Familenrecht-Kind nach Besuch wie zurückbringen?

Hallo Experten,

angenommen es kommt zu folgender Situation:

Mann und Frau leben in Scheidung,
1 gemeinsames Kind, (11 Jahre)
gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt jedoch bei der Mutter (450 km entfernt).
Es besteht die Regelung das die Mutter das Kind 1 x im Monat zum Vater bringt und der Vater einmal im Monat das Kind abholt. Seit ca. 6 Monaten weigert sich die Mutter das Kind zum Vater zu bringen, Begründung: Arbeitsaufnahme und keine Zeit mehr (der Vater geht auch arbeiten, schafft es dennoch das Kind abzuholen. Mutter hat ein Auto, Vater ist Bahnfahrer.
Es sind Winterferien und das Kind ist eine Woche bei dem Vater (wie vereinbart). Er holte das Kind bei der Mutter ab, und bat diese das Kind nach Ablauf der Besuchszeit bitte bei ihm abzuholen, da er sich die Fahrt finanziell nicht leisten kann, da er die letzten Monate ja auch doppelte Kosten hatte, weil die Mutter das Kind nicht mehr gebracht hat und er sein Kind geholt hat. Sie weigert sich das Kind abzuholen da sie es ja zeitlich nicht schaffen würde.(Mit Auto währen das hin und zurück 8 Std. Autofahrt und an einem Sonntag ganz gut zu schaffen) Nun muss das Kind aber ab Montag in die Schule und der Vater weiß nun nicht wie er vorgehen soll. Ein Schreiben an das Gericht ist bereits rausgegangen, das die Mutter sich nicht an die Vereinbarung hält die bezüglich des Besuchsrechts getroffen wurde, und das Kind von ihr abgeholt werden muss. Leider ist bis jetzt keine Antwort gekommen. Seine Anwältin ist zu Zeit im Urlaub. Es gibt auch niemanden im Umkreis der ihm das Geld für die Fahrt leihen könnte.

Wie geht man hier nun vor?

LG
Sandy

PS: Ich hoffe ich habe allgemein genug geschrieben…

Auf Wunsch kann eine Telefonnummer per mail durchgegeben werden

Anruf beim örtlichen Jugendamt. Sofort.

Antrag auf Sofort-Beratung.

hallo, Sandy!
Ich bin auch alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, aber keine Expertin.
Es wurde eine Vereinbarung getroffen. Die hat natürlich Relevanz. Das heißt, jeder hat sich daran zu halten.
Dem Vater hätte also vor dem Urlaub mitgeteilt werden müssen, wenn sie für die Rückholung des Kindes nicht sorgen kann. Geht es wirklich nur um Zeitprobleme der Mutter, kann sie immerhin das Geld für eine Fahrkarte oder ein Flugticket überweisen, damit das Kind pünktlich zu Hause ist. Sowohl in Bahn als auch im Flieger gibt es einen Begleitservice. Man kann ihn vorher buchen. Kostet soviel ich weiß nichts extra( falls das Kind nicht allein reisen will.)Bei gemeinsamem Sorgerecht nach erfolgter Scheidung und vermutlich auch in der Trennungszeit gilt: wo die Kinder leben, muss nicht für Hin-und-Rückfahrt des Kinder gesorgt werden. Es geschieht lediglich aus Kulanz und Menschlichkeit. Auch ich teile mir mit dem Vater den Weg. Aber: wenn der Umgangsberechtigte( in diesem Fall der Vater) sein Kind sehen will, muss er rein rechtlich selbst dafür Sorge tragen, dass die Kinder heil hin-und zurück kommen. Auch die Kosten trägt er selbst. Die Mutter ist nur aufgerufen, den Umgang zu fördern und nicht zu behindern. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, ihn zu organisieren bzw. zu finanzieren. Die Kosten trägt gewöhnlich auch der Umgangsberechtigte—der bei dem sie nicht leben)
Also. Da es sich hier um eine Vereinbarung handelt, die vermutlich beim Jugendamt oder notariell hinterlegt ist, könnte auch dort angerufen werden. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Mutter wenigstens finanziell für die Rückkehr sorgen sollte, denn sie hat die Vereinbarung gebrochen…
Hoffentlich hilft es dir ( ihm ) ein Stück weit…
viele Grüße indigo.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Herr von Campe,

Bei welchem? Wohnort des Vaters oder der Mutter?

