Umstritten ist das nicht… nur das Gelaber von ‚nach neuem EU-Recht…‘ blablabla… das ist unglücklich ausgedrückt… aber gemeint ist auch die Gewährleistung lt. BGB.
Das du keine Garantie gibst ist logisch
Und Umtausch? Wo kommt denn das her? Widerrufsrecht? Als PrivatVK für dich nicht von Interesse.
Du musst schliesslich nur das ausschliessen wofür du sonst verpflichtet wärst lt. Gesetz.
„Keine Gewährleistung“, das würde schon reichen. Alles andere ist für die Katz’. Ich schreib lieber in ganzen Sätzen, daher heißt es bei mir immer: „Es wird ein Gewährleistungsausschluss vereinbart.“
Umstritten ist das übrigens gar nix, es gibt nur unglaublich viele Meinungen von unglaublich vielen Leuten, die unglaublich wenig Ahnung von §§ haben