Zeitarbeit und Gehalt

Hi ihr…
Wie ist das eigentlich, wenn man (seit 3 Wochen) bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist, und seit 3 Wochen nicht vermittelt werden kann. Stimmt es wirklich, daß man solange kein Gehalt bekommt, bis man nicht wenigstens einen Monat gearbeitet hat? Kann man den Anspruch nicht geltend machen, da es ja deren Verschulden ist, wenn man nicht vermittelt wird ?

Du meinst sicher eine Leiharbeitsfirma. Wenn Du nicht vermittelt werden kannst, so ist das ein Problem Deines Arbeitgebers. Du hast ganz normal einen Gehaltsanspruch gegen die Firma. Aber natürlich mußt Du erst einmal einen Monat lang in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben, bevor Du Geld bekommen kannst. § 614 S. 2 BGB sieht vor, daß „die Vergütung“ nach Ablauf des Monat gezahlt wird, für den sie gezahlt wird. Also im Juli gibts das Geld für Juni.

Und was die Geltendmachung angeht: Schau Dir bitte Deinen Arbeitsvertrag an. Mitunter stehen da (recht fiese, aber leider zulässige) „Geltendmachungsklauseln“ drin, etwa: Wenn rückständiges Gehalt nicht binnen zweier Monate geltend gemacht wird, verfällt der Anspruch. Sollte das bei Dir im Vertrag stehen, melde Dich wieder.

Django

Ausdrückliche Regelung in § 11 Abs. 4 S. 2 AÜG
Ich habe noch ein bißchen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geblättert. In dessen § 11 Abs. 4 Satz 2 steht Dein Fall sogar ausdrücklich geregelt: „Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 S. 1 BGB) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden.“

Django