Scheiden lassen..ohne Wahnsinnskosten?

Hallo,

angenommen jemand wollte sich scheiden lassen.
Beide haben es sich gut überlegt und sind einverstanden, also kein Streit und auch kein Vermögen, im Gegenteil, leider reichlich Schulden vorhanden…

Wie ist der Instanzenweg und gibt es eine Möglichkeit die Prozedur schnell und kostengünstig hinzubekommen?
Habe mal gehört man soll das im Nichtstreitfall auch in 2 Wochen hinbekommen.

Wer kennst sich aus, wer ist da schon mal durch :wink:

Für Eure Hilfe bedanke ich mich herzlich!

Brian

Ab zum Notar, der erledigt alles. Und die Kosten kann er dir auch nennen.

gruss

hallo,
auch im besten fall wird es 2 kilo + + kosten…
geh NICHT zu einem anwalt, wie mein vorgaenger schreibt, es sei denn, du kennst einen, der sich wirklich da anerkannt auskennt.
gute erfahrungen habe ich mit dem ra der seite
http://www.scheidung-online.de/
gruss + viel spass
khs

geh NICHT zu einem anwalt, wie mein vorgaenger schreibt, es
sei denn, du kennst einen, der sich wirklich da anerkannt
auskennt.

Oooch khs, hab ich doch garnicht, ich hab gesagt zum „Notar“

Der erstellt die Trennungsvereinbbarung und ist gleichzeitig Berater beider Parteien, die vor ihm die Trennungsvereinbarung klären. diese wird em Gericht vorgelegt. Nach der „Schmesrötezeit“ wird die ehe dann „kommentarlos“ geschieden.

Nochmal: nicht Anwalt sondern Notar.

gruss

In Deutschland besteht Anwaltspflicht und das heißt auch deren Gebührenordnung für immer 2 dieser Advokaten.
Deutschland ist eine Dienstleistungsgesellschft
Was immer das auch sein mag.
Jakob

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Moin,

In Deutschland besteht Anwaltspflicht

…zumindest bei Scheidungen.

und das heißt auch deren
Gebührenordnung für immer 2 dieser Advokaten.

Bei Scheidungen reicht einer davon (der andere zukünftige Ex-Ehepartner wird dann halt nicht anwaltlich vertreten). Aber dieser eine Anwalt muß zwingend dabei sein.

Allerdings kann eine vorher notariell aufgesetzte Scheidungsfolgevereinbarung manchmal recht nützlich und kostensparend sein.

Gruß
Stefan

Hallo,

also ich fass es ja mal wieder nicht, was hier mal wieder für ein Blödinn verzapft wird und welche unnötigen Kosten damit produziert werden sollen.

  1. Der Antragsteller muss immer ANWALTLICH vertreten sein, keine weitere Diskussion das ist nun mal in D so!´

  2. Der Antragsgegner kann auf anwaltliche Vertretung verzichten, muss sich aber darüber im Klaren sein, dass der Anwalt des Antragstellers niemals nicht ein gemeinsamer Anwalt ist, sondern immer der parteiische Anwalt der Gegenseite (alles andere wäre standesrechtswidrig). Solange beide Seiten das Vertrauen haben, dass man sich aufeinander verlassen kann und der Antragsteller auch dann keine weitergehenden Forderungen stellen wird, wenn sein Anwalt ihn darauf aufmerksam macht (und als guter Anwalt auch machen muss), dass er sich ggf. bestehender weitergehender Ansprüche begibt, bzw. diese im Sinne einer gütlichen Auseinandersetzung als gerecht akzeptiert, kann der Antragsgegner auf einen eigenen Anwalt rein rechtlich verzichten. Hierzu raten kann man aber aus obigen Gründen nicht, und für mich spielt es keine Rolle ob der Antragsgegner anwaltlich vertreten ist oder nicht. Ich bin immer Partei (weil ich es nach dem Gesetz sein muss) und es sollte sich kein Gegner der Illusion hingeben, dass ich Anwalt beider Seiten wäre. Das heißt natürlich nicht, dass der Gegner mit bösen Überraschungen und Winkelzügen rechnen muss, aber er muss sich eben darüber im Klaren sein, dass er von mir keine Tipps bekommt, wie er ggf. von zu weitgreifender Großzügigkeit seinerseits wieder runterkommt.

