frage: ich bin zur zeit in deutschland mit meinem schweizer pkw und der dazugehörigen schweizer fahrerlaubniss zu gange.
jetzt wurde mir gesagt, dass ich vor dem haus, in dem ich wohne nur in fahrtrichtung parken darf, d.h. auf der linken strassenseite darf nicht in fahrtrichtung (rechts) geparkt werden. versteht ihr was ich meine ?
in der strasse gibt es keine schilder, es gibt keine durchgehende linie, die man überfahren müsste um auf die linke seite zu gelangen, also ich frage mich ob das stimmt.
jetzt wurde mir gesagt, dass ich vor dem haus, in dem ich
wohne nur in fahrtrichtung parken darf, d.h. auf der linken
strassenseite darf nicht in fahrtrichtung (rechts) geparkt
werden. versteht ihr was ich meine ?
Jaja, in D herrscht eben Zucht und Ordnung *grins*. Es stimmt wirklich, willst Du links parken, musst Du wenden. Ausnahme: Einbahnstraße. Ich verstehs auch nicht…
Das hat mich jetzt selbst mal interessiert und habe folgendes gefunden:
(Auszug aus der StVo)
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.
Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.
Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden.
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
…
Im Bußgeldkatalog habe ich auf die schnelle nicht gefunden, wieviel dich ein Verstoß kosten würde. Wir hatten nämlich das gleiche Problem, in einem Wohngebiet (eh schon knapp mit den Parkplätzen) wurden gnadenlos diejenigen abkassiert, die entgegen der Fahrtrichtung geparkt hatten.
Ob du einen „nichtdeutschen“ Führerschein hast, ist zumindest unseren Politessen hier völlig wurscht.
Also, viel Spass noch und spar dir das Geld für was schöneres
Hi Fred,
wenn Du auf der linken Strassenseite parken willst,musst Du ja,wenn auch nur kurz,die linke Strassenseite in Gegenrichtung
befahren.Und das ist nunmal streng verboten .
Gruß Sebastian
Danke Susan…
…daß Du so ausführlich den §12 mit Absatz 4 und 4a der StVO zitiert hast, hab Ich mir das Tippen gespart.
Aber lieber Fred: In den meisten Städten wird, wenn der Parkraum in Wohngebieten (oder gar 30 Zone) extrem knapp ist, darauf verzichtet einen „Knollen“ zu erteilen. Ich wohne in einer 30er Zone und Parke IMMER verkehrt rum, weils für mich praktischer ist und habe noch nie einen Strafzettel kassiert.
Die Strafe dürfte allerdings im Bereich DM 10-30 liegen
Aber lieber Fred: In den meisten Städten wird, wenn der
Parkraum in Wohngebieten (oder gar 30 Zone) extrem knapp ist,
darauf verzichtet einen „Knollen“ zu erteilen. Ich wohne in
einer 30er Zone und Parke IMMER verkehrt rum, weils für mich
praktischer ist und habe noch nie einen Strafzettel kassiert.
Ich hab mal (vor Jahren) in einem Dorf in einer Wohnstraße nachts um 0.00 Uhr ein Knöllchen wegen Parken entgegen der Fahrtrichtung bekommen!
war mal bei Freunden im nahem Neustadt/Wstr zu Besuch. Weil mein Auto 40cm außerhalb der Parkmarkierung am Samstag Abend um !! 23:49 !! stand, bekam Ich einen Strafzettel, während wir in der Diskothek um die Ecke waren.
Meine Haustürparkerei soll ja auch nicht der Maßstab sein, nur wird oft (nicht überall) es so gehandhabt. Es soll auch übereifrige Beamte geben
Hi Fred,
nachdem Du ja nun weißt, DASS es verboten ist, will ich Dir noch versuchen, zu erklären WARUM !
Mein Vorredner (bzw.-schreiber) hat ja schon das kurzzeitige Befahren der linken Fahrbahn erwähnt. Und damit liegt er richtig. Es geht einfach darum, in verkehrsreichen Straßen durch Befahren der linken Straßenseite Gefahren für sich und den Gegenverkehr auszuschließen.
Sicher gibt es aber auch übereifrige Beamte, die Dich in verkehrsberuhigten Bereichen für so etwas notieren !
Die Verwarnungsgeld für diese Verkehrsordnungswidrigkeit liegt bei DM 30,-!