Maklercourtage bei Kauf einer Eigentumswohnung

Hallo,
mich interessiert, ob beim Kauf einer Eigentumswohnung über einen Makler eine Regelung gibt, nach der der Makler seine Coutage berechnen muß.
Speziell, wird die Courtage auf Grundlage des Nettopreises (ohne MWST) oder des Bruttopreises der Wohnung berechnet und ist die Courtage dann wiederum Netto oder Brutto?

Gibt es hier verbindliche Regelungen, oder liegt das ganze im Ermessen des Maklers, wie er sein Angebot gestaltet?

Danke im voraus,
Jan

Hallo,

Gibt es hier verbindliche Regelungen, oder liegt das ganze im
Ermessen des Maklers, wie er sein Angebot gestaltet?

Es gibt zwar eine Makler und Bauträgerverordnung sowie Vorschriften des BGB zum Maklervertrag, dort ist aber über den Preis nichts gesagt. Bleibt halt der Parteiautonomie also Marktgesetzen überlassen. Schau mal im Immobilienverzeichnis von wer-weiß-was, da sind immer wieder diskussionen über die marktübliche vergütung in %-zahlen zu finden.

Danke im voraus,
Jan

Hallo Jan,

da es in Deutschland (fast) keine Preisbindung gibt, kann auch Maklern ihr Preis nicht vorgeschrieben werden.

Üblich, und m. W. vom Maklerverband empfohlen, sind 3 % + 16 % Mwst., macht 3,48 %. In der Regel halten sich alle Makler daran, nur bei besonders arbeitsintensiven Objekten wagt es mal einer, höher zu gehen.

Da es in Deutschland (fast) keine Preisbindung gibt, kannst du die Courtage natürlich auch herunterzuhandeln versuchen. Wirst du aber in der Regel auf Granit beißen und wird sich ein Mitglied des Maklerverbandes nie drauf einlassen.

Deine MwSt.-Frage beantwortet sich eigentlich von selbst: Bei Käufen von Privat wird keine MwSt. ausgewiesen, also Kaufpreis plus MwSt. Bei Kauf von Vorsteuerabzugsberechtigten (in der REgel also Firmen) netto plus Mwst.

Gruß
Peter