Gruss
Sandy

Anruf beim örtlichen Jugendamt. Sofort.

Antrag auf Sofort-Beratung.

hallo, Sandy!

Hallo indigo,

Ich bin auch alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, aber
keine Expertin.
Es wurde eine Vereinbarung getroffen. Die hat natürlich
Relevanz. Das heißt, jeder hat sich daran zu halten.

Das sehe ich auch so!
Vater hält sich dran, Mutter nicht…

Dem Vater hätte also vor dem Urlaub mitgeteilt werden müssen,
wenn sie für die Rückholung des Kindes nicht sorgen kann.

Geht es wirklich nur um Zeitprobleme der Mutter, kann sie immerhin

das Geld für eine Fahrkarte oder ein Flugticket überweisen,
damit das Kind pünktlich zu Hause ist. Sowohl in Bahn als auch
im Flieger gibt es einen Begleitservice.

Das Kind würde mir der Bahn hochfahren, die Mutter allerdings ist der Meinung da kann ja ach so viel passieren und Begleitservice gibt es ja nicht (wenn Du da evtl. eine Infoquelle hast in schriftlicher Form währe ich dankbar mir diese zukommen zu lassen, Bahninfo Telefon gibt keine genaue Auskunft darüber) daher auch wieder eine Behinderung ihrerseits.

Man kann ihn vorher
buchen. Kostet soviel ich weiß nichts extra( falls das Kind
nicht allein reisen will.)

Bei gemeinsamem Sorgerecht nach

erfolgter Scheidung und vermutlich auch in der Trennungszeit
gilt: wo die Kinder leben, muss nicht für Hin-und-Rückfahrt
des Kinder gesorgt werden.

Ist das eine gesetzliche Regelung? Wie lautet der § ?

Es geschieht lediglich aus Kulanz
und Menschlichkeit. Auch ich teile mir mit dem Vater den Weg.
Aber: wenn der Umgangsberechtigte( in diesem Fall der Vater)
sein Kind sehen will, muss er rein rechtlich selbst dafür
Sorge tragen, dass die Kinder heil hin-und zurück kommen. Auch
die Kosten trägt er selbst. Die Mutter ist nur aufgerufen, den
Umgang zu fördern und nicht zu behindern. Sie ist jedoch nicht
verpflichtet, ihn zu organisieren bzw. zu finanzieren. Die
Kosten trägt gewöhnlich auch der Umgangsberechtigte—der bei
dem sie nicht leben)
Also. Da es sich hier um eine Vereinbarung handelt, die
vermutlich beim Jugendamt oder notariell hinterlegt ist,
könnte auch dort angerufen werden. Ich gehe jedoch davon aus,
dass die Mutter wenigstens finanziell für die Rückkehr sorgen
sollte, denn sie hat die Vereinbarung gebrochen…

Und genau das will sie ja auch nicht, ist also nicht mal Kompromissbereit…ist das noch Menschlich???

Hoffentlich hilft es dir ( ihm ) ein Stück weit…
viele Grüße indigo.

