Hallo zusammen,
wir (Family, Bekannter und ich) hatten gestern eine Diskussion darüber,was Freiheitsberaubung ist.
Meine Family und ich waren uns einig, daß z. B. ein Buskontolleur das Recht hat Personen festzuhalten bzw. die Bustür nicht aufzumachen bei demjenigen, der versucht aus dem Bus zu türmen, weil er keine Fahrkarte hat, und das dies keine Freiheitsberaubung ist.
Der Bekannte war anderer Meinung. Ich konnte seine Argumentation nicht ganz verstehen (war eigentlich auch keine - Aussage: ist so).
Wir haben dann weitere Beispiele gegeben, wo seine Argumentation total widersprüchlich ist.
Z. B. Jemand klaut in einem Kaufhaus, Geschäft,… Ein Privatdetektiv erwischt die Person. Lt. dem Bekannten darf er nicht festgehalten werden, weil eben wg. Freiheitsberaubung. Dann könnte sich doch aber jeder Dieb darauf beziehen.
Oder wie sieht es aus, wenn eine Person jemanden sexuell belästigt und die betroffene Person um Hilfe ruft. Darf man dann den Täter festhalten, bis die Polizei kommt?
Wenn dem nicht so ist, dann haben ja Diebe, Verbrecher,… freie Hand.
Gruß Eyeseen
Hallo zusammen,
wir (Family, Bekannter und ich) hatten gestern eine Diskussion
darüber,was Freiheitsberaubung ist.
Meine Family und ich waren uns einig, daß z. B. ein
Buskontolleur das Recht hat Personen festzuhalten bzw. die
Bustür nicht aufzumachen bei demjenigen, der versucht aus dem
Bus zu türmen, weil er keine Fahrkarte hat, und das dies keine
Freiheitsberaubung ist.
Doch ist Freiheitsberaubung
Aber es gibt Rechtfertigungsgründe
§§32 34 StGB §127StPO
§229 BGB erlaubte Selbsthilfe
Der Bekannte war anderer Meinung. Ich konnte seine
Argumentation nicht ganz verstehen (war eigentlich auch keine
Wir haben dann weitere Beispiele gegeben, wo seine
Argumentation total widersprüchlich ist.
Z. B. Jemand klaut in einem Kaufhaus, Geschäft,… Ein
Privatdetektiv erwischt die Person. Lt. dem Bekannten darf er
nicht festgehalten werden, weil eben wg. Freiheitsberaubung.
Dann könnte sich doch aber jeder Dieb darauf beziehen.
Oder wie sieht es aus, wenn eine Person jemanden sexuell
belästigt und die betroffene Person um Hilfe ruft. Darf man
dann den Täter festhalten, bis die Polizei kommt?
127StPO Vorläufige Festnahme durch Jedermann
Wenn dem nicht so ist, dann haben ja Diebe, Verbrecher,…
freie Hand.
Bestimmt nicht
Jakob
Gruß Eyeseen
Tatbestandlich gesehen sind die von dir angeführten Beispiele Freiheitsberaubungen i.S.d. StGB.
Allerdings wären die Taten trotzdem nicht rechtswidrig, weil es ausdrücklich ein Festnahmerecht gibt:
http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html
Levay
Hallo Eyseen,
Meine Family und ich waren uns einig, daß z. B. ein
Buskontolleur das Recht hat Personen festzuhalten bzw. die
Bustür nicht aufzumachen bei demjenigen, der versucht aus dem
Bus zu türmen, weil er keine Fahrkarte hat, und das dies keine
Freiheitsberaubung ist.
Ja,korrekt da der „Täter“ zu flüchten versucht,darf er festgehalten werden…nicht jedoch,wenn er dem Kontrolleur seinen Perso zeigt…
Z. B. Jemand klaut in einem Kaufhaus, Geschäft,… Ein
Privatdetektiv erwischt die Person. Lt. dem Bekannten darf er
nicht festgehalten werden, weil eben wg. Freiheitsberaubung.
Dann könnte sich doch aber jeder Dieb darauf beziehen.
Das der der Detektiv nur dann,wenn er Augenzeuge des Diebstahles war und mehr darf der nicht…außerdem ist das ein doofes Beispiel,weil
diese „Kaufhaus-Schlapphüte“ auf Provisions-Basis arbeiten…
die haben also ein „Interesse“ daran,jemanden zu „fangen“ (und wenn
sie demjenigen das Teil vorher selber in die Tasche gesteckt haben)…
Oder wie sieht es aus, wenn eine Person jemanden sexuell
belästigt und die betroffene Person um Hilfe ruft. Darf man
dann den Täter festhalten, bis die Polizei kommt?
Ja und Nein, das kommt auf die Art der Belästigung an…
Verbale „Belästigungen“ durch Angehörige andere Nationalitäten
können in ihrem Kulturkreis üblicher Umgangston sein…
Daher sollte man als Privatmann darauf verzichten,„John Wayne“ zu spielen,denn es kann zu höchst unliebsamen Überraschungen kommen,wenn man versucht,eine Person festzuhalten.
Denn bekanntermaßen heißt „Rech haben“ NICHT es auch vor Gericht
zu bekommen".
mfg
Frank
Interessant, da wird eine juristische Frage gestellt, und du gibst im Grunde keinen einzigen juristischen Hinweis …
Levay
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Und du??..*grinz*…
Hallo mein lieber Levay,
als Jurastudent solltest du eigentlich ziemlich genau die Problematik dieses Falles verstehe und wissen,das man nicht verallgemeinernd dazu
Stellung nehmen kann.
Ich habe zu den konkrezten Beispielen meine Meinung kundgetan…
eine ausführliche Rechtsberatung zu diesem Komplex werde ich nicht hier machen…*g*…
mfg
Frank
Komisch.
Ich stelle dir eine einfache Frage: Wieso sollt der ADAC eine Körperschaft sein?
Da ich ja nun schon mehrfach gesagt habe, dass ich das nicht nachvollziehen kann, und da ich dich schon mehrfach gebeten habe, es mir zu erklären, verstehe ich nicht, wieso du es nicht einfach tust.
Ach, und was diesen Thread angeht: Ich habe doch darauf geantwortet, sogar als erster. Da steht doch ganz klar der Hinweis auf 127 StPO.