Hallo Experten.
Unser Vermieter hat sich über uns (Schreiben an alle 3 Mieter des Hauses) beschwert. Es gibt „im Hause immer wieder Anlaß zu diversen Beschwerden, da die mietvertraglichen Regelungen und die Hausordnung nicht beachtet werden oder nicht ausführlich genug alle Verpflichtungen erläutern.“
Wir sollen u. a. auf folgende Punkte achten:
- Trocknen der Wäsche in der Wohnung (OK) und auf den Balkonen ist ausdrücklich nicht gestattet (Wäschespinne im Garten und Waschküche im Keller vorhanden, jedoch Keller rel. feucht)
- Auf den Balkonen ist auf Ordnung zu achten, da der Anblick und das Ansehen des gesamten Hauses darunter leidet (wahrscheinlich meint er Spielzeug und Getränkekisten damit)
- Erheblicher Lärm durch spielende Kinder (Ausführlich im Posting Eltern-Kinder)
- Komposthaufen ist regelmäßig umzuschichten und zu entleeren. Sobald Entleerung erforderlich ist, soll der Inhalt über die von der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellten Container beseitigt werden. Die Mieter dürfen den Kompost nicht selbst im Garten verteilen (Garten wurde den Mietern zur Verfügung gestellt und muß auch von uns gepflegt werden).
Das Schreiben soll als ABMAHNUNG im Hinblick auf die Vernachlässigung der im Mietvertrag und in der Hausordnung festgelegten Pflichten betrachtet werden.
Wie reagiert man auf so ein Schreiben und darf der Vermieter uns bei der Nutzung der Mietsache so einschränken bzw. diese Pflichten im nachhinein auferlegen? Mussen oder sollten wir Widerspruch gegen die Abmahnung einlegen und wenn ja wie?
Der Vermieter ist übrigens nicht einer von denen, mit denen man sprechen kann. Er ist nicht nur rechthaberisch und verdreht die Wahrheit sondern hält sich auch nicht an die von ihm gegebenen mündlichen Versprechen, z. B. Bau eines Gartenhauses für Gartenmöbel und Fahrräder, Eingangspodest befindet sich immer noch im Rohbau und soll seit 3 Jahren „im Sommer“ gemacht werden.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß gregor
