Autokauf ohne schriftlichen Vertrag

Werte Experten,

ist es gefährlich, sein Auto ohne schriftlichen Vertrag (aber mit einem Zeugen) für ein paar Euros als einen Unfallwagen mit deutlich erkennbarem Totalschaden zu verkaufen und gleich beim Käufer stehenzulassen, wobei man die Nummernschilder behält und die Papiere zunächst auch, und den Fahrzeugbrief erst nach erfolgter Abmeldung übergibt?

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

Werte Experten,

Bin ich zwar nicht, versuche es trotzdem…

Guten Abend!

Wie Du die Vorgehensweise schilderst und auch noch Namen und Anschrift des Käufers kennst, ist alles gefahrlos und in Ordnung.

Gruß
Wolfgang

natürlich nicht!!
Moien,

jeglicher Verkauf ohne Vertrag kann schwere Folgen nach sich ziehen! Auch ein Zeuge nützt dann nur bedingt etwas! Solange das Auto dir gehört - und ohne Vertrag gehört es „offiziell“ immer noch Dir - bist du imemr in der Beweispflicht wenn etwas passiert (z. B. eine Straftat).

Es wäre fahrlässig und dumm ein Auto ohne Vertrag zu verkaufen, wobei der ÄRger gar verdeint wäre für jemanden der zu faul ist 5 Minuten einen vertrag auszufüllen!

Gruß

Bernd

Hallo Bernd!

jeglicher Verkauf ohne Vertrag…

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein gültiger Vertrag, es sei denn, ein Gesetz bestimmt eine besondere Form.

Der Käufer könnte das Schrottauto am Straßenrand entsorgen oder er könnte manchen anderen Unfug damit treiben. Aber die Karre wurde vor Übergabe abgemeldet und es gibt einen Zeugen für den Verkauf. Schlimmstenfalls steht ein Polizist vor der Haustür und erzählt, mit dem Fahrzeug, dessen letzter Halter ermittelt wurde … mit dem Schupo trinkt man eine Tasse Kaffee, klärt den Sachverhalt und damit hat es sich.

Klar, mit dem schriftlichen Vertrag ist man auf der sicheren Seite. Aber ich denke, das weiß der Fragesteller selbst. Hier gings nur darum, ob irgendwas Schlimmes passieren kann und ich meine, es kann nichts Schlimmes passieren.

Gruß
Wolfgang

Moien,

deine Meinung ist theoretisch richtig, aber NUR das! Praktisch könnte das Kaffeegespräch umgemütlich verlaufen weil der Polizist davon asugeht das es reine Schutzbehauptungen sind und ein Zeuge in allen Ehren ist das bekannter Maßen nur ein Indiz mehr net…

Bernd

Hallo!

Also auch wenn ich deine Bedenken nachvollziehen kann, so ist mir in dem Zusammenhang jetzt nicht ganz klar, was die Polizei da soll.

Sonst bin ich der Meinung, dass auch hier ein schriftlicher Vertrag eindeutig besser und sicherer ist, wobei auch ein mündlicher Vertrag in dieser speziellen Situation im Prinzip ausreichend akzeptabel wäre (wobei man halt dann das höhere Beweisrisiko in Kauf nehmen muss).

Gruß
Tom

Hallo Wolfgang Dreyer,

Aber die
Karre wurde vor Übergabe abgemeldet und es gibt einen Zeugen
für den Verkauf.

Von einer Abmeldung vor Verkauf habe ich aber nichts gelesen. Ganz im Gegenteil!

Passieren kann alles mögliche. Von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug einmal abgesehen, muss ja bis zur Abmeldung des Fzg. auch die Versicherung weiter gezahlt werden. Selbst mit Kaufvertrag wird sich die bisherige Kfz-Versicherung am ursprünglichen Halter/VN des fzg. schadlos halten.
Alle Vorgänge dürften mit langwierigen, nervenaufreibenden und u.U. kostenintensiven Ärger verbunden sein.

Das gemütliche Kaffee trinken mit den Vertretern der Staatsmacht halte ich für ein Gerücht. Nach meiner Erfahrung aus der Praxis verlaufen solche Gespräche eben nicht mal so spaßig auf die schnelle. Selbst die Aussage des Zeugen wird selbstverständlich erst einmal in Zweifel gezogen werden.

mit besten Grüßen Steffen B.