Wann muss Bank kündigen?

Hallo Ihr Wissenden,

und gleich noch einmal suche ich Rat bei einem theoretischen Fall.

Angenommen jemand hat ein Bankkonto. Auf diesem verfügt sie über einen Dispositionskredit, da sie sehr gut verdient. Durch schwere Krankheit wird sie nun erwerbsunfähig und bezieht Rente.

Dies teilt sie der Bank mit und auch die Tatsache, dass sie sich auf Grund der Höhe der Rente nicht mehr in der Lage sieht das Konto auszugleichen. Sie eröffnet bei einer anderen Bank ein Rentenkonto.

Ihre bisherige Bank ruft noch mehrmals bei ihm an. Jedes mal wiederholt sie ihre bisherigen Äußerungen. Jedes mal wird ihr mitgeteilt, dass dann ihr Konto gesperrt und der Vorgang an ein Inkassobüro geht.

Die tatsächliche Aufgabe der Geschäftsverbindung erfolgt jedoch erst drei Monate später. In dieser Zeit fallen natürlich weitere Überziehungszinsen und Rückbuchungen an. Zudem wird der Kundin während dieser Zeit auch noch eine neue EC-Karte zugeschickt, deren Sperrung auch wieder mit Kosten verbunden ist.

Nun zur Frage. Ist die Bank in so einem theoretischen Fall nicht verpflichtet zur Vermeidung weiterer Kosten nach Kenntnisnahme das Konto umgehend zu sperren uns sich um die Eintreibung der Forderung zu bemühen?

mit besten Grüßen
ein neugieriger Steffen B.

Hallo Ihr Wissenden,

oder um es zur Sicherheit einmal anders zu formulieren:

Gibt es irgendwo eine gesetzliche Vorschrift - Urteile, die eine Bank zur Aufhebung der Geschäftsbeziehung verpflichtet falls der Kunde eindeutig nicht mehr in der Lage ist sein Darlehen zu begleichen. Ich habe da so etwas wie Kostenminderungspflicht im Hinterkopf.

mit besten Grüßen Steffen B.

Hi,

eindeutig nein. Einen gesetzlichen Zwang, einen Vertrag aufzulösen, halte ich rechtlich auch für etwas bedenklich. Natürlich darf die Bank keine unnützen Kosten verursachen, aber selbstverständlich kann und muss sie Zinsen berechnen.

Der Kontoinhaber ist ja auch nicht gezwungen zu kündigen, er hat auch das Recht, seine Einnahmen woandershin zu verlagern. Dass die Bank mit dem Sollsaldo hierüber nicht glücklich ist, muss Du akzeptieren. Das erinnert mich an den Otto-Spruch : „Liebe Bank, mein laufendes Konto fangen Sie bitte selber wieder ein“.

Ich gehe übrigens davon aus, dass die „noch-nicht-Kündigung“ das Ganze für Deine Beispielperson noch preiswerter gemacht hat. Hätte die Bank die Forderung schon vor Monaten an ein Inkassounternehmen abgegeben und wäre nicht bezahlt worden, wäre der Forderungsstand im Vergleich höher, denn die Inkassoprofis rechnen Zinsen und Gebühren vom Feinsten. Dagegen ist die Bank noch ein Wohlfahrtsverein.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

und besten Dank für die Einschätzung.

Natürlich darf die Bank keine unnützen Kosten verursachen,
aber selbstverständlich kann und muss sie Zinsen berechnen.

Das Zinsen berechnet werden dürfen ist natürlich klar und würde nie in Frage gestellt werden. Es ging im fiktiven Fall nur darum ob das hier nicht eine zusätliche Kostenproduktion ist, da die Kündigung des Kontos bereits zwischen Bank und Kunden klar war und nur aus unerfindlichen Gründen hinaus gezögert wurde.

Der Kontoinhaber ist ja auch nicht gezwungen zu kündigen, er
hat auch das Recht, seine Einnahmen woandershin zu verlagern.

Nehmen wir einmal an, der fiktive Kunde wollte selbst kündigen aber die Bank sagte das geht nicht, da Konto nicht im Haben.

Dass die Bank mit dem Sollsaldo hierüber nicht glücklich ist,
muss Du akzeptieren. Das erinnert mich an den Otto-Spruch :
„Liebe Bank, mein laufendes Konto fangen Sie bitte selber
wieder ein“.

Oh nein, da hast Du mich falsch verstanden. Ich hätte und habe nicht nur in diesem fiktiven, sondern auch in der Realität vollstes Verständnis für jeden Gäubiger.

