Privat Auto verkaufen

Von: , Frage gestellt am Mi, 5. Jan 2005

Hallo, wenn man vor ca. 2 Monaten ein Auto gekauft hat, dass plötzlich einige Mängel aufweist und man dieses Auto dann aus anderen Grünen (Kauf eines NEUEN Autos) wieder verkaufen will was schreibt man dann in den Kaufvertrag rein, damit der Käufer später keine Rechtsansprüche stellen kann ?
Über die Mängel wurde der Käufer aufgeklärt.

Gruß Nicky

20 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Privat Auto verkaufen

    Hallo Nicky,

    na am besten alle bekannten Mängel auflisten und dann den berühmten Zusatz: "verkauf von privat. Der Erwerber verzichtet verzichtet auf jegliche Garantie und Gewährleistung."
    Am Ende nur nicht vergessen unterschreiben zu lassen...

    Oder sieht das jemand anders?

    Mit besten Grüßen Steffen B.

    • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Privat Auto verkaufen

      Hallo Nicky,

      na am besten alle bekannten Mängel auflisten und dann den
      berühmten Zusatz: "verkauf von privat. Der Erwerber verzichtet
      verzichtet auf jegliche Garantie und Gewährleistung."
      Am Ende nur nicht vergessen unterschreiben zu lassen...

      Oder sieht das jemand anders?
      nö - wenn du das auto behalten willst.....
      t.
      Mit besten Grüßen Steffen B.

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Privat Auto verkaufen

        Hallo Tamansari nö - wenn du das auto behalten willst.....
        t.
        Nach meiner Erfahrung hat dieser Passus noch keinen Käufer (bei Privatverkäufen) abgeschreckt. Vor allem ist die Vorraussetzung zur Gültigkeit dieser Klausel die Nennung aller bekannten Mängel!

        mit besten Grüßen Steffen B.

    • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Privat Auto verkaufen

      Hm,
      würde das nicht dem BGB wiederpsrechen?
      Ich glaube so kannst du es Gewerbetreibenden verkaufen aber keinen Privatpersonen.
      Für Privatpersonen gilt noch: BGB oder besser
      Oder irre ich mich jetzt.
      Also gelernt habe ich das man nur bei Schrott raus kommt.


      Falls du also die gewährleistung drücken möchstest:

      Der Käufer wurde über aufgezählte Mängel informiert und hat das Fahrzeug vor den Kauf besichtigt / getestet:
      Mängel1, Mängel2 ....

      Der Verkäufer gibt keinerlei Garantie / Gewährleistung. Das Fahrzeug ist kein Neuwagen wird wird ausdrücklick als Schrott / Teileträger verkauft.

      Der Käufer verpflichet sich das Fahrzeug sofort auf seinen Namen zu registrieren. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Privat Auto verkaufen

        Hallo zoomi, Hm,
        würde das nicht dem BGB wiederpsrechen?
        Ich glaube so kannst du es Gewerbetreibenden verkaufen aber
        keinen Privatpersonen.
        Für Privatpersonen gilt noch: BGB oder besser
        Oder irre ich mich jetzt.
        Das würde ja bedeuten, dass sämtliche entsprechende Klauseln (bei Privatverkäufen) auf ebay nichtig wären. Wenn ich die entsprechenden Kommentare dazu richtig lese, sind diese Ausschlüsse jedoch zulässig! Der Käufer verpflichet sich das Fahrzeug sofort auf seinen
        Namen zu registrieren.
        Der Passus ist zwar nett, hilft aber nicht wirklich. Meldet der Erwerber das Fzg. nicht um, ist der Verkäufer gegenüber der Versicherung immer noch in der Schuld. (in den AKB geregelt) Das bedeutet z.B. bei Unfall eine Rückstufung der SF-Klasse und Schuldung der Versicherungsprämie. Die Klausel hilft lediglich per Zivilklage die entsprechenden Unkosten wieder herein zu holen. Nach meiner Erfahrung ein langer und oft erfolgloser Weg. Der KfZ-Versicherer darf auch nicht mehr wie früher auf Grund des Kaufvertrages eine 29c-Anzeige veranlassen. Diese gilt als "unechte Anzeige" und hat keine rechtliche Wirksamkeit. Wirklich ausschließen kannst Du das Problem lediglich bei vorheriger vorübergehenden Stillegung des Pkw. Dies mindert jedoch nochmals die Verkaufschancen, da die meisten Käufer keinen Bock haben sich erst um ein rotes Kennszeichen zu kümmern.


        mit besten grüßen Steffen B.

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Privat Auto verkaufen

      na am besten alle bekannten Mängel auflisten und dann den
      berühmten Zusatz: "verkauf von privat. Der Erwerber verzichtet
      verzichtet auf jegliche Garantie und Gewährleistung."
      Am Ende nur nicht vergessen unterschreiben zu lassen...
      Der Text ist übel. Erinnert mich an eBay. Garantiepflichtn bestehen sowieso nicht. Und "privat" sind im Zivilrecht alle. Selbst eine GmbH ist eine "Privatperson".

      Levay

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Privat Auto verkaufen

        Der Text ist übel. Erinnert mich an eBay.
        Sollte er ja auch. Garantiepflichtn :bestehen sowieso nicht.
        Deshalb ja auch der Hinweis auf privat Und "privat" sind im Zivilrecht alle. :Selbst eine GmbH ist eine :"Privatperson".
        Daran sieht man mal wieder, dass ich kein Jurist bin. Ich dachte immer eine GmbH wäre "lediglich" eine juristische Person. Das eine GmbH als Privatperson definiert wird, ist mir neu. Und ich vermute einmal ganz stark, dass "Verkauf von privat" auch juristisch als Verkauf einer Privatperson versatnden wird. Oder? Levay
        mit besten Grüßen Steffen

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Unternehmer vs. Verbraucher, siehe BGB

        Hallo,

        das BGB unterscheidet bezüglich des hier relevanten Verbrauchsgüterkaufs lediglich unter Unternehmer und Verbraucher.

        BGB § 13 Verbraucher
        Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

        BGB § 14 Unternehmer
        (1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

        Hiernach dürfte eine GmbH wie auch jedes andere Unternehmen gleich welcher Rechtsform, weder als Verbraucher noch als "Privatperson" gelten.

        Und wie du als Jurastudent auf die Idee kommst, eine GmbH wäre "privat", würde mich stark interessieren (Quellen ?).

        Gruß

        Matthias Der Text ist übel. Erinnert mich an eBay. Garantiepflichtn
        bestehen sowieso nicht. Und "privat" sind im Zivilrecht alle.
        Selbst eine GmbH ist eine "Privatperson".

        Levay

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re: Unternehmer vs. Verbraucher, siehe BGB

          Hallo,

          vielen Dank für die Aufklärung. Ich als Nichtjurist mit ein klein wenig Allgemeinbildung hatte schon ein wenig an meinem Verstand gezweifelt... :)

          mit besten Grüßen Steffen B.



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