Familenrecht-Kind nach Besuch wie zurückbringen?

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mi, 5. Jan 2005
Hallo Experten,

angenommen es kommt zu folgender Situation:


Mann und Frau leben in Scheidung,
1 gemeinsames Kind, (11 Jahre)
gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt jedoch bei der Mutter (450 km entfernt).
Es besteht die Regelung das die Mutter das Kind 1 x im Monat zum Vater bringt und der Vater einmal im Monat das Kind abholt. Seit ca. 6 Monaten weigert sich die Mutter das Kind zum Vater zu bringen, Begründung: Arbeitsaufnahme und keine Zeit mehr (der Vater geht auch arbeiten, schafft es dennoch das Kind abzuholen. Mutter hat ein Auto, Vater ist Bahnfahrer.
Es sind Winterferien und das Kind ist eine Woche bei dem Vater (wie vereinbart). Er holte das Kind bei der Mutter ab, und bat diese das Kind nach Ablauf der Besuchszeit bitte bei ihm abzuholen, da er sich die Fahrt finanziell nicht leisten kann, da er die letzten Monate ja auch doppelte Kosten hatte, weil die Mutter das Kind nicht mehr gebracht hat und er sein Kind geholt hat. Sie weigert sich das Kind abzuholen da sie es ja zeitlich nicht schaffen würde.(Mit Auto währen das hin und zurück 8 Std. Autofahrt und an einem Sonntag ganz gut zu schaffen) Nun muss das Kind aber ab Montag in die Schule und der Vater weiß nun nicht wie er vorgehen soll. Ein Schreiben an das Gericht ist bereits rausgegangen, das die Mutter sich nicht an die Vereinbarung hält die bezüglich des Besuchsrechts getroffen wurde, und das Kind von ihr abgeholt werden muss. Leider ist bis jetzt keine Antwort gekommen. Seine Anwältin ist zu Zeit im Urlaub. Es gibt auch niemanden im Umkreis der ihm das Geld für die Fahrt leihen könnte.

Wie geht man hier nun vor?


LG
Sandy


PS: Ich hoffe ich habe allgemein genug geschrieben....



Auf Wunsch kann eine Telefonnummer per mail durchgegeben werden

15 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 11 Minuten 1 hilfreich
    Re: Familenrecht-Kind nach Besuch wie zurückbringe


    Anruf beim örtlichen Jugendamt. Sofort.

    Antrag auf Sofort-Beratung.
    • Antwort von (abgemeldet) nach 17 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Familenrecht-Kind nach Besuch wie zurückbrin
      Hallo Herr von Campe,


      Bei welchem? Wohnort des Vaters oder der Mutter?

      Gruss
      Sandy Anruf beim örtlichen Jugendamt. Sofort.

      Antrag auf Sofort-Beratung.
      • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
        Re^3: Familenrecht-Kind nach Besuch wie zurückbrin
        Hallo, Sandy..
        ich nochmal.
        Wenn eine Vereinbarung beim Jugendamt hinterlegt ist, dann sicher bei der Mutter im Ort. Wenn notariell oder privat, kann sich der Vater selbst bei dem JA in seinem Ort melden. Das verschafft ihm Pluspunkte, da er scheinbar am meisten um das Kindeswohl besorgt ist. Er könnte das Kind ja auch einfach bei sich behalten, bis die Mutter es holt. Das würde wohl keinem nutzen...aber seinen Teil der Vereinbarung hätte er dennoch eingehalten.
        indigo
        Bei welchem? Wohnort des Vaters oder der Mutter?

        • Antwort von (abgemeldet) nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Zwischenstand
          Hallo Indigo,

          laut Jugendamt müsste er das Kind zurückbringen. Da er jedoch kein Geld hat ist es ihm natürlich nicht möglich. Da er aber auch das Sorgerecht hat, und das Kind auch bei ihm gemeldet ist, kann er das Kind erstmal da behalten, Montag an einer Schule in der Umgebung anmelden und darauf warten das die Kindesmutter sich rührt. Rechtlich kann ihm nichts passieren (von wegen Kindesentführung blabla), da er ja auch das Sorgerecht hat und für das Kindeswohl sorgt und es an der Schule anmeldet. Sie hingegen ist ja nicht mal Kompromissbereit, will ja weder das Kind abholen noch das Geld für eine Fahrkarte zur Verfügung stellen (Anmerkung: Vater hat der Mutter auch oft finanziell unterstützt zzgl. dem Gesetzlichen Unterhalt den er ihr monatlich zahlt)

          Jetzt schauen wir mal was die Kindesmutter nun veranlasst....

          Vielen Dank für die Beiträge, wäre aber dennoch interessant noch weitere Meinungen und Ratschläge zu bekommen, noch ist ja nichts veranlasst.