  3. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann man natürlich machen, sie kostet aber üblicherweise nur zusätzliches Geld. Man kann Dinge bei denen man keine vollstreckbaren Titel braucht auch so regeln. Das Gericht verlangt nur für einen kleinen (aber wichtigen) Teil der Dinge eine Regelung und protokolliert diese ggf. in der Verhandlung. Die notarielle Vereinbarung macht nur bei über diese grundlegenden Dinge hinaus regelungsbedürftigen Fragen Sinn, also wenn z.B. Abfindungen geregelt werden sollen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In Deutschland besteht Anwaltspflicht und das heißt auch deren
Gebührenordnung für immer 2 dieser Advokaten.
Deutschland ist eine Dienstleistungsgesellschft
Was immer das auch sein mag.
Jakob

Hi Jakob;

es gibt anwälte, die keine Notare sind, aber alle Notare sind Anwälte.

da dieser vertrag notariell erstellt sein sollte geht man also zu einem anwalt mit Notarberufung.

Kapiert?

außerdem ist maximal ein anwalt notwendig, da beide parteien den gleichen beschäftigen dürfen,w enn sie dieses miteinander vereinbaren.

gruss

weitere Frage zu ‚Miete ja oder nein‘
Hallo Wiz,
deine Kommentare finde ich immer sehr hilfreich und interessant.
Aber zu unten stehendem Zitat wurde mir vor rund 20 Jahren etwas
anderes gesagt.

  1. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann man
    natürlich machen,…
    Die notarielle Vereinbarung macht nur bei über diese
    grundlegenden Dinge hinaus regelungsbedürftigen Fragen Sinn,
    also wenn z.B. Abfindungen geregelt werden sollen.

Diese notariellen Vereinbarungen sind im Extremfall durch Klage
anfechtbar. Deshalb sollten solche Vereinbarungen gerichtlich durch
Urteil geschlossen werden. Ist bei mir damals so gemacht worden. Nach
Eintritt der Rechtskraft nicht mehr anfechtbar. Und sind erheblich
billiger. Weil der Anwalt bei der Lesung nicht mehr anwesend sein
muss und damit die Gebühr entfällt.
Gruß vom TeeBird

Hallo zusammen:

es gibt anwälte, die keine Notare sind, aber alle Notare sind
Anwälte.

Moment mal, da geht einiges durcheinander: Es gibt Bundesländer mit so genannten Anwaltsnotaren (z.B. bei uns in Niedersachsen), dort werden tatsächlich Anwälte zu Notaren bestellt. Es gibt aber auch Bundesländer mit dem Posten des Alleinnotar, der eben gerade nicht Anwalt, sondern ausschließlich Notar ist. D.h. es kommt darauf an, wo man wohnt.

da dieser vertrag notariell erstellt sein sollte geht man also
zu einem anwalt mit Notarberufung.

Kapiert?

Zweiter und zwar ganz massiver Fehler: Ein Anwaltsnotar darf in einer Sache immer nur ausschließlich als Notar oder als Anwalt tätig sein. Alles andere wäre grob standesrechtswidrig! D.h. ein Anwaltsnotar der eine Partei in dem Scheidungsverfahren als Partei vertritt, darf nicht als Notar eine Scheidungsfolgenvereinbarung in der selben Sache beurkunden!

außerdem ist maximal ein anwalt notwendig, da beide parteien
den gleichen beschäftigen dürfen, wenn sie dieses miteinander
vereinbaren.

Nochmal falsch, und ich weiß echt nicht, wie man diese urban legend endlich mal aus der Welt bekommt: Nein, ein Anwalt ist immer Partei und kann daher auch nur eine Partei vertreten. D.h. auch dann wenn der Antragsgegner (was er dem Gericht gegenüber sogar schriftlich bestätigen muss!) auf anwaltliche Vertretung verzichtet, bleibt der Anwalt des Antragstellers immer dessen parteiischer Anwalt. Kollegen, die teilweise selbst behaupten, sie würden beide Parteien vertreten gehören getreten (und zwar standesrechtlich) und werden bei entsprechender Beschwerde gegenüber der Kammer auch gerügt werden. Eine solche Tätigkeit ist mit dem aktuellen Standesrecht nicht vereinbar, und daran muss man sich halten, ob man will oder nicht.

Gruß vom Wiz

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