Inkassoprofis rechnen Zinsen und Gebühren vom Feinsten.
Dagegen ist die Bank noch ein Wohlfahrtsverein.

Das habe ich heute in dem thread unten und nach einer kurzen Internetsuche anders gelernt. Die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen bei gekündigtem Konto sind doch um einiges niedriger als der bei einem Dispokredit oder Überziehung über den Kreditrahmen. Und die Gebühren des Inkassobüros hätten sich bei diesem theoretischen Fall auch innerhalb von drei Monaten nicht unterschieden.

gruß Steffen B.

Hallo Ihr Wissenden,

und gleich noch einmal suche ich Rat bei einem theoretischen
Fall.

Angenommen jemand hat ein Bankkonto. Auf diesem verfügt sie
über einen Dispositionskredit, da sie sehr gut verdient. Durch
schwere Krankheit wird sie nun erwerbsunfähig und bezieht
Rente.

Dies teilt sie der Bank mit und auch die Tatsache, dass sie
sich auf Grund der Höhe der Rente nicht mehr in der Lage sieht
das Konto auszugleichen. Sie eröffnet bei einer anderen Bank
ein Rentenkonto.

Wieso macht sie das nicht bei ihrer bisherigen Bank?

Ihre bisherige Bank ruft noch mehrmals bei ihm an. Jedes mal
wiederholt sie ihre bisherigen Äußerungen. Jedes mal wird ihr
mitgeteilt, dass dann ihr Konto gesperrt und der Vorgang an
ein Inkassobüro geht.

Was sollte die Bank sonst machen? Hat die Kontoinhaberin mal das persönliche Gespräch mit der Bank vor Ort gesucht. Wurde von Seiten der Kontoinhaberin gemeinsam mit der Bank nach einer Lösung gesucht?
Die blose Mitteilung, man könne nicht mehr zahlen ist möglicherweise ein bischen dürftig.

Die tatsächliche Aufgabe der Geschäftsverbindung erfolgt
jedoch erst drei Monate später. In dieser Zeit fallen
natürlich weitere Überziehungszinsen und Rückbuchungen an.

Das ist normal.

Zudem wird der Kundin während dieser Zeit auch noch eine neue
EC-Karte zugeschickt, deren Sperrung auch wieder mit Kosten
verbunden ist.

Das sollte nicht passieren.

Nun zur Frage. Ist die Bank in so einem theoretischen Fall
nicht verpflichtet zur Vermeidung weiterer Kosten nach
Kenntnisnahme das Konto umgehend zu sperren uns sich um die
Eintreibung der Forderung zu bemühen?

Die Bank ist nicht verpflichtet, das Konto umgehend zu sperren.
Wenn Rückbuchungen anfallen, deutet es darauf hain, dass das Konto doch gesperrt ist. Ich denke, wenn die Bank den Kontoinhaber anruft, bemüht sie sich doch, die Schulden einzutreiben, oder etwa nicht?

Und jemanden, der in eine finanzielle Notlage gerät sofort den
Gerichtsvollzieher zu schicken ist sicher auch kein guter Stil.

Beste Grüsse

Roland

mit besten Grüßen
ein neugieriger Steffen B.

Hi,

Nehmen wir einmal an, der fiktive Kunde wollte selbst kündigen
aber die Bank sagte das geht nicht, da Konto nicht im Haben.

das stimmt nicht, auch der Kunde hat natürlich das Recht, die Geschäftsbeziehung zu beenden, auch dann, wenn das Konto im Soll ist. Kleiner Beigeschmack : Die Bank verlangt dann natürlich die Rückzahlung. Aber kündigen kann man auch als Kunde.

Das mit den Zinsen kenne ich anders, aber ich habe mit Inkasso schon lange nichts mehr zu tun gehabt, daher kann es durchaus sein, dass sich da etwas geändert hat. Was die aber in jedem Fall rechnen können sind Gebühren, und ich denke immernoch, dass das teurer kommt als über die Bank. Aber das ist ein Rechenexempel.

Jedenfalls auf Deine Frage die Antwort : Du kannst die Bank nicht dafür in Regress nehmen, dass sie dir das Konto nicht schon viel eher gekündigt hat.

Gruss Hans-Jürgen
***

thx + denke ausreichend antworten
Hallo Roland,

auch Ihnen Danke für den Beitrag.

Wieso macht sie das nicht bei ihrer bisherigen Bank?

Weil Sie die evt. nicht ganz unbegründete Sorge hat, dass der Dispo ganz gekündigt wird und so noch mehr (höhere) Zinsen auflaufen. Somit wäre eine Abtragung der Schuld ja noch schwieriger.

