Haus wurde ohne Wissen des Eigentümers verkauft

Hallo,

angenommen, jemand (MisterX) erbt als Minderjähriger von seinem verstorbenen Vater ein Haus mit umfangreichen Ländereien(Äcker, Wiesen und Wälder), dann ist natürlich klar, daß die Mutter als gesetzliche Vertreterin Handlungsvollmacht für den Besitz hat. Weiter angenommen, Mister X wird eines Tages 18 und die Mutter schafft es, den jetzt volljährig gewordenen MisterX zu einem Notar zu schleppen, um ihn eine allumfassende Handlungsvollmacht zugunsten seiner Mutter unterschreiben zu lassen. In dieser Vollmacht wurde die Mutter auch noch von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Obwohl der Besitz die ganzen Jahre über gut verpachtet war, hat MisterX von den Mieteinnahmen nie einen Pfennig gesehen, mußte diese Einnahmen aber Jahr für Jahr versteuern. Das Finanzamt hat die Einnahmen von Amts wegen ermittelt. Um Familienstreiterein aus dem Weg zu gehen, hat MisterX sich das jahrelang gefallen lassen.
Heute erhält MisterX von einem Notar eine Urkunde, aus der hervorgeht, daß die Mutter das Haus mit Hilfe der Vollmacht am 1.1.2005 an sich selbst verkauft hat.
Meine Frage ist jetzt:
Kann MisterX den Kauf jetzt noch rückgängig machen? Und kann MisterX irgendwie die damals abgegebene Vollmacht widerrufen?

Danke Ebi

Moien,

Mister X müsste zeimlcih deppert sein, wenn er jetzt nicht direkt zu einem Anwalt rennt und alles klären läßt!

Gruß
Bernd

mal wieder
wenig hilfreich

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Semper idem - nicht hilfreich Herr Winnemöller OWT
Was soll dieser triviale Rat Sie Frühchenvater!
Wenn (alle Leute) Winnemöller nur dann (schreiben) redeten, wenn (er) sie etwas zu sagen haben (hat), würden (Er) die Menschen sehr bald den Gebrauch der Sprache verlieren. (William Shakespeare)
Jakob

Gruß
Bernd

wenig hilfreich

Dummheit ist keine Schande, solange BerndW die Klappe hält.
Seine wenig hilfreichen Posting sind Legion.

Jakob

Weiter unten steht ein sinnvolles Posting von unserem Forumstroll.
Die Sache mit dem Unfallauto das wars dann auch !
Ich wollte Ihm noch einen Stern verleihen, habs mir aber verkniffen diesem Troll zuzuprosten.

Hallo,

nein, da wurde nichts weggelassen.

Der Kaufpreis, der mir in den nächsten Tagen zugehen soll, bemisst sich nach einem Gutachten, das ich auf Anforderung erhalten kann. Er wurde mit 185.000,00 Euro meines Erachtens viel zu niedrig angesetzt.

Gruß Ebi

feed the troll…
es ist schon bedauerlich das du nicht mal hier den sinn des Posting verstehst - dies sollte selbst einem Troll möglich sein, aber wenn es selbst dazu nicht reicht…

dann lohnt nicht mal der Versuch es zu erklären *lachaus

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lol
gut das manche Trolls nicht nachtragend sind *lachaus

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ähhhem…
… bei den Summen um die es hier geht gehst du nicht zum anwalt und fragst hier wo du Gefahr läufst das leute wie Johannes alias jakob dir völligen Schwachsinn erzählen?? Nochmals - nur ein Depp rennt in solchem Falle nicht direkt zum Anwalt…

Gruß
Bernd

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Hallo,

da kann man nur ganz dringend raten sofort zum spezialisierten Anwaltskollegen zu gehen und die Sache prüfen zu lassen.

Ich tippe mal, dass die erteilte Vollmacht eine notarielle Generalvollmacht ist, die auch Grundstücksgeschäfte umfasst. Mit einer solchen Vollmacht ist es tatsächlich problemlos möglich auch ohne Mitteilung an und Einschaltung des Grundstückseigentümers über ein Grundstück (inkl. Haus) zu verfügen. Und wenn dann auch noch der § 181 BGB ausgeschlossen ist, kann Mama das Haus auch problemlos an sich selbst verkaufen, jedenfalls rein praktisch.

Was jetzt natürlich kommt, ist der ggf. gegebene Missbrauch der Vertretungsmacht, weil der Verkauf schon an sich, dann bzgl. des Kaufpreises und der Käuferin für die Mutter erkennbar ja nicht im Interesse des Vollmachtgebers gewesen ist. Und für eine solche Überschreitung der Vertretungsmacht haftet sie dann natürlich auch.

