Re^3: Privat Auto verkaufen
Hallo zoomi,
Hm,
würde das nicht dem BGB wiederpsrechen?
Ich glaube so kannst du es Gewerbetreibenden verkaufen aber
keinen Privatpersonen.
Für Privatpersonen gilt noch: BGB oder besser
Oder irre ich mich jetzt.
Das würde ja bedeuten, dass sämtliche entsprechende Klauseln (bei Privatverkäufen) auf ebay nichtig wären. Wenn ich die entsprechenden Kommentare dazu richtig lese, sind diese Ausschlüsse jedoch zulässig!
Der Käufer verpflichet sich das Fahrzeug sofort auf seinen
Namen zu registrieren.
Der Passus ist zwar nett, hilft aber nicht wirklich. Meldet der Erwerber das Fzg. nicht um, ist der Verkäufer gegenüber der Versicherung immer noch in der Schuld. (in den AKB geregelt) Das bedeutet z.B. bei Unfall eine Rückstufung der SF-Klasse und Schuldung der Versicherungsprämie. Die Klausel hilft lediglich per Zivilklage die entsprechenden Unkosten wieder herein zu holen. Nach meiner Erfahrung ein langer und oft erfolgloser Weg. Der KfZ-Versicherer darf auch nicht mehr wie früher auf Grund des Kaufvertrages eine 29c-Anzeige veranlassen. Diese gilt als "unechte Anzeige" und hat keine rechtliche Wirksamkeit. Wirklich ausschließen kannst Du das Problem lediglich bei vorheriger vorübergehenden Stillegung des Pkw. Dies mindert jedoch nochmals die Verkaufschancen, da die meisten Käufer keinen Bock haben sich erst um ein rotes Kennszeichen zu kümmern.
mit besten grüßen Steffen B.