Hallo,
ich habe eien theoretische Frage zum Vertragsrecht mit der GEZ und vielleicht kann mir hier im Forum jemand konkrete Antwort dazu geben:
Gesetzt den Fall, die Personen A und B leben zunächst allein in einzelnen Haushalten. Person A hat bei der GEZ eine Vergünstigung, weil sie z.B. Sozialhilfe bezieht. Hierzu muß sie der GEZ jährlich eine Bescheinigung des Amtes vorlegen.
Person B zahlt keine GEZ , da keine entsprechenden Geräte vorhanden sind.
Jetzt geschieht es, daß A und B zusammenziehen. Person A behält die Vergünstigung bei der GEZ bei (Befreiung), obwohl jetzt die Bedürftigkeit entfällt. Denn aufgrund des Zusammenlebens entfällt für A die Sozialhilfe (Grund für die Berfreiung von der GEZ) - A meldet dies der GEZ nicht. Person B habe von der Befreiung keine Kenntnis, wisse nur, daß A einen Vertrag bei der GEZ hat.
Nach gut 3/4 Jahr zerfalle die Partnerschaft wieder, B zieht aus, und A beantragt wieder Sozialhilfe.
Nach einigen weiteren Wochen erhalte A ein Schreiben der GEZ, weil ca 9 Monate zu Unrecht falsche (=keine) GEZ gezahlt worden sei.
Da Person A jetzt wieder bedürftig ist und diese Last nicht tragen kann, soll Person B diese „Rechnung“ begleichen.
Person B weigert sich verständlicher Weise.
A möchte der GEZ mitteilen, daß B „mit-geguckt“ hat und die Gebühr tragen muß (gemeinsamer Haushalt).
Frage:
Muß A die GEZ-Nachforderung bezahlen oder wird sich die GEZ das Geld von B holen?
Vielen Dank und einen Guten Rutsch wünscht
Michael