Hallo,
angenommen eine natürliche Person stellt, um sich als Teilnehmer des Forums darzustellen, das Brustbild eines Offiziers der Waffen-SS einschliesslich der Orden, Dienstgradabzeichen und SS-Runen in ein in Deutschland beheimatet Forum. Meine Frage, fällt dies unter § 86 StGB oder greifen da andere § oder darf man das?
Besten Dank im Voraus.
Gruss
Rainer
Ich würde die Tatbestandmerkmale des §86a StGB erfüllt sehen.
Zum Nachlesen:
StGB § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
wird bestraft, wer
- im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2
und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder
öffentlich, in einer
Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3)
verwendet oder- Gegenstände, die derartige Kennzeichen
darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im
Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise
herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen,
Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1
genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln
ähnlich sind.(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Möglich, aber…
Hi,
Ich würde die Tatbestandmerkmale des §86a StGB erfüllt sehen.
Ich würde etwas einschränken, da:
- im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2
und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder
öffentlich , in einer
Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3)
verwendet oder
Da es einige Foren gibt, die nicht öffentlich sind, wäre diese Frage erst zu klären. Ebenso, ob die Tatsache, dass es sich um ein deutsches Forum (im Sinne von „hier gilt deutsches Recht“) handelt, dem Benutzer bekannt war.
Grüße,
Anwar
Man beachte das „oder“. Verbreitung reicht.
Nach der Beschreibung des Sachverhalts würde ich von einem deutschen Teilnehmer ausgehen, eine Aussage dazu vom Threadstarter wäre nett.
Im Übrigen träfe den Forenbetreiber, da das Forum in Deutschland gehostet ist, also dem hieisigen Recht unterliegt, eine Verantwortung zu Tathandlungen wie die beschriebene zu unterbinden. Das heißt den entsprechenden Teilnehmer darauf hinweisen oder das Bild direkt selbst herauseditieren. „Ich bin hier nur der Betreiber“ reicht in jedem Fall nicht als Ausrede, der macht sich wenn er nicht einschreitet schneller mit strafbar als er „Teledienstbereitsteller“ sagen kann.
mfg
Simon
Hi,
also ich bin weißgott nicht dieser moral-finger-zeiger, daher auch nur meine frage:
Wer und vorallem warum sollte auf die idee kommen sowas zu wollen???
Mir kämen da jetzt so auf die schnelle nur 2 ideen.
- Einer, der da tatsächlich eine gewisse affinition spürt…
- einer, der provozieren will…
in beiden fällen nicht gerade glücklich…
LG Alex:smile:
Hallo,
derjenige welcher sich dieses Bild genommen hat ist Deutscher, webmaster ist eh nur selten da. Mir geht es darum, darf man ein Brustbild eines Waffen-SS Offiziers als das eigene persönliche Avatar in ein Forum einstellen? Doppelrune SS ist erkennbar.
Gruss
Rainer
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