Heiraten bei Privatinsolvenz

Mal angenommen jemand ist in der privaten Insolvenz. Nun möchte dieser bald heiraten. Was sollten die zukünftigen Ehepartner hierbei beachten, bzw. beantragen (Ehevertrag etc.) um die finanzielle Situation des nichtverschuldeten Partners nicht zu gefärden, damit dieser nie in oder nach der Ehe belangt werden kann (durch Schulden des Insolventen Partners).

DANKE

Hi,
geht m.e. nicht, zwar kann man Gütertrennung vereinbaren, damit kann man die eingebrachten Vermögenswerte des nicht insolventen Partners sichern.

Aber m.E. müsste das Paar trotzdem das gesamte pfändbare Einkommen beider Partner zur Schuldentilgung aufbringen, bis das Verfahren abgeschlossen ist und die Restschuld erlassen wurde. Und das sind immerhin Jahre.

Ich würde unter diesen Umständen erst danach heiraten.

A.

Die Höhe der Schulden Deines künftigen Partners
trifft Dich nicht.

Joschka turnt zwar gerade in Thailand herum, dort müssen Ehepartner
für die Schulden des jeweils anderen aufkommen, werden also beide
Leute als „eine Person“ betrachtet, aber ich denke, Joschka wird
uns diese Urwalderrungenschaft nicht mit zurück bringen.

Auf Deutsch : geht Dir am … vorbei.

Hallo Andreas!

geht m.e. nicht, zwar kann :man Gütertrennung :vereinbaren, damit kann man :die eingebrachten :Vermögenswerte des nicht
insolventen Partners sichern.

Diesbezüglich bietet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausreichenden Schutz. Der vereinbarte Güterstand betrifft ohnehin nur die Zukunft ab Eheschließung. Was vorher war, bleibt von der Eheschließung unberührt. Schulden werden nicht „mitgeheiratet“.

Dem insolventen Schuldner wird in der Wohlverhaltensphase bescheidene Lebensführung abverlangt. Darüber hinaus gehendes Einkommen ist an den Inso-Verwalter abzuliefern. Erwirtschaftet ein Ehepartner hohen Zugewinn für das Ehepaar, könnte eine Zugriffsmöglichkeit entstehen. Dem läßt sich per Gütertrennung wirksam vorbeugen.

Aber m.E. müsste das Paar :trotzdem das gesamte :stuck_out_tongue:fändbare Einkommen beider :stuck_out_tongue:artner zur Schuldentilgung :aufbringen…

Durch die Eheschließung geben die Ehepartner ihre eigenverantwortliche wirtschaftliche Existenz nicht dahingehend auf, daß ein Ehepartner für die (Alt-)Schulden des anderen haftet. Wenn das Paar also heiraten möchte, sehe ich im laufenden Inso-Verfahren bzw. der laufenden Wohlverhaltensphase eines Ehepartners keinerlei Gefahr für den anderen Ehepartner.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

das ist ja alles richtig mit der zugewinngemeinschaft und mit dem außenverhältnis gegenüber gläubigern des insolventen ehepartners.

aber. liegt das eigentliche problem des sachverhalts hier nicht auch in den unterhaltsansprüchen des insolventen ehepartners gegen den anderen bzw. ggf. umgekehrt ? würde es nicht vielleicht sinn machen, hier vor scheitern der ehe entsprechende vorkehrungen zu treffen, vorweggenommener unterhaltsverzicht, da beide ehepartner anscheinend in sehr unterschiedlichen vermögenslagen stecken ?

nur so als anregung astrachan

hier fasst die alte regel:
vor gericht und auf hoher see sind alle in gotteshand.
daher mein vorschlag: getrennt (zwei wohnungen) zusammenleben bis der zustand paari ist.
und dann heiraten.
das erspart nicht nur ärger sondern verhindert auch eine mögliche scheidung.
t.

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