          LG
          Sandy [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
          • Antwort von (abgemeldet) nach 22 Stunden 0 hilfreich
            Re: Zwischenstand
            also wenn ich das so lese, ist es vielleicht besser fuer das kind, staendig beim vater zu bleiben. er sollte sich diesbezueglich mal mit dem jugendamt in verbindung setzen.
            das kindeswohl steht ja wohl im vordergrund. und wenn die mutter es nicht mal auf die reihe bekommt, ihr kind abzuholen, damit es in die schule gehen kann (es besteht ja schliesslich schulpflicht in deutschland!!)
            die mutter kann ja dann zukuenftig ihr beusuchsrecht in anspruch nehmen...
            gib bescheid, wie es ausgegangen ist
            gruss tata
            • Antwort von (abgemeldet) nach 23 Stunden 0 hilfreich
              @Tata
              Hallo Tata,

              schön das Du es auch so siehst, aber vesuch das mal bitte den Gerichten zu erklären.......Ausserdem ist es doch in Deutschland so, das die Richter meist eher auf der Seite der Mutter sind, und da kann man machen was man will.
              Aber weisst Du was, es hilft ungemein, das jemand aussenstehender wie Du, der noch nicht mal die Person kennt, schon so eine Aussage trifft.

              DANKE DANKE DANKE.......

              LG
              Sandy


              PS: Es kam noch keine Reaktion von Seitens der Mutter, sie wurde schriftlich darauf hingewiesen das sie das Kind abzuholen hat wenn es Montag in ihre geregelte Schule gehen soll. Kopie wurde auch Anwältin seinerseits geschickt. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
            • Antwort von (abgemeldet) nach einem Tag 0 hilfreich
              Re: @Tata


              PS: Es kam noch keine Reaktion von Seitens der Mutter, sie
              wurde schriftlich darauf hingewiesen das sie das Kind
              abzuholen hat wenn es Montag in ihre geregelte Schule gehen
              soll. Kopie wurde auch Anwältin seinerseits geschickt.
              das kann ja schon der erste weg "zum ziel" sein
  2. Antwort von nach 21 Minuten 1 hilfreich
    Re: Familenrecht-Kind nach Besuch wie zurückbringe
    hallo, Sandy!
    Ich bin auch alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, aber keine Expertin.
    Es wurde eine Vereinbarung getroffen. Die hat natürlich Relevanz. Das heißt, jeder hat sich daran zu halten.
    Dem Vater hätte also vor dem Urlaub mitgeteilt werden müssen, wenn sie für die Rückholung des Kindes nicht sorgen kann. Geht es wirklich nur um Zeitprobleme der Mutter, kann sie immerhin das Geld für eine Fahrkarte oder ein Flugticket überweisen, damit das Kind pünktlich zu Hause ist. Sowohl in Bahn als auch im Flieger gibt es einen Begleitservice. Man kann ihn vorher buchen. Kostet soviel ich weiß nichts extra( falls das Kind nicht allein reisen will.)Bei gemeinsamem Sorgerecht nach erfolgter Scheidung und vermutlich auch in der Trennungszeit gilt: wo die Kinder leben, muss nicht für Hin-und-Rückfahrt des Kinder gesorgt werden. Es geschieht lediglich aus Kulanz und Menschlichkeit. Auch ich teile mir mit dem Vater den Weg. Aber: wenn der Umgangsberechtigte( in diesem Fall der Vater) sein Kind sehen will, muss er rein rechtlich selbst dafür Sorge tragen, dass die Kinder heil hin-und zurück kommen. Auch die Kosten trägt er selbst. Die Mutter ist nur aufgerufen, den Umgang zu fördern und nicht zu behindern. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, ihn zu organisieren bzw. zu finanzieren. Die Kosten trägt gewöhnlich auch der Umgangsberechtigte---der bei dem sie nicht leben)
    Also. Da es sich hier um eine Vereinbarung handelt, die vermutlich beim Jugendamt oder notariell hinterlegt ist, könnte auch dort angerufen werden. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Mutter wenigstens finanziell für die Rückkehr sorgen sollte, denn sie hat die Vereinbarung gebrochen...
    Hoffentlich hilft es dir ( ihm ) ein Stück weit...
    viele Grüße indigo. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
    • Antwort von (abgemeldet) nach 56 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Familenrecht-Kind nach Besuch wie zurückbrin
      hallo, Sandy!
      Hallo indigo, Ich bin auch alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, aber
      keine Expertin.
      Es wurde eine Vereinbarung getroffen. Die hat natürlich
      Relevanz. Das heißt, jeder hat sich daran zu halten.
      Das sehe ich auch so!
      Vater hält sich dran, Mutter nicht... Dem Vater hätte also vor dem Urlaub mitgeteilt werden müssen,
      wenn sie für die Rückholung des Kindes nicht sorgen kann.
      Geht es wirklich nur um Zeitprobleme der Mutter, kann sie immerhin das Geld für eine Fahrkarte oder ein Flugticket überweisen,
      damit das Kind pünktlich zu Hause ist. Sowohl in Bahn als auch
      im Flieger gibt es einen Begleitservice.
      Das Kind würde mir der Bahn hochfahren, die Mutter allerdings ist der Meinung da kann ja ach so viel passieren und Begleitservice gibt es ja nicht (wenn Du da evtl. eine Infoquelle hast in schriftlicher Form währe ich dankbar mir diese zukommen zu lassen, Bahninfo Telefon gibt keine genaue Auskunft darüber) daher auch wieder eine Behinderung ihrerseits. Man kann ihn vorher
      buchen. Kostet soviel ich weiß nichts extra( falls das Kind
      nicht allein reisen will.)
      Bei gemeinsamem Sorgerecht nach erfolgter Scheidung und vermutlich auch in der Trennungszeit
      gilt: wo die Kinder leben, muss nicht für Hin-und-Rückfahrt
      des Kinder gesorgt werden.
      Ist das eine gesetzliche Regelung? Wie lautet der § ? Es geschieht lediglich aus Kulanz
      und Menschlichkeit. Auch ich teile mir mit dem Vater den Weg.
      Aber: wenn der Umgangsberechtigte( in diesem Fall der Vater)
      sein Kind sehen will, muss er rein rechtlich selbst dafür
      Sorge tragen, dass die Kinder heil hin-und zurück kommen. Auch
      die Kosten trägt er selbst. Die Mutter ist nur aufgerufen, den
      Umgang zu fördern und nicht zu behindern. Sie ist jedoch nicht
      verpflichtet, ihn zu organisieren bzw. zu finanzieren. Die
      Kosten trägt gewöhnlich auch der Umgangsberechtigte---der bei
      dem sie nicht leben)
      Also. Da es sich hier um eine Vereinbarung handelt, die
      vermutlich beim Jugendamt oder notariell hinterlegt ist,
      könnte auch dort angerufen werden. Ich gehe jedoch davon aus,
      dass die Mutter wenigstens finanziell für die Rückkehr sorgen
      sollte, denn sie hat die Vereinbarung gebrochen...
      Und genau das will sie ja auch nicht, ist also nicht mal Kompromissbereit...ist das noch Menschlich??? Hoffentlich hilft es dir ( ihm ) ein Stück weit...
      viele Grüße indigo.

