Handy - Garantie
Von: , Frage gestellt am So, 2. Jan 2005
Es gibt doch glatt Handy-Provider, die einem bei Vertrags-VERLÄNGERUNG zwar ein "neues" Gerät zukommen lassen, dieses aber - trotz ausdrücklichen Protests - ein wahres Vorkriegsmodell ist.
Wenn nun dieses unsägliche Ding innerhalb von 13 Monaten sage und schreibe 3x zur Reparatur eingereicht wurde, ist das schon ärgerlich.
Wird einem aber bei der 3. Einreichung mitgeteilt, daß eine Reparatur unter Garantie nicht mehr möglich ist, weil >>LAUT HERSTELLUNGSDATUM AUF DEM GERÄT>> die Garantiezeit bereits erloschen ist, was dann ...?
Angeboten werden a) die kostenlose Entsorgung (womit telefoniert man dann noch die restliche Laufzeit des Vertrages?), b) die fachmännische Überprüfung für ca. € 45 oder c) ein Neukauf für ca. € 75.
Ist der Kunde etwa Schuld, wenn der Provider ihm Ladenhüter von der Jahrhundertwende zuschickt, die nicht mal die 18 Monate überstehen, bis man das Recht auf ein neues Gerät hat, geschweige denn die Laufzeit des Vertrages erleben???
Ich bitte um Erleuchtung in puncto Kunden-/Garantierecht! Ein Neujahrsscherz wird das ja wohl kaum sein!
Isabell
Wenn nun dieses unsägliche Ding innerhalb von 13 Monaten sage und schreibe 3x zur Reparatur eingereicht wurde, ist das schon ärgerlich.
Wird einem aber bei der 3. Einreichung mitgeteilt, daß eine Reparatur unter Garantie nicht mehr möglich ist, weil >>LAUT HERSTELLUNGSDATUM AUF DEM GERÄT>> die Garantiezeit bereits erloschen ist, was dann ...?
Angeboten werden a) die kostenlose Entsorgung (womit telefoniert man dann noch die restliche Laufzeit des Vertrages?), b) die fachmännische Überprüfung für ca. € 45 oder c) ein Neukauf für ca. € 75.
Ist der Kunde etwa Schuld, wenn der Provider ihm Ladenhüter von der Jahrhundertwende zuschickt, die nicht mal die 18 Monate überstehen, bis man das Recht auf ein neues Gerät hat, geschweige denn die Laufzeit des Vertrages erleben???
Ich bitte um Erleuchtung in puncto Kunden-/Garantierecht! Ein Neujahrsscherz wird das ja wohl kaum sein!
Isabell
