ist eine Familie, deren Sohn 19 ist
und eine Ausbildung macht (netto ca. 600 DM),
unterhaltpflichtig, wenn
a). er selber auszieht?
b). er von seinen Eltern „rausgeschmissen“ wird?
Vielleicht hat jemand von Euch ja auch ein Urteil oder so.
ist eine Familie, deren Sohn 19 ist
und eine Ausbildung macht (netto ca. 600 DM),
unterhaltpflichtig, wenn
a). er selber auszieht?
b). er von seinen Eltern „rausgeschmissen“ wird?
AFAIK sind die Eltern unabhängig von Fall a oder b unterhaltspflichtig, bis das Kind den 1. Ausbildungsweg vollendet hat. Quellen habe ich leider nicht.
Verwandte in gerader Linie (also Eltern Kinder) sind einander immer unterhaltspflichtig (§ 1601 BGB)(Voraussetzung: Bedürftigkeit des einen, Leistungsfähigkeit des anderen).
Solange ein Kind in der (ersten) Ausbildung ist, sind die Eltern auf jeden Fall unterhaltspflichtig, wenn das Einkommen des Kindes nicht ausreicht. Allerdings haben die Eltern die Wahl, wie sie den Unterhalt sicherstellen wollen, z.B. indem sie dem Kind freie Kost und Logis gewähren. Weigert sich das Kind, dies anzunehmen und zieht trotzdem aus, müssen die Eltern nicht unbedingt zahlen. Haben sie das Kind allerdings „vor die Tür gesetzt“, dürfen sie zahlen.
Gruß,
Delia