An der Arbeit hatten wir das Thema „heimliche Vaterschaftstests“.
Ein Kollege meinte, dass er eine Sterilisation, wenn er nochmal jung wäre, sofort durchführen lassen würde, um dieses Thema zu umgehen. Er meinte aber auch, dass man eine Sterilisation der Ehefrau unbedingt mitteilen müsse, da diese ihn sonst bei Kinderwunsch dafür belangen kann. Die Frau könne sich aber ohne Wissen des Partners sterilisieren lassen.
Ist es rechtlich so geregelt, dass eine Frau einen Mann dafür belangen kann, aber im umgekehrten Fall nicht?
Thommy,
Entschuldige bitte, aber wieso glaubst Du so einen Blödsinn?
Weder Mann noch Frau geben bei Heirat eine „Ich-bin-zeugungsfähig-und zeugungswillig“-Garantie ab, bei deren Nichteinhaltung Schadensersatz gefordert werden könnte…
Normalerweise versteht es sich aber von selbst, dass man über solche Themen gesprochen hat, lange bevor eine Eheschließung ansteht.
Kopfschüttlende Grüße
Ramona
Hallo Thommy,
Weder Mann noch Frau geben bei Heirat eine
„Ich-bin-zeugungsfähig-und zeugungswillig“-Garantie ab, bei
deren Nichteinhaltung Schadensersatz gefordert werden
könnte…
Das ist für Deutschland sicher richtig. Es sollte aber nicht unerwähnt bleiben, das andere Länder, ich meine hier nicht nur Indien oder irgendwelche moslemischen Staaten das ganz anders sehen. Selbst in einigen US-Bundesstaaten kann, basierend auf altem englischen common law, hier ein Rücktrittsrecht vom Eheversprechen oder eine Schadensersatzforderung in Betracht kommen.