zwangseinweisung
Von: , Frage gestellt am Mi, 12. Jan 2005
hallo forum, ich habe eine frage zur zwangseinweisung von psychisch gestörten personen.
soweit ich weiß, kann jemand nur gegen seinen willen in eine psychiatrie eingewiesen werden, wenn er eine bedrohung für sich selbst oder andere darstellt.
angenommen, eine person A ängstigt sich in irrationaler weise stark und hindert deshalb eine andere person B, die wohnung zu verlassen oder zu telefonieren - wäre dies schon eine bedrohung für B, die zu einer zwangseinweisung von A führen könnte?
vielen dank im voraus für alle antworten.
soweit ich weiß, kann jemand nur gegen seinen willen in eine psychiatrie eingewiesen werden, wenn er eine bedrohung für sich selbst oder andere darstellt.
angenommen, eine person A ängstigt sich in irrationaler weise stark und hindert deshalb eine andere person B, die wohnung zu verlassen oder zu telefonieren - wäre dies schon eine bedrohung für B, die zu einer zwangseinweisung von A führen könnte?
vielen dank im voraus für alle antworten.
