Garantie und Gewährleistung

Hallo hätte mal eine kurze Geschichte zum Thema Garantie zu erzählen.
Nehmen wir mal an Herr X entschliesst sich im mai 2003 einen Handyvertrag mit 24 monaten laufzeit bei einem kleineren Provider Y abzuschliessen. Bei Vertragsabschluss gibt es noch ein schönes Handy obendrauf. Nun geht aber vor dem Auslaufen des Vertrages der Lautsprecher am Handy kaputt sodass gespräche nicht mehr möglich. Herr X ruft die Service Hotline des Providers an, wo Ihm mitgeteilt wird das die Garantiezeit 24 Monate beträgt, somit sein defektes Handy ein Garantiefall wäre. Er solle es an die XY AG schicken, da das Handy dann dort repariert werden würde. Gesagt getan. 14 Tage nachdem das Handy verschickt ist, bekommt Herr X einen Brief von der XY AG wo ihm mitgeteilt wird das leider keinerlei Garantie mehr vorhanden sei, da ein grosser finnischer Handyhersteller nur 12 monate Garantiezeit gewähren würde. Er hat folgende Auswahlmöglichkeiten: 1. Handy entsorgen, 2. Handy bis Betrag X reparieren andernfalls entsorgen, 3. Handy gegen porto unrepariert zurück, 4. Kostenvoranschlag gegen 29euro gebühr erstellen oder 5. handy ohne limit reparieren. Ist es denn wirklich so das Herr X nur die 12 monate des Herstellers hat oder liegt da Irgendwo ein Fehler mit System? Wer ist zur Verantwortung zu ziehen? Provider, XY AG oder Handyhersteller? Oder sind Handys vielleicht von der 24 monats Regelung nicht betroffen? Herr X weiss garnicht so genau ab wann die 24 monats regelung in Kraft trat, war es im mai 2003 vielleicht noch 12 monate? Hoffentlich kann Herrn X geholfen werden.
gruss can

Hm ist so ne Sache falls der finische Herrsteller eine Zweigniederlassung in Deutschland hatt so muß er zwei Jahre Gewährleistung geben da deutsches Recht fasst. Sollte er jedoch nur in Finnland anzutreffen sein so gilt dortiges Recht womit ichmich nciht auskenne.

Hm ist so ne Sache falls der finische Herrsteller eine
Zweigniederlassung in Deutschland hatt so muß er zwei Jahre
Gewährleistung geben da deutsches Recht fasst. Sollte er
jedoch nur in Finnland anzutreffen sein so gilt dortiges Recht
womit ichmich nciht auskenne.

Grad mal gegoogelt. Der Hersteller hat 3 Standorte in Deutschland wovon einer als „zentrale“ bezeichnet wird. bitte weiter antworten.

Haja dann sollte mal Herr X bei dem finnischen Herrsteller anrufen oder einen Brief aufsetzen, dass die gesetzlich verpflichtet sind eine Gewährleistungszeit von 24 Monaten einzuräumen und dass Herr X somit eine Raparatur verlangen kann. Die Zeit wird ab dem Kauf gezählt.

Falsch
Falsch. Gewährleistungsansprüche sind ggü. dem VERKÄUFER geltend zu machen, nicht ggü. dem Hersteller. Die Gewährleistung beträgt dabei 24 Monate, allerdings gilt nach einem halben Jahr die Regel, dass der Kunde beweispflichtig ist; der Mangel muss ja bei Gefahrenübergang (Übergabe des Handys) schon bestanden haben, denn nur die Mangelfreiheit zu diesem Zeitpunkt wird gewährleistet.

Levay

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Hallo!

Das ist ziemlicher Mumpitz, was du hier schreibst. Levay hat eh schon mal das wesentliche geschrieben, nämlich das Gewährleistungsansprüche immer nur gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen sind. Garantieansprüche richten sich ausschließlich nach Vereinbarung - diesbezüglich gibt es keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Niemand muss Garantien geben.

Welches Recht dann anwendbar ist, hat in diesem zusammenhang einmal primär damit zu tun, welcher Vertragsteil die vertragstypische Leistung erbringt.

Gruß
Tom

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Hallo,

Herr X wird wohl kaum irgendwelche Ansprüche stellen können, denn Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, wobei dieser die Garantiebedingungen nach Belieben bestimmen kann. Und die gesetzliche Gewährleistung greift hier nicht, denn danach müsste Herr X beweisen, daß der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war, was ja wohl auch nicht der Fall war.

Gruß Ebi

denn Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers,

Das ist nur die halbe Wahrheit. Zwar wird gesetzlich niemand gezwungen, Garantie zu gewähren. Aber kein Hersteller der Welt würde „freiwillig“ Garantieleistungen erbringen, oder?

Anspruch auf Garantieleistungen hat man aus (Garantie-)Vertrag. Wenn ein Garantievertrag abgeschlossen ist, ist die Leistung aber nicht mehr freiwillig. Und dass der Hersteler den Vertrat freiwillig abschließt, versteht sich von selbst, aber so ist das (fast) immer bei Verträgen. Man verspricht sich aber ja auch andererseits was davon - eine Garantie etwa soll zum Vertragsschluss (Kauf!) anregen.

Levay