Ob es weiterhilft wird es noch zeigen, wichtig ist, das er im nachhinein vor Gericht nicht die schlechteren Karten hat…

Vielen Dank
Sandy

Hallo Experten,

angenommen es kommt zu folgender Situation:

Mann und Frau leben in Scheidung,
1 gemeinsames Kind, (11 Jahre)
gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt jedoch bei der Mutter (450
km entfernt).
Es besteht die Regelung das die Mutter das Kind 1 x im Monat
zum Vater bringt und der Vater einmal im Monat das Kind
abholt. Seit ca. 6 Monaten weigert sich die Mutter das Kind
zum Vater zu bringen, Begründung: Arbeitsaufnahme und keine
Zeit mehr (der Vater geht auch arbeiten, schafft es dennoch
das Kind abzuholen. Mutter hat ein Auto, Vater ist Bahnfahrer.
Es sind Winterferien und das Kind ist eine Woche bei dem Vater
(wie vereinbart). Er holte das Kind bei der Mutter ab, und bat
diese das Kind nach Ablauf der Besuchszeit bitte bei ihm
abzuholen, da er sich die Fahrt finanziell nicht leisten kann,
da er die letzten Monate ja auch doppelte Kosten hatte, weil
die Mutter das Kind nicht mehr gebracht hat und er sein Kind
geholt hat. Sie weigert sich das Kind abzuholen da sie es ja
zeitlich nicht schaffen würde.(Mit Auto währen das hin und
zurück 8 Std. Autofahrt und an einem Sonntag ganz gut zu
schaffen) Nun muss das Kind aber ab Montag in die Schule und
der Vater weiß nun nicht wie er vorgehen soll. Ein Schreiben
an das Gericht ist bereits rausgegangen, das die Mutter sich
nicht an die Vereinbarung hält die bezüglich des Besuchsrechts
getroffen wurde, und das Kind von ihr abgeholt werden muss.
Leider ist bis jetzt keine Antwort gekommen. Seine Anwältin
ist zu Zeit im Urlaub. Es gibt auch niemanden im Umkreis der
ihm das Geld für die Fahrt leihen könnte.

Wie geht man hier nun vor?

LG
Sandy

PS: Ich hoffe ich habe allgemein genug geschrieben…

Auf Wunsch kann eine Telefonnummer per mail durchgegeben
werden

hallo, Sandy!

(wenn Du da evtl. eine

Infoquelle hast in schriftlicher Form währe ich dankbar mir
diese zukommen zu lassen, Bahninfo Telefon gibt keine genaue
Auskunft darüber) daher auch wieder eine Behinderung
ihrerseits.
Ich habe leider keine Quelle…habe es nur von anderen gehört. Ruf doch einfach im Bahnhof an oder fahrt hin!

Ist das eine gesetzliche Regelung? Wie lautet der § ?

Para kenne ich nicht. Schaue im internet bei Google unter Umgangsrecht nach. Da steht alles. Aber hier ist die Ehe ja noch intakT(?9 also nicht geschieden. Möglicherweise verfährt man mit Vereinbarungen aber genauso. Ehescheidungsvolgenvereinbarung müßte das Ding heißen?.

.ist das noch Menschlich???

nee, nicht wirklich. Auch hier scheint es leider um andere Dinge als das wirkliche Wohl des Kindes zu gehen.

Hallo, Sandy…
ich nochmal.
Wenn eine Vereinbarung beim Jugendamt hinterlegt ist, dann sicher bei der Mutter im Ort. Wenn notariell oder privat, kann sich der Vater selbst bei dem JA in seinem Ort melden. Das verschafft ihm Pluspunkte, da er scheinbar am meisten um das Kindeswohl besorgt ist. Er könnte das Kind ja auch einfach bei sich behalten, bis die Mutter es holt. Das würde wohl keinem nutzen…aber seinen Teil der Vereinbarung hätte er dennoch eingehalten.
indigo

Bei welchem? Wohnort des Vaters oder der Mutter?

