Medikamentenzuzahlung für behinderte junge Frau ?

Hallo,eine 18 jährige junge Frqau,die in Niedersachsen in eine Behindertenwerkstatt geht verdient 57 Euro im Monat.Die junge Dame ist nun selbst versichert bei einer relativ kleinen Ersatzkasse und auf meine Bitte die nun fällige Höhe der Zuzahlung auszurechnen wurde mir als Mutter die Höhe von 41 Euro genannt.meine Erklärung dazu dass das Einkommen nachweislich wirklich nur 57 Euro betrüge wurde überhaupt nicht zur Kenntnis genommen und abgetan mit den Worten dass es in Deutschland KEINEN Menschen mit einem Einkommen unter Sozialhilfe geben würde und dieses Einkommen sei nun bei der Berechnung zugrunde gelegt worden.Wohlgemerkt von der Regierung,nicht der Krankenkasse!Die Patientenbeauftragte Frau Kühn-Mergele ist per Email nicht zu erreichen und ich finde das ganze eine ausgemachte Frechheit.Kann ich mich dagegen wehren und wenn ja wie? Nachfragen beim Sozialgericht haben ergeben dass zumindest ein Einspruch eine hilfreiche Sache sein könnte…Ich hoffe auf Antwort,denn meine Tochter ist nun wirklich gebeutelt genug,Elke

Hallo Schildkrötchen,

die Diskussionen mit den Krankenkassen in Bezug auf Zuzahlungsbefreiung kenne ich leider auch.

Hier erst einmal für Dich die gesetzliche Bestimmung:
http://www.versinfo-online.de/gkv_befreiung.htm

Ich denke jedoch, dass die Krankenkasse nicht ganz falsch liegt (auch wenn man Dir dies sicherlich besser hätte erläutern können). Meines Wissens (wurde mir von meiner Kasse zumindest so erklärt) zählt zum Einkommen nicht nur der Arbeitsverdienst, sondern jeglich Einnahmen. Das bedeutet auch Sozialhilfe oder ähnliche Leistungen.

Des weiteren muss Du berücksichtigen, dass das Familieneinkommen (siehe Link) herangezogen wird. Ich bin mir aber nicht sicher ob dann das Einkommenen der im Haushalt lebenden Eltern auch dazu gerechnet wird oder „nur“ Einkommen von Personen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.

Die Aussage, dass es von der Regierung ein Gesetz gibt, dass die Berechnungsgrenze bei der Sozialhilfehöhe zieht, halte ich einfach für falsch!

Ich bin ir nicht sicher ob meine Antwort eine große Hilfe ist aber ich hoffe, dass Du mit den Ausführungen der Antwort zumindest etwas näher kommst.

mit besten Grüßen Steffen B.

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  1. Betrag vorauslegen.
  2. Mit Beleg zur Krankenkasse.
  3. Dort Befreiung beantragen, Einkommensnachweise mitnehmen.
  4. Krankenkasse berechnet und entscheidet.
    Die AOK macht das während des Besuches.
  5. Zuviel bezahlte Summen erstattet die AOK umgehend unbar.

Hallo,
als Krankenkassenmitarbeiter folgendes dazu:
Wenn nur ein geringes oder kein Einkommen vorhanden ist wird
der Regelsatz nach dem Bundessozialhilfegesetz für einen Haushaltsvorstand angesetzt. Dieser Satz kann zwischen den einzelnen
Bundesländern unterschiedlich sein.
In Hessen sind es für 2005 -345,00€ monatlich.
Dies ergibt im Jahr 4140,00 € - davon 1% (für chronisch Kranke)
sind 41,40 €.
Dieser Betrag wird im voraus an die Kasse gezahlt und diese stellt
dann eine Befreiung für das gesamte Jahr 2005 aus.

Gruss

Günter Czauderna

gesetzlich geregelt?
Hallo,

danke für Deine Stellungnahme aus der Praxis. Jetzt würde mich aber doch interessieren wo das gesetzlich geregelt ist. Diese Verfahrensweise würde ja der (gesetzlich vorgeschriebenen?) Prozentregelung widersprechen.

Es gibt ja schließlich auch keine Vorschrift, die jemanden verpflichtet Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Also kann ja auch durchaus jemand weniger als die Sozialhilfe erhalten.

mit besten Grüßen Steffen B.

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Hallo Steffen,ich hab mit den Bescheiden meiner Tochter den Gang zur Kasse gemacht und den Betrag ausrechnen lassen,da sie chronisch krank ist sind es tatsächlich "nur"die 41,60.Weiteres Einkommen hat sie nicht,sie bekommt nur Kindergeld,das heisst die Eltern und da sie in der Pflegekasse ist ,auch noch das Pflegegeld.Ansonsten gibt es in unserer Familie nichts was angerechnet werden kann,wir als Eltern werden mit unseren Einkommen nicht mitgerechnet.Ich find es nur einfach unfair von einer Zuzahlung von einem Prozent zu sprechen wenn sich in einem Fall wie unserem eine wesentlich höhere Zuzahlung ergibt.Vielen Dank für Eure Infos,ich zahle dann-zähneknirschend!!!Elke
PS Ich glaube aber zu wissen dass dieser lapsus der Bundesregierung bei der Gesetzerstellung von vornherein bekannt war ,das heisst ich bin mir dessen sicher.Ich könnte ja jetzt auch zum Sozi gehen und diese monatlich sehr hohe Belastung dort als Kredit nehmen,:smile:)),meine Tochter muss als Epileptikerin leider recht viele Medikamente schlucken.Das war es von mir,Elke

Hallo,
ja natürlich ist da gesetzlich geregelt, da ich aber von zu Hause antworte, kann ich dir momentan den entsprechenden
§ nicht nennen.
Tatsache ist aber, dass im Zuge der Reform der Gesetzgeber klar festgelegt hat, dass niemand mehr generell und
total befreit werden kann. Ob das in Ordnung ist, darüber kann man streiten.
Um eine Untergrenze für Einkommen festzulegen hat man sich an den Sozialhilfesätzen orientiert auf die
jeder Bundesbürger einen grundsätzlichen Anspruch hat.
So kommt es dann zu den bewussten 41,00 € im Jahr.
Dass die Heiminsassen (Behindertenheime, Pflegeheime, Altersheime, ) diese 41,00€ (82,00) von ihrem
Taschengeld abknapsen müssen wenn ihnen keine Angehörigen helfen können ist eine Sauerei aber auch
Gesetz.
Ich bin der Auffassung dass für diesen Personenkreis der Sozialhilfeträger mindestens die Hälfte des
Betrages zusätzlich übernehmen sollte.
Für eine generelle Befreiung bei 0-Einkommen bin ich nicht - dann kommt nämlich der „Clevere“ zu
mir, klegt mir einen Einkommenssteurbescheid mit 0,00 € vor und will befreit werden.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Herr Czauderna,

vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Nun bin ich neugierig geworden. Könnten Sie meine Wissenslücke füllen und mal im Büro den entsprechenden Paragraphen suchen und hier posten? das wäre sehr nett.

mit besten Grüßen Steffen B.

Hallo,

§ 62 Abs. ff SGB V.

Gruss

Günter Czauderna

Besten Dank.
Sehr nett, dass Sie daran gedacht haben.

noch einen schönen Abend wünscht
Steffen B.

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