Frage zu Form Schriftverkehr

Hallo Ihr Wissenden,
Anwälte schreibe ihre Briefe (Anträge, Schriftstücke) an die
Gegenseite ja immer über das bzw. an das Gericht. Mir fällt auf, dass
hier keine Anrede benutzt wird.
Ich habe bei einem Antrag mit „Sehr geehrte Damen und Herren“
geschrieben. Kann ja eigentlich nicht so falsch sein.
Wenn ich nun selber beispielsweise eine Klage einreichen möchte, wie
sieht die korrekte Form dann aus?
Fragt & grüßt
TeeBird

In der neuen Rechtssache :

TeeBird ./. Magdalena Unruh

beantrage ich :

in Sachen : Kindesumagngsregelung

eine gerichtliche Entscheidung /Regelung herbeizuführen.

Weiter beantrage ich :

mir Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwalt Hurtig
beizuordnen. Die PKH-Unterlagen füge ich gesondert anbei.

In der Sache :

Die o. g. Parteien sind gechiedene Eheleute, aus der Ehe
stammen die Kinder Arnold Bird, geboren am 29.02. 2008.
und Mathilde Bird, geborenam 29. 02. 2008. Die Kinder leben
bei der Mutter. Diese verweigert jedweden Umgang mit dem
Argument, ich sei Alkoholiker.

Beweis : Anlage das Anschreiben der Gegenseite.

usw.
usw.
usw.

In der neuen Rechtssache :

TeeBird ./. wer-weiss-was Allgemeine Rechtsfragen

danke ich :

in Sachen : Form des Schriftverkehrs

für die ausführliche Auskunft.

Weiter beschließe ich :

Diese Auskunft wird in meiner persönlichen Sammlung „Recht“
abgespeichert.

Beweis : Erteilung eines gelben Punktes.

usw.
usw.
usw.


Dankend grüßt
TeeBird