Man sollte sie also ganz freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass für den Fall, dass die Sache nicht ganz schnell rückabgewickelt wird, über Mama alle zivil- und strafrechtlichen Nettigkeiten hereinbrechen werden, die man sich so denken kann, und die dem lieben Kollegen sicher recht problemlos einfallen werden.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Lieber TeeBird hast Du so ungefär eine Ahnung was ein Anwaltsbesuch in den blauen Dunst hin - kostet.

Zum Denken sind wenige Menschen geneigt, obwohl alle zum Rechthaben. (Arthur Schopenhauer)

Wenn Du zu einem Notar gehst schuldet der Dir eine Umfassende Auskunft über die Wirkung von dem was Du tust.

Deshalb hätte ich den Wein gern.

Noch hinzu ein Notar der wissend, daß der Wert wesentlich größer ist (angedeutet) als das was im Vertrag steht ist Null und Nichtig.

Dies nur am Rande bemerkt.

Also nochmal:

Kein Advokat sondern den Notar der das verzapfte in die Pflicht nehmen.

Jakob

Hallo!

Zum Denken sind wenige Menschen geneigt, obwohl alle zum
Rechthaben. (Arthur Schopenhauer)

Ich kann dazu nur sagen: Einsicht ist der erste Weg zur Besserung.

Gruß
Tom

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Besten Dank für die Blumen bzw. Weinflaschen, owT

Zum Denken sind wenige Menschen geneigt, obwohl alle zum
Rechthaben. (Arthur Schopenhauer)

Wie wahr, wie wahr lieber Jakob, dieser Spruch charakterisiert dich wirklich perfekt, …

Wenn Du zu einem Notar gehst schuldet der Dir eine Umfassende
Auskunft über die Wirkung von dem was Du tust.

Deshalb hätte ich den Wein gern.

Oha, bist Du neuerdings Notar? Oder rätst Du jetzt dazu eien Notar mit der parteilichne Vertretung in einer streitigen Rechtssache zu betrauen? Höchst interessante Idee!

Oder glaubnst Du gar, dass der Notar, dem eine ggf. 1A saubere Generalvollmacht vorgelegt wurde, und der dementsprechend keinen Anlass zum Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer ordnungsgemäßen Beurkundung haben konnte, jetzt flugs mal eben schnell so aus eigener Veranlassung mal eben wieder einen Kaufvertrag rückabwickelt (bzw. auch nur rückabwickeln könnte?

Noch hinzu ein Notar der wissend, daß der Wert wesentlich
größer ist (angedeutet) als das was im Vertrag steht ist Null
und Nichtig.

Ah, ha, und woher weiß er dass bitte? Muss man neuerdings ein Verkehrswertgutachten beibringen, wenn man einen Grundstücksverkauf beurkunden lässt? Darf man in diesem Land kein Grundstück mehr unterhalb des Verkehrswertes verkaufen? Wäre mir neu, aber ich lerne ja gerne dazu.

Wenn Du nur einen Bruchteil der Ahnung hättest, die Du hier immer vorgibst, wüsstest Du, dass es tatsächlich einen Sonderfall gibt, in dem man die Sache so ähnlich liegen hat: Nämlich dann, wenn aus reinen Kosten- und Steuergründen im Vertrag ein anderer Preis als der genannt wird, der tatsächlich vereinbart ist. Diese Konstellation kann hier aber ja wohl kaum Sinn machen, wenn die liebe Mama auf beiden Seiten des Vertrages steht und ja gerade möglichst wenig auf das Grundstück zahlen will.

Kein Advokat sondern den Notar der das verzapfte in die
Pflicht nehmen.

Aha und dass macht man als Laie natürlich ohne juristischen Beistand sprich Rechtsanwalt. Ist ja auch so einfach so ein läppischer Notarregress. Der Typ auf der anderen Seite hat ja von Recht und Gesetz schon qua Definition eines gewissen Jakob keinen blassen Schimmer, und wird sich natürlich vor Gericht von jedem Laien problemlos in die Knie zwingen lassen, wenn der nur auf Jakobs feine Forumsbeiträge hört.

Wie sagte mein lieber Mitzivi damals immer: „Herr schmeiß Hirn!“ und dem ist wohl nichts hinzuzufügen.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

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Hallo,

gönne dir die gegenüber verbrauchern auf maximal 190€ (plus mwst und auslagen) begrenzte anwaltliche erstberatungsgebühr. vergiß nicht, das außer dem grundstückskaufvertrag auch noch mögliche Ansprüche wegen der nicht ausbezahlten Pachteinnahmen, soweit diese noch nicht verjährt sind, in betracht kommen. sofern irgendwo weiter unten jemand die notrarshaftung ins spiel gebracht hat, ist das absoluter käse, auch sich an den zu wenden wird nix bringen. etwas merkwürdig an dem ganzen sachverhalt ist für mich übrigens der plötzliche stimmungsumschwung des erben, der ja immerhin €180.000 zu kassieren scheint.
mfg A.

