Fotolizenz

Hallo,

angenommen man möchte ein (paar) foto(s) mit Designlizenz für eine Webseite kaufen. Wie kann man sicher gehen, dass der Verkäufer auch die nötigen Rechte am Bild hat?

Vielen Dank,

Robert

Hallo, Robert,
indem man sich diese Eigenschaft schriftlich zusichern läßt (Bestandteil des Kaufvertrages)
Gruß
Eckard

Hallo, Robert,
indem man sich diese Eigenschaft schriftlich zusichern läßt
(Bestandteil des Kaufvertrages)
Gruß
Eckard

Hallo Eckard,

vielen Dank für deine Antwort. Aber ist es nicht so, wenn man nun ein Bild einer Person auf eine Webseite veröffentlicht. Diese Person fühlt sich dadurch „beleidigt“, hat vielleicht sogar einen Schaden erlitten, dann geht diese Person erst einmal gegen den Webseitenbetreiber vor. Dieser wird nun in Schadenersatz genommen und kann aber die Person nicht an den Verkäufer der Bilder weiterleiten, sondern muss seinen entstandenen Schaden dem Verkäufer in Rechnung stellen, oder?

Robert

Aber ist es nicht so, wenn man
nun ein Bild einer Person auf eine Webseite veröffentlicht.
Diese Person fühlt sich dadurch „beleidigt“, hat vielleicht
sogar einen Schaden erlitten, dann geht diese Person erst
einmal gegen den Webseitenbetreiber vor.

Hi, Robert,
klar, aber da geht es nicht um das „Urheberrecht“, das beim Fotografen liegt, sondern um das „Recht am eigenen Bild“, das immer bei der dargestellten Person liegt. Das Einverständnis zur Veröffentlichung sollte man sich auch sichern.

Konkretes Beispiel: Du möchtest das Foto eines Promi auf Deiner Webseite bringen. Dann brauchst Du dazu die Genehmigung des Fotografen, weil er das Urheberrecht an dem Foto hat. Außerdem brauchst Du das Einverständnis des Promis, weil er u.U. evtl. nicht einverstanden sein könnte, in dem Zusammenhang Deiner Webseite zu erscheinen.

Gruß
Eckard

Konkretes Beispiel: Du möchtest das Foto eines Promi auf
Deiner Webseite bringen. Dann brauchst Du dazu die Genehmigung
des Fotografen, weil er das Urheberrecht an dem Foto hat.

Korrekt

Außerdem brauchst Du das Einverständnis des Promis, weil er
u.U. evtl. nicht einverstanden sein könnte, in dem
Zusammenhang Deiner Webseite zu erscheinen.

Nicht unbedingt, da es sich hierbei zumeist um eine Person des Öffentlichen Lebens bzw. des Zeitgeschehen handelt. Probleme könnte es allerdings geben, wenn du das Foto für Werbung verwenden möchtest. Des Weiteren sollte das Privatleben des Promis dabei gewahrt bleiben und die Fotos aus seinem „öffentlichen“ Leben stammen (Stichwort: Caroline).

Gruß
Falke

Hi, Robert,
klar, aber da geht es nicht um das „Urheberrecht“, das beim
Fotografen liegt, sondern um das „Recht am eigenen Bild“, das
immer bei der dargestellten Person liegt. Das Einverständnis
zur Veröffentlichung sollte man sich auch sichern.

Hallo Eckard,

ich möchte mal mein Bsp. näher erläutern, zB kauft man sich ein Fotocontent mit über 10000 Bilder von Personen (Frauen, Männern, Kindern usw.) Für diese 10000 Bilder bezahlt man an einen Verkäufer einen Preis und darf mit den Bildern (bis auf weiterverkaufen) machen was man will (also zum Design benutzen, zum veröffentlichen auf Webseiten, anschauen gegen Bezahlung, usw. …)
Der Verkäufer sichert dir zu dass er alle Rechte an den Bildern hat und dir die oben angegbenen Rechte einräumt. Nun ist es ja nur schwer möglich alle Personen zu kontaktieren und auf deren Einverständnis zu warten.
Wie verhält es sich in diesem Fall?

Danke,

Robert

Der Verkäufer sichert dir zu dass er alle Rechte an den
Bildern hat und dir die oben angegbenen Rechte einräumt.

Hallo, Robert,
zwar bin ich Laie, aber mußte mich mit solchen Fragen schonmal auseinandersetzen.
In dem von Dir geschilderten Fall dürften die Persönlichkeitsrechte auch mit eingeschlossen und abgesichert sein. Eine solche Fotoagentur achtet schon aus Eigeninteresse darauf, dass die Bilder „sauber“ sind.

Lass Dir aber zur Vorsicht schriftlich bestätigen, dass alle>/u> Rechte beim Agenten liegen.

Gruß
Eckard

Hallo,
eigentlich nur dadurch, daß man sich einen Vertrag dessen der einem die Fotos
verkauft zeigen lässt woraus der Urheber Ihm (der die Bilder verkauft) das Recht
dazu eingeräumt hat.
Dies ist meistens bei Bildagenturen der Fall, da der Urheber daran mitverdient.

Handelt es sich hingegen zb. um einen Großhändler, Lieferanten, Werbeagentur etc.
ist vorsicht geboten, da diese meist entweder aus Unwissenheit oder einfach als
kalkuliertes Risiko (im Grunde ist das Risiko gleich Null, da die deutschen
gerichte keinen Verletzerzuschlag anerkennen), bzw. ganz frech, behaupten
Rechteinhaber zu sein, dies vielleicht auch schriftlich mitteilen, obwohl es
meist nicht stimmt.
Nun kommt der echte Rechteinhaber dahinter, und fordert sein Ihm zustehendes
Honorar, bzw. klagt er es ein.
Nun ja das kann er beim Nutzer machen, der dann sich natürlich bei dem der Ihm
die falsche Auskunft (eventuell sogar schriftlich gegeb hat) bedanken, bzw.
versuchen das Geld wiederzubekommen.

Im Grunde würde ich einfach den Urheber kontaktieren um mich zu vergewissern,
selbst wenn der Urheber alle Nutzungsrechte übertragen hätte, ist es generell
auch bei Werbeaufnahmen gesetzlich verpflichtend die Herstellerbezeichnung
anzuführen. (unterbleibt dies, besteht ohnehin Schadensersatzpflicht)

Sollte also derjenige der die Fotos verkauft den Urheber nicht herausrücken, so
dürfte an dem „VERKAUF“ ohnehin was illegal sein.

OL

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