hallo, Sandy!
Hallo indigo,
Ich bin auch alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, aber
keine Expertin.
Es wurde eine Vereinbarung getroffen. Die hat natürlich
Relevanz. Das heißt, jeder hat sich daran zu halten.
Das sehe ich auch so!
Vater hält sich dran, Mutter nicht…
Dem Vater hätte also vor dem Urlaub mitgeteilt werden müssen,
wenn sie für die Rückholung des Kindes nicht sorgen kann.
Geht es wirklich nur um Zeitprobleme der Mutter, kann sie immerhin
das Geld für eine Fahrkarte oder ein Flugticket überweisen,
damit das Kind pünktlich zu Hause ist. Sowohl in Bahn als auch
im Flieger gibt es einen Begleitservice.
Das Kind würde mir der Bahn hochfahren, die Mutter allerdings ist der Meinung da kann ja ach so viel passieren und Begleitservice gibt es ja nicht (wenn Du da evtl. eine Infoquelle hast in schriftlicher Form währe ich dankbar mir diese zukommen zu lassen, Bahninfo Telefon gibt keine genaue Auskunft darüber) daher auch wieder eine Behinderung ihrerseits.
Man kann ihn vorher
buchen. Kostet soviel ich weiß nichts extra( falls das Kind
nicht allein reisen will.)
Bei gemeinsamem Sorgerecht nach
erfolgter Scheidung und vermutlich auch in der Trennungszeit
gilt: wo die Kinder leben, muss nicht für Hin-und-Rückfahrt
des Kinder gesorgt werden.
Ist das eine gesetzliche Regelung? Wie lautet der § ?
Es geschieht lediglich aus Kulanz
und Menschlichkeit. Auch ich teile mir mit dem Vater den Weg.
Aber: wenn der Umgangsberechtigte( in diesem Fall der Vater)
sein Kind sehen will, muss er rein rechtlich selbst dafür
Sorge tragen, dass die Kinder heil hin-und zurück kommen. Auch
die Kosten trägt er selbst. Die Mutter ist nur aufgerufen, den
Umgang zu fördern und nicht zu behindern. Sie ist jedoch nicht
verpflichtet, ihn zu organisieren bzw. zu finanzieren. Die
Kosten trägt gewöhnlich auch der Umgangsberechtigte—der bei
dem sie nicht leben)
Also. Da es sich hier um eine Vereinbarung handelt, die
vermutlich beim Jugendamt oder notariell hinterlegt ist,
könnte auch dort angerufen werden. Ich gehe jedoch davon aus,
dass die Mutter wenigstens finanziell für die Rückkehr sorgen
sollte, denn sie hat die Vereinbarung gebrochen…
Und genau das will sie ja auch nicht, ist also nicht mal Kompromissbereit…ist das noch Menschlich???
Hoffentlich hilft es dir ( ihm ) ein Stück weit…
viele Grüße indigo.
Ob es weiterhilft wird es noch zeigen, wichtig ist, das er im nachhinein vor Gericht nicht die schlechteren Karten hat…
Vielen Dank
Sandy
Hallo Experten,
angenommen es kommt zu folgender Situation:
Mann und Frau leben in Scheidung,
1 gemeinsames Kind, (11 Jahre)
gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt jedoch bei der Mutter (450
km entfernt).
Es besteht die Regelung das die Mutter das Kind 1 x im Monat
zum Vater bringt und der Vater einmal im Monat das Kind
abholt. Seit ca. 6 Monaten weigert sich die Mutter das Kind
zum Vater zu bringen, Begründung: Arbeitsaufnahme und keine
Zeit mehr (der Vater geht auch arbeiten, schafft es dennoch
das Kind abzuholen. Mutter hat ein Auto, Vater ist Bahnfahrer.
Es sind Winterferien und das Kind ist eine Woche bei dem Vater
(wie vereinbart). Er holte das Kind bei der Mutter ab, und bat
diese das Kind nach Ablauf der Besuchszeit bitte bei ihm
abzuholen, da er sich die Fahrt finanziell nicht leisten kann,
da er die letzten Monate ja auch doppelte Kosten hatte, weil
die Mutter das Kind nicht mehr gebracht hat und er sein Kind
geholt hat. Sie weigert sich das Kind abzuholen da sie es ja
zeitlich nicht schaffen würde.(Mit Auto währen das hin und
zurück 8 Std. Autofahrt und an einem Sonntag ganz gut zu
schaffen) Nun muss das Kind aber ab Montag in die Schule und
der Vater weiß nun nicht wie er vorgehen soll. Ein Schreiben
an das Gericht ist bereits rausgegangen, das die Mutter sich
nicht an die Vereinbarung hält die bezüglich des Besuchsrechts
getroffen wurde, und das Kind von ihr abgeholt werden muss.
Leider ist bis jetzt keine Antwort gekommen. Seine Anwältin
ist zu Zeit im Urlaub. Es gibt auch niemanden im Umkreis der
ihm das Geld für die Fahrt leihen könnte.
Wie geht man hier nun vor?
LG
Sandy
PS: Ich hoffe ich habe allgemein genug geschrieben…
Auf Wunsch kann eine Telefonnummer per mail durchgegeben
werden