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Zwischenstand
Hallo Indigo,

laut Jugendamt müsste er das Kind zurückbringen. Da er jedoch kein Geld hat ist es ihm natürlich nicht möglich. Da er aber auch das Sorgerecht hat, und das Kind auch bei ihm gemeldet ist, kann er das Kind erstmal da behalten, Montag an einer Schule in der Umgebung anmelden und darauf warten das die Kindesmutter sich rührt. Rechtlich kann ihm nichts passieren (von wegen Kindesentführung blabla), da er ja auch das Sorgerecht hat und für das Kindeswohl sorgt und es an der Schule anmeldet. Sie hingegen ist ja nicht mal Kompromissbereit, will ja weder das Kind abholen noch das Geld für eine Fahrkarte zur Verfügung stellen (Anmerkung: Vater hat der Mutter auch oft finanziell unterstützt zzgl. dem Gesetzlichen Unterhalt den er ihr monatlich zahlt)

Jetzt schauen wir mal was die Kindesmutter nun veranlasst…

Vielen Dank für die Beiträge, wäre aber dennoch interessant noch weitere Meinungen und Ratschläge zu bekommen, noch ist ja nichts veranlasst.

LG
Sandy

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also wenn ich das so lese, ist es vielleicht besser fuer das kind, staendig beim vater zu bleiben. er sollte sich diesbezueglich mal mit dem jugendamt in verbindung setzen.
das kindeswohl steht ja wohl im vordergrund. und wenn die mutter es nicht mal auf die reihe bekommt, ihr kind abzuholen, damit es in die schule gehen kann (es besteht ja schliesslich schulpflicht in deutschland!!)
die mutter kann ja dann zukuenftig ihr beusuchsrecht in anspruch nehmen…
gib bescheid, wie es ausgegangen ist
gruss tata

@Tata
Hallo Tata,

schön das Du es auch so siehst, aber vesuch das mal bitte den Gerichten zu erklären…Ausserdem ist es doch in Deutschland so, das die Richter meist eher auf der Seite der Mutter sind, und da kann man machen was man will.
Aber weisst Du was, es hilft ungemein, das jemand aussenstehender wie Du, der noch nicht mal die Person kennt, schon so eine Aussage trifft.

DANKE DANKE DANKE…

LG
Sandy

PS: Es kam noch keine Reaktion von Seitens der Mutter, sie wurde schriftlich darauf hingewiesen das sie das Kind abzuholen hat wenn es Montag in ihre geregelte Schule gehen soll. Kopie wurde auch Anwältin seinerseits geschickt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

PS: Es kam noch keine Reaktion von Seitens der Mutter, sie
wurde schriftlich darauf hingewiesen das sie das Kind
abzuholen hat wenn es Montag in ihre geregelte Schule gehen
soll. Kopie wurde auch Anwältin seinerseits geschickt.

das kann ja schon der erste weg „zum ziel“ sein

Kids on Tour - Begleitservice der Dt.Bahn

Das Kind würde mir der Bahn hochfahren, die Mutter allerdings
ist der Meinung da kann ja ach so viel passieren und
Begleitservice gibt es ja nicht (wenn Du da evtl. eine
Infoquelle hast in schriftlicher Form währe ich dankbar mir
diese zukommen zu lassen, Bahninfo Telefon gibt keine genaue
Auskunft darüber) daher auch wieder eine Behinderung
ihrerseits.

Hallo Sandy,

nur auf festgelegten Fahrstrecken und am Wochenende.
Schau Dir mal den Link an
http://www.bahn.de/-S:4OBxCd:dqCdpNNNSFHe3dNNNUxM/pv…

Ich hoffe, ich hab Dir weitergeholfen.

Gruss Tata

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Hallo Tata,

genau sowas haben wir gesucht, zwar ist die Strecke die wir brauchen nicht dabei, aber ich denke mal mit der Bahnhofsmission kann man reden.

