Konzertticket-Kauf im Internet-Inwiefern Rückgabe?

Hallo,

stellt euch mal vor, es gibt da eine Internet Ticketagentur (die an das Ticketsystem CTS angeschlossen ist), bei der man gewöhnliche Tickets z.B. für Konzerte kaufen kann.

Nun ist es so, dass zum Zeitpunkt der Ticketbestellung (und jetzt immer noch) falsche Angaben aufgeführt werden.
Das betrifft sowohl den Ort der Veranstaltung (wehe dem, wer sich nicht anderweitig informiert) als die Künstler auf der Veranstaltung selber. Die besagte Ticketseite schreibt, dass die Band „Boygroup“ kommt, was aber nicht stimmt, da lediglich das „Boygroup DJ-Team“ kommt, die mit der eigentlichen Band garnichts zu tun hat.
Hier werden also definitiv falsche Tatsachen geschaffen, von denen bestimmt schon einige Leute getäuscht und entäuscht wurden.

Meint ihr, dass es möglich wäre, aufgrund dieser Fakten die Firma zur Rücknahme der Tickets zu zwingen? Laut ihren AGB fällt das 14-tägige Rückgabrecht hier aus.

(„Soweit die xxxxxx AG im Namen der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. )“

Bin um Meinungen dankbar.

Das Fernabsatzrecht ist insofern nicht anwendbar, stimmt. Aber wenn (!) die Angaben wirklich falsch sind, bist du arglistig getäuscht worden und kannst den Vertrag nach § 123 BGB anfechten. Die Anfechtung muss aber gem. § 124 I BGB binnen eines Jahres erfolgen :wink: also los!