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Re: parken in fahrtrichtung
Hallo und willkommen in Deutschland!
Das hat mich jetzt selbst mal interessiert und habe folgendes gefunden:
(Auszug aus der StVo)
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.
Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.
Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden.
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
...
Im Bußgeldkatalog habe ich auf die schnelle nicht gefunden, wieviel dich ein Verstoß kosten würde. Wir hatten nämlich das gleiche Problem, in einem Wohngebiet (eh schon knapp mit den Parkplätzen) wurden gnadenlos diejenigen abkassiert, die entgegen der Fahrtrichtung geparkt hatten.
Ob du einen "nichtdeutschen" Führerschein hast, ist zumindest unseren Politessen hier völlig wurscht.
Also, viel Spass noch und spar dir das Geld für was schöneres
Gruß Susan.