LG
Sandy

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Na klasse Rosenkrieg!!
Hallo Sandy,
na das hört sich ja richtig doll nach Rosenkrieg an. Das größte Problem dabei ist bloß das immer dir Kinder die leidtragenden sind.
Die Idee, die hier schon ein paar mal angesprochen wurde, das das Kind beim Vater bleibt, kam mir auch beim ersten lesen.
Was sagt denn das Kind dazu? Hätte es da überhaupt Interesse dran? Ich denke mit 11 Jahren sollte es da schon eine eigene Meinung zu haben.
Wenn das Kind das auch möchte würde ich das auf jeden Fall probieren. Es hängt natürlich von vielen Faktoren ab ob man(n) damit durchkommt.
Das erste wäre vielleicht, wo hat das Kind vor der Trennung gewohnt?
Da ja zwischen den beiden Eltern 450 km liegen ist ja anzunehmen das einer von beiden weggezogen ist.
Das spielt eine ziemliche Rolle wenn’s darum geht wo der soziale Mittelpunkt des Kindes ist.
Ist es in der Stadt oder der Gegend aufgewachsen wo der Vater heute noch wohnt und hat es da vielleicht auch noch Freunde von „früher“ kann das einen sehr positiven Einfluss bei einer Entscheidung über das Aufenthaltsrecht haben.
Womit wir beim nächsten, und wie finde sehr heiklem Thema wären bei dem was ihr vorhabt.
Du hast geschrieben das beide Eltern das Sorgerecht haben. Gut das ist eigentlich normal, auch nach einer Scheidung. Das Sorgerecht lässt sich dem anderen Elternteil nicht so einfach entziehen. Aber wer hat den das Aufenthaltsrecht? Wenn das bei der Mutter liegt, dürft ihr die Kleine nicht bei euch behalten, auch wenn der Vater das Sorgerecht hat.
Das kann richtig auf die Finger geben!!!
Die Ausrede der Mutter, sie hätte keine Zeit das Kind zu holen find ich sehr… hmm… wie soll ich ausdrücken… …sagen wir mal, verantwortungslos.
Da kommt mir als erstes der Gedanke ob sie nicht ansonsten auch keine Zeit für das Kind hat.

Die nächste Frage ist, als der Vater das Kind jetzt vor den Ferien bei der Mutter abgeholt hat, wurde da über das zurückbringen der Tochter geredet? Hat die Mutter schon bei Abholung des Kindes gesagt sie könne es nicht abholen? Dann hat der Vater das Kind in dem Wissen mitgenommen das es nicht abgeholt wird. Soll heißen, ihm hätte klar sein müssen das er sie wieder zurückbringen muss. Da er zu derzeit mit Sicherheit schon absehen konnte das er die finanziellem Mittel dazu nicht aufbringen kann, hätte er das Kind nicht mitnehmen dürfen.
Klingt hart, ist aber so.
Vereinbarungen hin oder her, auch wenn sie Gerichtlich festgelegt wurden, können nicht auf dem Rücken des Kindes ausgefochten werden nach dem Motto: Sie zu wie du das hinbekommst.
Ich denke die Situation zwischen den getrennten Partnern ist ziemlich verfahren.
Ich würde mich an eurer Stelle, bevor ihr die Kleine in einer Schule bei euch anmeldet, ganz sicher gehen und einfach mal bei der Polizei nachfragen ob das Rechtens ist.
So wie sich das anhört (Mutter reagiert nicht auf Briefe ect.) würde ich denken Sie will ihrem Ex ziemlich eine reinwürgen und wartet nur auf so etwas. Dann kannst du glauben, ist die kleine nicht Sonntagabend bei ihrer Mutter, steht Montag früh die Polizei bei euch vor der Tür.

Also wenn der Kleinen keine „Gefahr“ bei ihrer Mutter droht z.B. durch Vernachlässigung oder ähnlichem würde ich an seiner Stelle die kleine irgendwie versuchen am Sonntag zu ihrer Mutter zu schaffen. Koste es was es wolle.
Dann am Montag zum Anwalt gehen, und einen Brief vom Anwalt an das zuständige Jugendamt schreiben lassen in dem der die Umstände schildert. Außerdem würde ich beantragen das die Fahrtkosten (die sich ja die Mutter spart) mit den Unterhaltszahlungen verrechnet werden. Möglichst sogar rückwirkend.
Und dann, nachdem das geklärt ist und das Kind wirklich beim Vater wohnen will , mit allen Konsequenzen würde ich versuchen beim zuständigen Jugendamt das Aufenthaltsrecht zu bekommen. Da hast du als Vater, wenn du in gefestigten Verhältnissen lebst eigentlich ganz gute Chancen. Unterumständen muss man dann auch ein bisschen dreckige Wäsche waschen, aber wenn’s hilft.
Aber bitte bitte nicht zu lasten des Kindes!!!
Ronny