Zum Denken sind wenige Menschen geneigt, obwohl alle zum
Rechthaben. (Arthur Schopenhauer)

Wie wahr, wie wahr lieber Jakob, dieser Spruch charakterisiert
dich wirklich perfekt, …

Wenn Du zu einem Notar gehst schuldet der Dir eine Umfassende
Auskunft über die Wirkung von dem was Du tust.

Deshalb hätte ich den Wein gern.

Oha, bist Du neuerdings Notar? Oder rätst Du jetzt dazu eien
Notar mit der parteilichne Vertretung in einer streitigen
Rechtssache zu betrauen? Höchst interessante Idee!

Oder glaubnst Du gar, dass der Notar, dem eine ggf. 1A saubere
Generalvollmacht vorgelegt wurde, und der dementsprechend
keinen Anlass zum Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer
ordnungsgemäßen Beurkundung haben konnte, jetzt flugs mal eben
schnell so aus eigener Veranlassung mal eben wieder einen
Kaufvertrag rückabwickelt (bzw. auch nur rückabwickeln könnte?

Noch hinzu ein Notar der wissend, daß der Wert wesentlich
größer ist (angedeutet) als das was im Vertrag steht ist Null
und Nichtig.

Ah, ha, und woher weiß er dass bitte? Muss man neuerdings ein
Verkehrswertgutachten beibringen, wenn man einen
Grundstücksverkauf beurkunden lässt? Darf man in diesem Land
kein Grundstück mehr unterhalb des Verkehrswertes verkaufen?
Wäre mir neu, aber ich lerne ja gerne dazu.

Glaub ich sofort Lernen Du? Aller Eigensinn beruht darauf, daß der Wille sich an die Stelle der Erkenntnis gedrängt hat. (Arthur Schopenhauer)

Unter-Wert-Veräußerung ist ein Gesetzesverstoß

Weil Steuerrecht unterlaufen wird.

Grunderwerbssteuer zum Beispiel

(§ 134 BGB) Gesetzeswidrigkeit bedeutet, dass ein Vertrag nicht gegen

Verbotsgesetze verstoßen darf. Tut er dies ist ein Vertrag null und
nichtig

Aber Du lieber WIZ weißt sowieso alles besser, leider nur mit dem Maul und hier auf dem Brett auch nur mit der Klappe!!!

Der Notor der sowas beurkundet wird dies sicherlich nicht bösgläubig tun wohl aber hier, die Käuferin und Verkäuferin in Personalunion.
Da Dir diese Zusammenhänge neu sind, bist Du mit Sicherheit nur ein Blender lieber WIZ

Meine Empfehlung hieß nicht - verklag den Notar lieber WI(t)Z - sondern befrag ihn. Und der schuldet Dir Auskünfte über die Sache

Gemeint Käuferin und Verkäuferin in Personalunion was lief Da.

Jakob

Wenn Du nur einen Bruchteil der Ahnung hättest, die Du hier
immer vorgibst, wüsstest Du, dass es tatsächlich einen
Sonderfall gibt, in dem man die Sache so ähnlich liegen hat:
Nämlich dann, wenn aus reinen Kosten- und Steuergründen im
Vertrag ein anderer Preis als der genannt wird, der
tatsächlich vereinbart ist. Diese Konstellation kann hier aber
ja wohl kaum Sinn machen, wenn die liebe Mama auf beiden
Seiten des Vertrages steht und ja gerade möglichst wenig auf
das Grundstück zahlen will.

Kein Advokat sondern den Notar der das verzapfte in die
Pflicht nehmen.

Du bist ein Troll

Aha und dass macht man als Laie natürlich ohne juristischen
Beistand sprich Rechtsanwalt. Ist ja auch so einfach so ein
läppischer Notarregress. Der Typ auf der anderen Seite hat ja
von Recht und Gesetz schon qua Definition eines gewissen Jakob
keinen blassen Schimmer, und wird sich natürlich vor Gericht
von jedem Laien problemlos in die Knie zwingen lassen, wenn
der nur auf Jakobs feine Forumsbeiträge hört.

Wie sagte mein lieber Mitzivi damals immer: „Herr schmeiß
Hirn!“ und dem ist wohl nichts hinzuzufügen.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz