Liebe Juristen,
gibt es ein Gesetz oder ein einschlägiges Urteil, in dem geregelt ist, wie eine Verletzung, die sich jemand beim Mannschaftsspiel durch Fremdeinwirkung zugezogen hat, zu entschädigen ist? Oder hat der Verletzte einfach Pech gehabt, wenn keine Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vorlag?
Es dankt
Andreas