Hi Ronny,
du hast ja in vielem, was du gesagt hast schon recht - auch mit der vermutung, dass die mutter nur auf so was wartet. sandy hat jedoch geschrieben, dass das kind AUCH beim vater gemeldet ist, ich denke mal zweitwohnsitz… ist dann auch das aufenthaltsrecht nicht aufgeteilt (falls so was geht).
warum sollte beim abholen ueber das zurueckbringen gesprochen werden? es ist doch gerichtlich oder beim jugendamt geregelt, dass der jeweils andere elternpart sich darum kuemmert, dass das kind zurueckkommt. in dem falle die mutter.
der tip mit der polizei find ich nicht schlecht, dann koennen die ihm schon mal nix boes wollen…
ok, nie sowas auf dem ruecken der kinder austragen - auch meine meinung. was das kind will, ist interessant zu wissen. mit elf kann sie das schon entscheiden und wird auch vor gericht dazu gefragt werden.
aber „koste es was es wolle“ ist schwer umzusetzen, wenn der papa wirklich das geld dazu nicht aufbringen kann. ich denk mal dass das locker 200 eur sind, was der spass kosten wird und die er wohl nicht grad herbeizaubern. nicht jeder bekommt grad mal so geld geliehen…
@sandy - habt ihr ueber die bahnhofsmission was rausfinden koennen???
liebe gruesse tata

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Hallo an alle,

erst einmal vielen vielen vielen Dank, das ihr die ganzen Ratschläge gegeben habt. War leider die einzige Infoquelle die es gab ausser der Anruf beim Jugendamt. Die Anwältin des Vaters ist leider gerade im Urlaub.

@Tata
Der Vater hatte sich bereits vor einigen Monaten bei der Bahnhofsmission erkundigt, da aber die benötigte Strecke nicht angeboten wird müsste er für die Begleitperson eine komplette Fahrkarte kaufen, die dann das Kind begleitet. Aber wir werden dennoch nochmal nachfragen ob man das ganze nicht anders Regeln kann .

@all

Nachdem sich die Anwältin der Mutter eingeklinckt hat, gab es ein Telefonat zwischen Mutter Vater und Kind (per Lautsprecher). Mutter schlug vor das Kind zwei Tage vor dem Besuchsende abholen zu lassen von dem Freund der älteren Tochter. Jedoch gefiel das dem Kind garnicht und es warf dies auch sofort in das Gespräch ein. (zumindest schonmal ein Zeichen des Kindes das es das durchsetzen wollte was „Sie“ wollte und nicht die Eltern.)

Ende vom Lied:

Er muss sehen wo er das Geld für die Fahrkarte bis Sonntag herbekommt. Sonntag muss er dann mit seinem Kind 15 km mit dem Fahrrad zum nächsten Bahnhof fahren, da die Busse dorthin erst um die Uhrzeit fahren wo die beiden schon im Zug sitzen müssen. Sie behauptet ihm die Hälfte der fahrkarte dann nächste Woche zu überweisen da sie dann noch Geld bekommt. (Sie hat schon mehrmals behauptet ihm was zurückzuzahlen was nicht geschah)

Traurig traurig sowas, da fühlt man sich doch selber als Frau voll verarscht weil man dann in dieses Klischee gerät „Die Frauen wollen den Vätern die Kinder nehmen“ Kann es leider zu gut verstehen das der Vater dieses Kindes sich nun überlegt mit seiner neuen Partnerin (in diesem Fall ich selbst) mal Kinder zu haben *schnief*

Danke nochmal an alle für die Ratschläge…

LG
Sandy