wird.
Er muss Dich verklagen. Es reicht das Risiko das Auto gehört der Bank und Du hast kein Geld.
Hat er das Geld (ich schreib´s mal in Hochkomma „erpresst“) must Du Ihn auf Rückzahlung verklagen, ob Du dann durchkommst ist zweifelhaft.
Denn Dein Auto ist danach mehr Wert als vorher

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

mal angenommen der Wert eines :Autos beträgt € 20.000.-, der
Streitwert (Rechnungsbetrag) :beträgt € 200.-, also 1% :davon.

Das Stichwort heißt Pfandrecht an beweglichen Sachen (§ 1204 ff BGB). Gemäß § 1205 BGB ist Voraussetzung zur Entstehung des Pfandrechts, daß Eigentümer der Sache und Gläubiger darüber einig sind, daß dem Gläubiger das Pfandrecht zustehen soll. In der Praxis geschieht das dadurch, daß das Pfandrecht Bestandteil der AGB der Werkstatt ist und/oder daß in der Reparaturannahme ein Schild z. B. mit „Reparaturen nur gegen Barzahlung“ hängt.
Als Folge wird auch das 20.000 € teure Auto erst herausgerückt, nachdem die 200 € für die Reparatur hingeblättert wurden.

Gruß
Wolfgang