Hallo,
angenommen, jemand (MisterX) erbt als Minderjähriger von seinem verstorbenen Vater ein Haus mit umfangreichen Ländereien(Äcker, Wiesen und Wälder), dann ist natürlich klar, daß die Mutter als gesetzliche Vertreterin Handlungsvollmacht für den Besitz hat. Weiter angenommen, Mister X wird eines Tages 18 und die Mutter schafft es, den jetzt volljährig gewordenen MisterX zu einem Notar zu schleppen, um ihn eine allumfassende Handlungsvollmacht zugunsten seiner Mutter unterschreiben zu lassen. In dieser Vollmacht wurde die Mutter auch noch von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Obwohl der Besitz die ganzen Jahre über gut verpachtet war, hat MisterX von den Mieteinnahmen nie einen Pfennig gesehen, mußte diese Einnahmen aber Jahr für Jahr versteuern. Das Finanzamt hat die Einnahmen von Amts wegen ermittelt. Um Familienstreiterein aus dem Weg zu gehen, hat MisterX sich das jahrelang gefallen lassen.
Heute erhält MisterX von einem Notar eine Urkunde, aus der hervorgeht, daß die Mutter das Haus mit Hilfe der Vollmacht am 1.1.2005 an sich selbst verkauft hat.
Meine Frage ist jetzt:
Kann MisterX den Kauf jetzt noch rückgängig machen? Und kann MisterX irgendwie die damals abgegebene Vollmacht widerrufen?
Danke Ebi