Kosten einer notariellen Beurkundung?

Hallo,

wenn ein Notar beauftragt wird, einen notariellen Kaufvertrag über Immobilienveräußerung zu beurkunden und es kommt am Ende nicht zum Vertragsabschluss, weil ein Beteiligter abspringt, wie verhält es sich dann mit den bisher entstandenen Kosten z.B.für Vertragsentwurf, Beratungsgespräche, Porto und Telefonkosten usw.

  • bleibt der Notar darauf sitzen?
  • teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten?
  • zahlt derjenige, der den Notar beauftragt hat?
  • zahlt derjenige, der nicht unterschrieben hat?

und

welche Kosten entstehen ggf.?

Gruß n.

Hallo,

wenn ein Notar beauftragt wird, einen notariellen Kaufvertrag
über Immobilienveräußerung zu beurkunden und es kommt am Ende
nicht zum Vertragsabschluss, weil ein Beteiligter abspringt,
wie verhält es sich dann mit den bisher entstandenen Kosten
z.B.für Vertragsentwurf, Beratungsgespräche, Porto und
Telefonkosten usw.

  • bleibt der Notar darauf sitzen?
  • teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten?

Hallo,
in genau einem solche Fall vor vielen Jahren haben wir uns mit dem Verkäufer die Kosten geteilt, was eigentlich ja auch fair ist.
Erinnere mich nicht mehr, wer in unserem Fall den Notar beauftragt hat
und wer - bei Abschluss - zu zahlen gehabt hätte.

  • zahlt derjenige, der den Notar beauftragt hat?

Normalerweise : ja. Denn wer eine Leistung in Auftrag gibt, zahlt für die.
In der Gebührenordnung (s.Link) steht allerdings etwas davon, dass (bei Abschluss)der Notar die hälftige Gebühr von jedem verlangen kann, wenn die beiden Parteien keine Vereinbarung zur Gebührenaufteilung (i.d.R.im Vertrag selber)getroffen haben.

  • zahlt derjenige, der nicht unterschrieben hat?

und

welche Kosten entstehen ggf.?

In unserem Fall waren es höchstens 200 Mark, Geschäftswert wäre ca TDM 250 gewesen. § 137 ff der GO greift, eventuell auch §57 http://www.bnotk.de/Texte_Berufsrecht/KostO/kostenor…
Gruß
Karl

Gruß n.