Mal angenommen ein Minderjähriger (und Vollidiot) fährt ein Auto im „Vollsuff“ ohne Führerschein zu Schrott und beschädigt dabei öffentliches Eigentum. Mit was muss dieser jemand rechnen?
Mal angenommen ein Minderjähriger (und Vollidiot) fährt ein
Auto im „Vollsuff“ ohne Führerschein zu Schrott und beschädigt
dabei öffentliches Eigentum. Mit was muss dieser jemand
rechnen?
Ach ja, Fahrerflucht hat diese Person auch noch begangen…
Hallo,
hier gilt das Jugendstrafrecht. Allerdings dürfte der Halter des PKW auf den Kosten (incl. der Sachbeschädigung) sitzenbleiben (wenn Nummernschild bekannt), da ja dem Jugendlichen die Straftat nachgewiesen werden müßte, er überhaupt erst mal gefunden werden muß. Ist der Typ bekannt, so können auch seine Eltern herangezogen werden zum Begleichen des Schadens (Aufsichtspflicht). Ist nun auch noch der Halter des PKW mit seinen Schlüsseln nicht sorgsam umgegangen, oder hat er gar dem Jugendlichen die Möglichkeit zum Fahren gegeben, so haftet auch er.
Gruß
André
Und mit dem Fahrer passiert nichts? (er ist bekannt) Er darf doch bestimmt jetzt ersteinmal keinen Führerschein machen, oder? Kann er haftbar gemacht werden, weil er Fahrerflucht begangen hat?
Gruß
Christina
Hallo,
hier gilt das Jugendstrafrecht. Allerdings dürfte der Halter
des PKW auf den Kosten (incl. der Sachbeschädigung)
sitzenbleiben (wenn Nummernschild bekannt), da ja dem
Jugendlichen die Straftat nachgewiesen werden müßte, er
überhaupt erst mal gefunden werden muß. Ist der Typ bekannt,
so können auch seine Eltern herangezogen werden zum Begleichen
des Schadens (Aufsichtspflicht). Ist nun auch noch der Halter
des PKW mit seinen Schlüsseln nicht sorgsam umgegangen, oder
hat er gar dem Jugendlichen die Möglichkeit zum Fahren
gegeben, so haftet auch er.Gruß
André
Hallo Christina,
er sagte doch, dass für die Trunkenheit, den Unfall und die Fahrerflucht Jugendstrafrecht angewandt werden wird.
Dass die Erteilung einer Fahrerlaubnis b.a.w. wohl nicht erfolgen wird halte ich für selbstverständlich.
Gruß Ivo
Daniel?
… bist Du das? 
Hallo!
Mal angenommen ein Minderjähriger (und Vollidiot) fährt ein
Auto im „Vollsuff“ ohne Führerschein zu Schrott und beschädigt
dabei öffentliches Eigentum. Mit was muss dieser jemand
rechnen?
Hui, da kann man ja fast nur hoffen, dass der Minderjährige so richtig minderjährig ist, nämlich unter 14. Sonst hat er mit strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen, wie schon beschrieben nach Jugendstrafrecht. Da können schon einige Wochen gemeinnütziger Arbeit zusammenkommen. Eine genauere Prognose lässt sich aber beim besten Willen nicht anstellen, da es hier sehr auf die einzelnen Umstände ankommt. Ohne Anwalt sollte sich die Person auf gar keinen Fall in den Prozess begeben.
Bsp. aus dem Leben
Hallo,
mal ein Urteil aus dem wahren Leben als Beispiel.
18jähriger fährt ohne Führerschein mit 2,1 Promille aus der Hofeinfahrt (über die Straßenbreite) und am Haus gegenüber gegen einen Betonpfosten (privates Grundstück. Nachdem er das Fzg. mit Freunden wieder in den Hof zurück geschoben hatte, suchte er die nächste Kneipe um auf den Schreck noch etwas zu trinken. Vor der Wirtschaft schnappt ihn eine Poleizeistreife. Das Urteil wegen Fahren ohne Führerschein und Fahrerflucht (unter Berücksichtigung der schweren Kindheit) 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit, 1000 DM Geldstrafe zu zahlen an einen gemeinnützigen Verein, zwei Jahre Sperre für Führerscheinprüfung. der einzig positive Aspekt: Verurteilung nach Jugendstrafrecht und er galt nicht als vorbestraft (also kein Eintrag ins Führungszeugnis).
Na ok, das ganze hatte auch noch einen erzieherischen Effekt. Der Knabe ist inzwischen Mitte 30 und trinkt seit dem keinen Schluck Alkohol, wenn er mit dem Wagen unterwegs ist.
mit besten Grüßen Steffen B.