Was sollte die Bank sonst machen?
Ist schon klar. Das wurde ja auch in dem fiktiven Fall nie in Abrede gestellt.

Hat die Kontoinhaberin mal
das persönliche Gespräch mit der Bank vor Ort gesucht. Wurde
von Seiten der Kontoinhaberin gemeinsam mit der Bank nach
einer Lösung gesucht?

Unterstellen wir das in dem fiktiven Fall einmal. Gehen wir weiterhin davon aus, dass die Bank monatliche Eingänge von mindestens 900 Euro (mehr als die Rente) sehen wollte oder Ersatzweise eine Ratenzahlung zur Abtragung der Schuld in Höhe von mindestens 100 Euro. Ansonsten ginge der Vorgang an Inskasso. Das beide Foderungen in diesem theoretischen Fall utopisch wären, wurde ja seitens der Kundin der Bank mehrfach ausführlich erklärt.

Die blose Mitteilung, man könne nicht mehr zahlen ist
möglicherweise ein bischen dürftig.

War lediglich eine Kurzfassung für das Forum.

Die tatsächliche Aufgabe der Geschäftsverbindung erfolgt
jedoch erst drei Monate später. In dieser Zeit fallen
natürlich weitere Überziehungszinsen und Rückbuchungen an.

-----Das ist normal.-----

Meinst Du normal bezüglich der Kosten oder normal bezüglich der Dauer bis zur Kontokündigung?

Zudem wird der Kundin während dieser Zeit auch noch eine neue
EC-Karte zugeschickt, deren Sperrung auch wieder mit Kosten
verbunden ist.

-----Das sollte nicht passieren.----

Sehe ich genau so!

Die Bank ist nicht verpflichtet, das Konto umgehend zu
sperren.

Ok, das wollte ich wissen. Hätte ja sein können, da nach den bisherigen Gesprächen eindeutig klar war, dass eine Fortsetzung des Vertrages zu den Bedingungen der Bank (s. oben) nicht möglich ist.

Wenn Rückbuchungen anfallen, deutet es darauf hain, dass das
Konto doch gesperrt ist.

Eher nicht. Mal aus dem realen Leben: ich hatte auch schon überzogen und es gingen deshalb Einzugsermächtigungen zurück. Das bedeute ja noch lange keine Kontosperre oder -auflösung.

Ich denke, wenn die Bank den
Kontoinhaber anruft, bemüht sie sich doch, die Schulden
einzutreiben, oder etwa nicht?

Na ja. Es gibt ja große Banken , die das automatisiert durchführen. Die Software wählt automatisch den Kunden der im Verzug ist an. Der Bankmitarbeiter sieht bis zum Zeitpunkt der Anwahl nicht, mit wem er es zu tun hat. Im Programm ist vorgegeben, wie oft dies bei überogenen Konto geschehen soll, bis eine Kündigung raus geht. der Mitarbeiter hat feste vorgaben was er zu verlangen hat. Das hat wohl kaum etwas mit beabsichtigter Problemlösung zu tun. Zumal diese Call-Center-Kollegen" manchmal nicht einmal in der Lage sind, Buchungen oder Vorgänge zu erklären…

Und jemanden, der in eine finanzielle Notlage gerät sofort den
Gerichtsvollzieher zu schicken ist sicher auch kein guter
Stil.

Ganz meiner Meinung. Den Vorgang jedoch drei Monate hinauszuzögern (obwohl Bank und Kunde gemeinsam auf dem Standpunkt sind, dass eine Lösung ohne Kündigung des Kontos erst recht nicht möglich ist) fände ich aber auch keine sonderlich gute Lösung.

mit besten grüßen Steffen B.

Thx + denke das reicht. oder?
Hallo,
und vielen Dank für die nochmalige Antwort.

Nehmen wir einmal an, der fiktive Kunde wollte selbst kündigen
aber die Bank sagte das geht nicht, da Konto nicht im Haben.

-------das stimmt nicht, -------------

Ich hatte auch schon vermutet, dass es sich in meinem fiktiven Fall um eine Falschauskunft der Bank gehandelt hatte.

Jedenfalls auf Deine Frage die Antwort : Du kannst die Bank
nicht dafür in Regress nehmen, dass sie dir das Konto nicht
schon viel eher gekündigt hat.

Nur zur Sicherheit: Ich bestimmt nicht. Du meinst bestimmt den fiktiven Kunden. Aber das ist ansonsten genau die konkrete Antwort auf die ich gewartet (wenn auch inhaltlich nicht unbedingt vermutet) habe.

mit besten Dank Steffen B.