Ein paar Fragen zum Thema Sachverständiger

Hallo,

ich habe ein paar grundsätzliche Fragen zu diesem Thema:

Wer kann Sachverständiger werden? Muss ich eine spezielle Ausbildung oder Prüfung bei der IHK ablegen?

Was bedeutet genau `öffentlich bestellt und vereidigt´?

Kann ich vor einem Gericht auch als Sachverständiger aussagen wenn ich nicht vereidigt bin?

Gibt es pauschale Vergütungssätze für solch eine Tätigkeit?
Oder was verlangt so ein normaler Computer-Sachverständiger für seine Arbeit?

In dem konkreten Fall geht es um ein sehr spezielles Computer-Thema bei dem ein normaler Computer-Sachverständiger nicht mehr weiterhelfen kann.

Bevor ich aber bei Gericht erscheine wollte ich mich ein wenig informieren und vorbereiten damit ich nicht wie der letzte Trottel vor dem Richter stehe.

Vielen Dank vorab,
Grüße Bernd.

Hi!

Ich war letztens vor Gericht und ein Sachverständiger „drohte“!

Der Richter meinte, der würde bei einem Stundensatz von über 250 DM liegen!

Naja…allerdings wollte der mich damit auch etwas einschüchtern ;o))

Bernd

Hallo,
Du kannst, wenn Du öfter als Sachverständiger (SV) auftrittst oder sogar Dein Geld damit verdienst, allg. vereidigt sein, d.h der Richter hat dann keine weiteren Formalitäten mit Dir zu erledigen. Oder Du kannst für eine spezielle Aussage während des Termins vereidigt werden, oder man verzichtet sogar auf eine Vereidigung. Das braucht gar nicht Deine Sorge sein, wenn Dich DAS GERICHT als SV ausgesucht hat klärt es das nach eigenem Ermessen. Das Gericht kann also selbst ermessen, wen es als SV haben will.
Wenn allerdings einer der Prozeßparteien Dich als SV haben will und eingeladen hat, dann ist das nicht ganz so einfach, dann erkundige Dich bei dem jeweiligen Anwalt.
Die Stundensätze kannst Du in einem gewissen Rahmen beeinflussen, es gibt Vorgaben mit einem von-bis Spielraum. Informationen für Deinen Stundensatz (abhä. von Ausbildung, Fragestellung…) kriegst Du bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts. Das mußt Du auch nicht vorher wissen, die beraten Dich ggf. auch nach dem Termin dort, wenn Du zur Abrechnung gehst.
Viele Grüße
Heike (selbst SV)