Abmahnung durch Vermieter

Hallo Experten.
Unser Vermieter hat sich über uns (Schreiben an alle 3 Mieter des Hauses) beschwert. Es gibt „im Hause immer wieder Anlaß zu diversen Beschwerden, da die mietvertraglichen Regelungen und die Hausordnung nicht beachtet werden oder nicht ausführlich genug alle Verpflichtungen erläutern.“
Wir sollen u. a. auf folgende Punkte achten:

  • Trocknen der Wäsche in der Wohnung (OK) und auf den Balkonen ist ausdrücklich nicht gestattet (Wäschespinne im Garten und Waschküche im Keller vorhanden, jedoch Keller rel. feucht)
  • Auf den Balkonen ist auf Ordnung zu achten, da der Anblick und das Ansehen des gesamten Hauses darunter leidet (wahrscheinlich meint er Spielzeug und Getränkekisten damit)
  • Erheblicher Lärm durch spielende Kinder (Ausführlich im Posting Eltern-Kinder)
  • Komposthaufen ist regelmäßig umzuschichten und zu entleeren. Sobald Entleerung erforderlich ist, soll der Inhalt über die von der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellten Container beseitigt werden. Die Mieter dürfen den Kompost nicht selbst im Garten verteilen (Garten wurde den Mietern zur Verfügung gestellt und muß auch von uns gepflegt werden).

Das Schreiben soll als ABMAHNUNG im Hinblick auf die Vernachlässigung der im Mietvertrag und in der Hausordnung festgelegten Pflichten betrachtet werden.

Wie reagiert man auf so ein Schreiben und darf der Vermieter uns bei der Nutzung der Mietsache so einschränken bzw. diese Pflichten im nachhinein auferlegen? Mussen oder sollten wir Widerspruch gegen die Abmahnung einlegen und wenn ja wie?

Der Vermieter ist übrigens nicht einer von denen, mit denen man sprechen kann. Er ist nicht nur rechthaberisch und verdreht die Wahrheit sondern hält sich auch nicht an die von ihm gegebenen mündlichen Versprechen, z. B. Bau eines Gartenhauses für Gartenmöbel und Fahrräder, Eingangspodest befindet sich immer noch im Rohbau und soll seit 3 Jahren „im Sommer“ gemacht werden.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß gregor

Auf Kinkerlitzchen nicht antworten
Das Mietvertragsrecht kennt die Abmahnung nur im Zusammenhang mit vertragswidrigem Gebrauch der gemieteten Sache (§ 550 BGB; z.B. Verwendung von Lagerräumen als Ladengeschäft; Benutzung der als Wohnung gemieteten Räume zu gewerblichen Zwecken).
Die Abmahnung führt (wenn tatsächlich ein vertragswidriger Gebrauch vorliegt) zu einem Recht des Vermieters, auf Unterlassung zu klagen.

Was Du hier beschreibst, lieber Gregor, ist nicht der Rede wert. Z.B.: „Lärm durch spielende Kinder“ ist bereits in der Rspr. der 1950er Jahre nicht mehr als Verletzung mietvertraglichen Pflichten angesehen worden. Und es gibt keine Pflicht des Mieters, immer ein „schönes Aussehen“ des Mietshauses zu wahren.

Schreib dem Vermieter einen Einzeiler, etwa: „Ihr Schr. v. ist einer Antwort unfähig“ oder „Ich bitte Sie, von weiteren Belästigungen abzusehen“.

Django

Wenn sich ein Vermieter derart vage ausdrückt, kann von einer Abmahnung kaum die Rede sein.

Anyway, interessant wird diese erst, wenn er Euch wegen fortgesetzter Vertragsverletzung kündigen will. Dann müsste ein Gericht beurteilen, ob das tatsächlich eine Abmahnung war oder nicht. Bei solchen „minderen Vergehen *g*“ wollen die Gerichte jedenfalls meist auch Abmahnungen sehen.

Florenz
http://www.phanmedia.de
SF-Fantasy-Mystery

Keine Angst vor´m Deppengeschwätz!
Hallo Gregor,

was bin ich froh, gut und nachbarschaftlich mit meinem Vermieter auszukommen, der auch noch im gleichen Haus wohnt. Aber das hilft Dir gar nichts!

Aus oben genanntem Grund kenne ich mich zu wenig mit den rechtlichen Aspekten aus - in Deiner Situation würde ich jedoch folgendes überlegen:

Will ich eigentlich noch in diesem Haus wohnen oder gibt es nicht (in der Nähe?) etwas besseres? - Ich nehme an, Du möchtest in der Wohnung bleiben, aber umschauen und sich schlau machen schadet nicht und kostet wenig!

Welche Beschwerden des Vermieters finden sich (auch nur vage angedeutet?) in den Pflichten des Mieters laut Mietvertrag wieder? - Die Sache mit dem Komposthaufen habe ich ja noch nie gehört…

Du schreibst, daß Dir der Vermieter bestimmte Pflichten „nachträglich“ auferlegt hat. Mit „nachträglich“ meinst Du hoffentlich Bemerkungen des Vermieters, die nicht schriftlich im Vertrag vereinbart wurden?! - Ja wunderbar, das fällt das doch wohl unter die Rubrik „DEPPENGESCHWÄTZ“! :wink:

Sofern Du nicht Mitglied eines Mieterschutzvereins bist (ich natürlich auch nicht), habe ich trotzdem noch einen Tip:

Erkundige Dich beim nächsten Verbraucherschutzverein - das kostet mal gar nichts!

Wenn die auch nicht mehr weiter wissen - was ich nicht glaube(!): Laß Dir Adressen von auf Mietrechts-Angelegenheiten spezialisierten Rechtsanwälten geben (!) - und geh´ vor allen Dingen dann auch dorthin!!!

Vielleicht kostet das dann doch ein paar Mark? (Das kann man ja telefonisch erfragen…), wichtig ist aber, daß man danach nicht wie ein „Opferlamm“ dasteht! Eine einzige Beratung reicht meistens…

Um so besser, wenn Du auch noch das ein oder andere Versprechen Deines Vermieters bezüglich seiner eigenen Verpflichtungen angeben kannst …

Viel Erfolg wünscht Dir
Andreas

(Es wird klappen!)

Danke
Danke an alle.
Der Vermieter ist ein ECHTER Schwachmaht. Wenn die Wohnung nur nicht so schön wäre…

Gruß gregor