Familenrecht-Kind nach Besuch wie zurückbringen?
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mi, 5. Jan 2005
Hallo Experten,
angenommen es kommt zu folgender Situation:
Mann und Frau leben in Scheidung,
1 gemeinsames Kind, (11 Jahre)
gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt jedoch bei der Mutter (450 km entfernt).
Es besteht die Regelung das die Mutter das Kind 1 x im Monat zum Vater bringt und der Vater einmal im Monat das Kind abholt. Seit ca. 6 Monaten weigert sich die Mutter das Kind zum Vater zu bringen, Begründung: Arbeitsaufnahme und keine Zeit mehr (der Vater geht auch arbeiten, schafft es dennoch das Kind abzuholen. Mutter hat ein Auto, Vater ist Bahnfahrer.
Es sind Winterferien und das Kind ist eine Woche bei dem Vater (wie vereinbart). Er holte das Kind bei der Mutter ab, und bat diese das Kind nach Ablauf der Besuchszeit bitte bei ihm abzuholen, da er sich die Fahrt finanziell nicht leisten kann, da er die letzten Monate ja auch doppelte Kosten hatte, weil die Mutter das Kind nicht mehr gebracht hat und er sein Kind geholt hat. Sie weigert sich das Kind abzuholen da sie es ja zeitlich nicht schaffen würde.(Mit Auto währen das hin und zurück 8 Std. Autofahrt und an einem Sonntag ganz gut zu schaffen) Nun muss das Kind aber ab Montag in die Schule und der Vater weiß nun nicht wie er vorgehen soll. Ein Schreiben an das Gericht ist bereits rausgegangen, das die Mutter sich nicht an die Vereinbarung hält die bezüglich des Besuchsrechts getroffen wurde, und das Kind von ihr abgeholt werden muss. Leider ist bis jetzt keine Antwort gekommen. Seine Anwältin ist zu Zeit im Urlaub. Es gibt auch niemanden im Umkreis der ihm das Geld für die Fahrt leihen könnte.
Wie geht man hier nun vor?
LG
Sandy
PS: Ich hoffe ich habe allgemein genug geschrieben....
Auf Wunsch kann eine Telefonnummer per mail durchgegeben werden
angenommen es kommt zu folgender Situation:
Mann und Frau leben in Scheidung,
1 gemeinsames Kind, (11 Jahre)
gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt jedoch bei der Mutter (450 km entfernt).
Es besteht die Regelung das die Mutter das Kind 1 x im Monat zum Vater bringt und der Vater einmal im Monat das Kind abholt. Seit ca. 6 Monaten weigert sich die Mutter das Kind zum Vater zu bringen, Begründung: Arbeitsaufnahme und keine Zeit mehr (der Vater geht auch arbeiten, schafft es dennoch das Kind abzuholen. Mutter hat ein Auto, Vater ist Bahnfahrer.
Es sind Winterferien und das Kind ist eine Woche bei dem Vater (wie vereinbart). Er holte das Kind bei der Mutter ab, und bat diese das Kind nach Ablauf der Besuchszeit bitte bei ihm abzuholen, da er sich die Fahrt finanziell nicht leisten kann, da er die letzten Monate ja auch doppelte Kosten hatte, weil die Mutter das Kind nicht mehr gebracht hat und er sein Kind geholt hat. Sie weigert sich das Kind abzuholen da sie es ja zeitlich nicht schaffen würde.(Mit Auto währen das hin und zurück 8 Std. Autofahrt und an einem Sonntag ganz gut zu schaffen) Nun muss das Kind aber ab Montag in die Schule und der Vater weiß nun nicht wie er vorgehen soll. Ein Schreiben an das Gericht ist bereits rausgegangen, das die Mutter sich nicht an die Vereinbarung hält die bezüglich des Besuchsrechts getroffen wurde, und das Kind von ihr abgeholt werden muss. Leider ist bis jetzt keine Antwort gekommen. Seine Anwältin ist zu Zeit im Urlaub. Es gibt auch niemanden im Umkreis der ihm das Geld für die Fahrt leihen könnte.
Wie geht man hier nun vor?
LG
Sandy
PS: Ich hoffe ich habe allgemein genug geschrieben....
Auf Wunsch kann eine Telefonnummer per mail durchgegeben werden
