wenn man etwas geschenkt statt vererbt bekommt, ist hierfür bekanntlich Schenkungssteuer zu entrichten. Veräußert man diese Schenkung, fallen dann erneut Steuern an?
Und ist es gegebenenfalls günstiger, die Steuererklärung und die Festsetzung für die Schenkung vor Verkauf oder nach Verkauf der Schenkung zu machen bzw. ist das am Ende gleich?
worauf willst Du hinaus?
Hier gibt es jede Menge mögliche Fallgestaltungen, die alle zu einem anderen Ergebnis führen.
wenn man etwas geschenkt statt vererbt bekommt, ist hierfür
bekanntlich Schenkungssteuer zu entrichten. Veräußert man
diese Schenkung, fallen dann erneut Steuern an?
Bsp:
Du legst das Geschenk in ein BV ein, dann ist uU ein Veräußerungsgewinn zu besteuern.
Willst Du nur auf die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften hinaus (ehem. Spekulationssteuer) dann gilt „Fußstapfentheorie“, d.h. die Eigentumszeit beim Schenker wird auf Dich angerechnet und es kann uU steuerfrei veräußert werden.
Es könnte aber auch sein, daß Dir ein BV geschenkt wird, dann hast Du eine Bindungswirkung zu beachten, d.h. verkaufst Du vor Ablauf der Bindungsfrist, fällt rückwirkend der erhöhte Freibetrag und die ermäßigte Besteuerung in der Schenkungsteuer weg.
Weiterhin wäre möglich, daß die sShenkung unter Auflagen geschieht, die zur Stundung der Schenkungsteuer führten…
Weiterhin wäre möglich, daß Du ein Geschenk bekommst, welches unter die Steuerfreien fällt, dann fällt ebenfalls bei Verkauf vor dem Ablauf der Bindungsfrist die Steuerfreiheit rückwirkend weg…
usw
Und ist es gegebenenfalls günstiger, die Steuererklärung und
die Festsetzung für die Schenkung vor Verkauf oder nach
Verkauf der Schenkung zu machen bzw. ist das am Ende gleich?
Mir fällt hier nichts ein, was nicht auf die Schenkung zurückwirken würde, so daß der Schenkungsteuerbescheid geändert werden müßte.
die Schenkung wurde bereits getätigt, die Beschenkende ist zwischenzeitlich auch verstorben. Es waren keinerlei Auflagen an die Schenkung gebunden. Meine Frage ist nun, veräußere ich die Schenkung privat, muß ich für das erhaltene Geld dann wieder Steuer zahlen nebst der ohnehin schon fälligen Schenkungssteuer oder fällt das flach? Und hat meine Steuerabgabe vor Verkauf oder nach Verkauf der Schenkung einen Einfluß darauf? Habe ich mich jetzt klar-er ausgedrückt?
Ciao,
Romana
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die Schenkung wurde bereits getätigt, die Beschenkende ist
zwischenzeitlich auch verstorben. Es waren keinerlei Auflagen
an die Schenkung gebunden.
Wenn zwischen der schenkung und dem Tod des Schenkers noch keine 10 Jahre vergangen sind und Du noch etwas geerbt hast, werden beide Vorgänge für die Besteuerung zusammenaddiert, die Schenkung wird also nochmal „aufgerollt“.
Meine Frage ist nun, veräußere ich
die Schenkung privat, muß ich für das erhaltene Geld dann
wieder Steuer zahlen nebst der ohnehin schon fälligen
Schenkungssteuer oder fällt das flach?
Wenn die Besitzzeit des Geschenkes bei dem Schenker und Dir mehr als die vorgeschriebenen Fristen beträgt, handelt es sich um ein steuerfreies privates Veräußerungsgeschäft.
Und hat meine
Steuerabgabe vor Verkauf oder nach Verkauf der Schenkung einen
Einfluß darauf?
Es ist ohne jeden Einfluß, ob Du die Schenkungsteuer vor oder nach Verkauf erklärst bzw. bezahlst, denn sie ist in jedem Fall mit Vollendung der Schenkung entstanden, egal wann sie festgesetzt wird oder getilgt wird.
Habe ich mich jetzt klar-er ausgedrückt?
Erbschaft- und schenkungsteuer ist ein hochinteressantes und sehr von Ausnahmen behaftetes Gebiet.
Um eine konkrete und absolut richtige AW zu geben, muß man hier wissen WER hat WEM WAS geschenkt und was steht im Vertrag.