      Ob es weiterhilft wird es noch zeigen, wichtig ist, das er im nachhinein vor Gericht nicht die schlechteren Karten hat...

      Vielen Dank
      Sandy Hallo Experten,

      angenommen es kommt zu folgender Situation:


      Mann und Frau leben in Scheidung,
      1 gemeinsames Kind, (11 Jahre)
      gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt jedoch bei der Mutter (450
      km entfernt).
      Es besteht die Regelung das die Mutter das Kind 1 x im Monat
      zum Vater bringt und der Vater einmal im Monat das Kind
      abholt. Seit ca. 6 Monaten weigert sich die Mutter das Kind
      zum Vater zu bringen, Begründung: Arbeitsaufnahme und keine
      Zeit mehr (der Vater geht auch arbeiten, schafft es dennoch
      das Kind abzuholen. Mutter hat ein Auto, Vater ist Bahnfahrer.
      Es sind Winterferien und das Kind ist eine Woche bei dem Vater
      (wie vereinbart). Er holte das Kind bei der Mutter ab, und bat
      diese das Kind nach Ablauf der Besuchszeit bitte bei ihm
      abzuholen, da er sich die Fahrt finanziell nicht leisten kann,
      da er die letzten Monate ja auch doppelte Kosten hatte, weil
      die Mutter das Kind nicht mehr gebracht hat und er sein Kind
      geholt hat. Sie weigert sich das Kind abzuholen da sie es ja
      zeitlich nicht schaffen würde.(Mit Auto währen das hin und
      zurück 8 Std. Autofahrt und an einem Sonntag ganz gut zu
      schaffen) Nun muss das Kind aber ab Montag in die Schule und
      der Vater weiß nun nicht wie er vorgehen soll. Ein Schreiben
      an das Gericht ist bereits rausgegangen, das die Mutter sich
      nicht an die Vereinbarung hält die bezüglich des Besuchsrechts
      getroffen wurde, und das Kind von ihr abgeholt werden muss.
      Leider ist bis jetzt keine Antwort gekommen. Seine Anwältin
      ist zu Zeit im Urlaub. Es gibt auch niemanden im Umkreis der
      ihm das Geld für die Fahrt leihen könnte.

      Wie geht man hier nun vor?


      LG
      Sandy


      PS: Ich hoffe ich habe allgemein genug geschrieben....



      Auf Wunsch kann eine Telefonnummer per mail durchgegeben
      werden


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